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Das Bild zeigt eine Frau, die die ukrainische Flagge hochhält. Laut einem neuen Gesetz haben Geflüchtete aus der Ukraine künftig keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld in Deutschland. Was ist bisher bekannt?

EU-Schutz für Ukrainer: Verlängerung bis 2028 gilt als sehr wahrscheinlich

Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine könnte erneut verlängert werden. Nach Angaben der EU-Sonderbeauftragten Ylva Johansson arbeitet die Europäische Union an einer gemeinsamen Lösung für die Zeit nach März 2027. Sie rechnet damit, dass die EU-Kommission bald eine Verlängerung bis März 2028 vorschlagen wird. Auch die Mitgliedstaaten seien grundsätzlich dazu bereit. Zeichnet sich damit eine weitere Verlängerung des Schutzstatus ab?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Expertin rechnet mit Verlängerung bis März 2028

Der vorübergehende Schutz für Menschen aus der Ukraine gilt derzeit noch bis zum 4. März 2027. Wie es danach weitergeht, ist offiziell noch nicht entschieden. Nach Aussagen von Ylva Johansson ist eine weitere Verlängerung aber wahrscheinlich.

Johansson ist Sonderbeauftragte der Europäischen Union für Ukrainerinnen und Ukrainer. In einem Interview mit dem Podcast Brussels Calls You des Nachrichtenportals DW erklärte sie, dass die EU-Kommission eine Verlängerung des Schutzes um ein weiteres Jahr vorschlagen werde. Der Schutzstatus könnte damit bis zum 4. März 2028 bestehen bleiben.

Johansson sagte, dass zwischen den Mitgliedstaaten bereits Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen stattfinden. Die EU arbeite aktiv daran, eine Lösung für die Zeit nach März 2027 zu finden. Nach ihrer Einschätzung würden auch die EU-Mitgliedstaaten dem Vorschlag zustimmen.

Einen offiziellen Antrag der EU-Kommission gibt es bislang noch nicht. Johansson erwartet diesen aber „ziemlich bald“. Eine endgültige Entscheidung kann erst getroffen werden, wenn die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat und die Mitgliedstaaten darüber beraten und abstimmen.

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Verlängerung des Schutzes – aber nicht für alle?

Johansson geht davon aus, dass der vorübergehende Schutz um ein weiteres Jahr verlängert wird. Gleichzeitig erklärte sie aber, dass es möglicherweise „einige kleinere Anpassungen“ an den bisherigen Regeln geben könnte.

Nach den aktuellen Regeln erhalten Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland und allen anderen EU-Ländern automatisch vorübergehenden Schutz. Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen und erhalten Zugang zum Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und dem Gesundheits- und Bildungssystem. In Deutschland fällt der vorübergehende Schutz unter den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG.

Welche Anpassungen an die bisherige Regel Johansson erwartet, sagte sie in dem Interview nicht. Anfang Juni wurde aber bekannt, dass sich mehrere EU-Länder, darunter Deutschland, für Einschränkungen bei der Aufnahme ukrainischer Männer ausgesprochen haben.

Diskutiert wird darüber, Männer zwischen 23 und 60 Jahren künftig vom vorübergehenden Schutz auszuschließen. Begründet wird dies damit, dass die Ukraine die Männer im wehrfähigen Alter für die Verteidigung des Landes und für den Arbeitsmarkt benötigt.

Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deutete an, dass die aktuelle Regel dahingehend verändert werden könnte. Konkrete Einzelheiten nannte sie bisher aber nicht.

Nach aktuellen Informationen soll die neue Regel hauptsächlich neu einreisende Ukrainer betreffen. Am Schutzstatus von Personen, die bereits in der EU sind, soll sich hingegen nichts ändern.

Sollten neu einreisende Männer zwischen 23 und 60 Jahren vom vorübergehenden Schutz ausgeschlossen werden, müssten sie einen regulären Asylantrag stellen oder einen anderen Aufenthaltstitel beantragen. Ihr Schutzanspruch würde dann individuell geprüft werden.

Andauernder Krieg als Grund für die Verlängerung

Als wichtigen Grund für die erwartete Verlängerung nannte Johansson die weiterhin unsichere Lage in der Ukraine. Ein Friedensabkommen oder ein dauerhafter Waffenstillstand sei in naher Zukunft nicht zu erwarten.

Nach Ansicht der EU-Sonderbeauftragten muss die EU deshalb frühzeitig für Klarheit sorgen. Viele Ukrainerinnen und Ukrainer seien besorgt darüber, wie es nach dem Ende der aktuellen Schutzfrist im März 2027 weitergehen wird. Eine baldige Entscheidung könnte den Betroffenen mehr Sicherheit geben und die Planung ihrer weiteren Zukunft erleichtern.

Im März 2026 verfügten rund 4,33 Millionen Menschen in der Europäischen Union über vorübergehenden Schutz. Mehr als 1,1 Millionen von ihnen lebten in Deutschland.

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Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel

Trotz der erwarteten Verlängerung rät Johansson Menschen aus der Ukraine dazu, langfristig in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Aus ihrer Sicht sollte der vorübergehende Schutz nicht über fünf oder sechs Jahre hinweg die einzige Grundlage für den Aufenthalt bleiben.

Personen, die bereits seit mehreren Jahren in einem EU-Staat leben, sollten nach Möglichkeit schrittweise in einen regulären Aufenthaltstitel wechseln. In Deutschland könnte beispielsweise eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung, eine Ausbildung, ein Studium oder aus familiären Gründen infrage kommen.

Ein Wechsel ist aber nur möglich, wenn die Voraussetzungen für den jeweiligen Aufenthaltstitel erfüllt sind. Welche Anforderungen gelten, hängt vom gewünschten Aufenthaltszweck ab.

Fazit: Offizielle Entscheidung noch nicht gefallen

Die Aussagen von Ylva Johansson machen eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2028 wahrscheinlich. Gespräche zwischen den EU-Mitgliedstaaten laufen bereits, und die EU-Kommission bereitet offenbar einen entsprechenden Vorschlag vor.

Eine endgültige Entscheidung ist aber noch nicht gefallen. Offen ist auch, ob der Schutz ohne Änderungen verlängert wird oder ob für neu einreisende ukrainische Männer besondere Regeln eingeführt werden.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...