Das vollständige Positionspapier hat die CSU bislang nicht veröffentlicht. Bisher sind nur Auszüge bekannt, über die mehrere Medien berichtet haben. Auf dieser Grundlage fassen wir die wichtigsten Forderungen zusammen.
Syrien: Ausreisezentren und Abschiebungen über Linienflüge
Die CSU im Bundestag will die Migrationspolitik weiter verschärfen. Ein zentraler Schwerpunkt, der bei der Tagung beraten werden soll, betrifft Syrien. Die Partei fordert verstärkte Rückführungen in das Land und begründet dies damit, dass für viele Syrerinnen und Syrer mit dem Ende des Bürgerkriegs der ursprüngliche Schutzgrund entfallen sei, auf dessen Basis sie in Deutschland Schutz erhalten haben.
Vor diesem Hintergrund fordert die CSU eine sogenannte „Rückkehr-Roadmap“. Diese soll zunächst auf freiwillige Ausreisen setzen. Gleichzeitig sieht das Konzept vor, Rückführungen schneller einzuleiten, wenn Menschen nicht freiwillig ausreisen. In den bekannt gewordenen Passagen ist ausdrücklich von Rückkehr „notfalls auch gegen den Willen“ der Betroffenen die Rede.
Als erste Zielgruppe nennt die CSU (wie im Koalitionsvertrag der Regierung festgeschrieben) Straftäter und Gefährder. Sie sollen 2026 noch konsequenter abgeschoben werden.
Um Abschiebungen organisatorisch zu erleichtern, fordert die CSU außerdem neue Strukturen. Gefordert sind bundesweite Ausreisezentren, in denen Ausreisen vorbereitet, koordiniert und beschleunigt werden sollen. Zusätzlich bringt die Partei ein eigenes Abschiebe-Terminal am Flughafen München ins Gespräch, um Rückführungen zentral zu bündeln.
Auch Linienflüge werden in diesem Zusammenhang genannt: Die CSU will Abschiebungen nicht nur über Sonderflüge, sondern grundsätzlich auch über reguläre Flugverbindungen möglich machen.
Afghanistan: CSU fordert regelmäßige Rückführungen
Neben Syrien nennt die CSU auch Afghanistan als weiteres Zielland für Rückführungen. Insgesamt spricht die Partei von einer „Abschiebeoffensive“ im Jahr 2026. Ziel seien deutlich mehr Abschiebungen und eine strengere Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten.
Politisch bedeutet das: Rückführungen sollen nach CSU-Vorstellung langfristig nicht nur Straftäter betreffen, sondern auch andere Personen mit abgelehntem oder unsicherem Aufenthaltsstatus.
Automatischer Verlust des Schutzstatus bei Heimatreisen
Ein weiterer Vorschlag der CSU betrifft Menschen mit Schutzstatus, die ins Herkunftsland reisen. Nach Vorstellung der Partei soll der Schutzstatus künftig automatisch entfallen, wenn Schutzberechtigte in ihrem Heimatland Urlaub machen oder private Reisen unternehmen.
Die Begründung dahinter: Wer in das Land zurückkehrt, aus dem er Schutz gesucht hat, zeige durch sein Verhalten, dass er nicht (mehr) schutzbedürftig sei. Daher solle der Schutzstatus dann entfallen.
Ukraine: härterer Kurs – besonders bei wehrfähigen Männern
Auch Geflüchtete aus der Ukraine werden laut verschiedenen Medienberichten im Papier genannt. Die CSU fordert, dass insbesondere wehrfähige ukrainische Männer einen Beitrag zur Verteidigung ihres Landes leisten sollen. Wie diese Forderung konkret umgesetzt werden soll, bleibt in den bislang bekannten Passagen aber unklar.
CSU-Parteichef Markus Söder hatte bereits im Herbst 2025 ähnliche Forderungen erhoben. Hintergrund war die Lockerung der ukrainischen Ausreisebestimmungen für Männer im Alter von 18 bis 22 Jahren. Söder forderte damals sowohl die EU als auch die Bundesregierung auf, auf die Ukraine einzuwirken, damit die Lockerungen wieder zurückgenommen werden.
Sollte die Ukraine die Ausreise nicht wieder begrenzen, müsse die EU reagieren und die Massenzustrom-Richtlinie anpassen, so Söder im November. Wie eine Anpassung bzw. Verschärfung der Richtlinie aussehen könnte, führte Söder jedoch nicht aus.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist eine zentrale rechtliche Bestimmung, die es ermöglicht, Personen, die kollektiv vor Krieg und Verfolgung fliehen, in Deutschland vorübergehenden Schutz zu gewähren. ...
Aufenthalt & Einbürgerung: Strengere Konsequenzen bei Extremismus und Straftaten
Im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht fordert die CSU schärfere Maßnahmen gegen Personen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Öffentliche Aufrufe zur Errichtung eines islamistischen „Kalifats“ sollen künftig strafrechtlich stärker verfolgt werden.
Zugleich sollen aufenthaltsrechtliche Konsequenzen leichter möglich sein. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt, ihre Abschaffung fordert oder antisemitische Straftaten begeht, soll schneller ausgewiesen werden und seinen Aufenthaltstitel verlieren.
Bei Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit bringt die CSU zudem den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit als mögliche Folge ins Spiel.
Asylbewerber: Mehr Eigenbeteiligung gefordert
Auch bei Sozialleistungen fordert die CSU Änderungen. So sollen Asylbewerber künftig stärker verpflichtet werden, eigenes Vermögen zur Deckung der Kosten ihres Aufenthalts in Deutschland einzusetzen. Dies soll nach dem Willen der CSU unabhängig vom jeweiligen Herkunftsland gelten.
Welche Vermögenswerte genau betroffen wären und in welchem Umfang, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
EU-Freizügigkeit: Regeln sollen verschärft werden
Ein weiterer Punkt betrifft die EU-Freizügigkeit. Die CSU kritisiert, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger bereits bei geringer Beschäftigung als Arbeitnehmer gelten und daraus umfangreiche Rechte ableiten können – etwa beim Aufenthaltsrecht oder bei Sozialleistungen.
Die Partei fordert daher, den Arbeitnehmerbegriff enger zu definieren. Ziel ist, dass der Status stärker an tatsächliche, relevante Erwerbstätigkeit gekoppelt wird und nicht an Arbeitszeiten.
Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich....
Deutliche Kritik aus anderen Parteien – auch aus der CDU
Die CSU-Forderungen stoßen parteiübergreifend auf Kritik, insbesondere mit Blick auf mögliche Rückführungen nach Syrien und Afghanistan.
So kritisiert der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner die Pläne im Spiegel als „populistische Politik”. Eine Rückkehr nach Syrien dürfe nicht erzwungen werden, so Stegner, insbesondere nicht in „völlig zerstörte Katastrophengebiete“. Eine solche Rückkehr könne „nicht erwartet werden“.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede verwies auf die Integration vieler Betroffener. „Eine große Zahl an Syrerinnen und Syrern ist hervorragend integriert“, sagte sie. Viele leisteten in sozialversicherungspflichtigen Berufen „einen wertvollen Beitrag“. Rückführungen erfolgen daher „immer mit Blick auf die konkrete Lage vor Ort“.
Besonders scharf äußerte sich die Linke. Die innenpolitische Sprecherin Clara Bünger wirft der CSU vor, so zu tun, als seien Syrien und Afghanistan sichere Rückkehrländer. Abschiebungen in Regionen mit Gewalt, Willkür und Menschenrechtsverletzungen seien rechtlich hochproblematisch.
Mit Blick auf die Ukraine sagte Bünger zudem: „Wer jetzt auch noch ukrainische Geflüchtete unter Druck setzt, stellt den Schutz von Kriegsvertriebenen infrage.“
Kritik kommt auch aus der Schwesterpartei, der CDU. Dennis Radtke, Vorsitzender des CDU-Arbeitnehmerflügels, erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er teile die Forderungen zwar „zu 90 Prozent“. Gleichzeitig fragte er, warum Migration weiterhin so stark in den Fokus gerückt werde, während andere wichtige Themen unbeachtet blieben. Innenminister Alexander Dobrindt habe in der Migrationspolitik bereits “geliefert” – es reiche, diesen Kurs fortzusetzen.
Einordnung: Was bedeuten die Forderungen für Migrant:innen?
Wichtig: Ein Positionspapier ist noch kein Gesetz.
Die Forderungen der CSU führen nicht automatisch zu einer Änderung der aktuellen Rechtslage. Selbst wenn die CSU als Teil der Bundesregierung politischen Druck ausübt, müssten Gesetzesänderungen erst den formellen Gesetzgebungsprozess durchlaufen oder – in vielen Fällen – auf EU-Ebene abgestimmt werden.
Für Betroffene bedeutet das: Derzeit ändert sich rechtlich nichts. Schutzstatus, Aufenthaltstitel, Sozialleistungen und Einbürgerungsverfahren bleiben unverändert.
Rechtlich gilt weiterhin:
- Pauschale Entscheidungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sind unzulässig.
- Schutzstatus, Widerrufe, Ausweisungen und Abschiebungen müssen immer im Einzelfall geprüft werden.
- Faktoren wie persönliche Gefährdung, Aufenthaltsdauer in Deutschland, familiäre Bindungen, Integration und Erwerbstätigkeit spielen bei der Prüfung des Aufenthaltsstatus eine wichtige Rolle.
- Auch ein Entzug des Schutzstatus – etwa wegen einer Heimatreise – ist aktuell nur nach einem geregelten Verfahren möglich und nicht automatisch.
Für ukrainische Geflüchtete gilt zudem: Ihr Aufenthaltsrecht basiert auf einer EU-weiten Regelung. Änderungen wären nur durch Entscheidungen auf europäischer Ebene möglich und würden Zeit benötigen.
Für viele Migrant:innen kann es dennoch sinnvoll sein, die politische Entwicklung aufmerksam zu verfolgen und den eigenen Aufenthaltsstatus im Blick zu behalten – insbesondere bei befristeten Titeln, laufenden Verfahren oder geplanten Reisen ins Heimatland.
Panik ist derzeit aber nicht angebracht. Solange keine neuen Gesetze beschlossen oder verbindliche Vorgaben erlassen werden, bleibt die aktuelle Rechtslage bestehen.