Das Bild zeigt symbolhaft einen Mann mit Migrationshintergrund, der einen Antrag auf Bürgergeld in Deutschland stellt. Die AfD fordert strengere Regeln für Bürgergeld und Sozialhilfe für ausländische Staatsangehörige. Was steckt dahinter.

AfD will Bürgergeld für ausländische Staatsangehörige stark begrenzen – Was fordert die Partei konkret?

Die AfD fordert strengere Regeln beim Bürgergeld und anderen Sozialleistungen. Ein Antrag der Partei, der heute im Bundestag beraten wird, sieht unter anderem vor, den Zugang zum Bürgergeld für ausländische Staatsbürger deutlich zu begrenzen. Zudem sollen die Leistungen für Asylbewerber reduziert und die Kontrollen gegen Sozialleistungsmissbrauch ausgeweitet werden. Was fordert die AfD im Detail?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Was fordert die AfD in ihrem Antrag?

Der Antrag trägt den Titel „Einwanderung in das Sozialsystem und Sozialleistungsmissbrauch stoppen“. Darin fordert die AfD die Bundesregierung auf, ein neues Gesetz vorzulegen.

Dieses Gesetz soll den Zugang ausländischer Staatsangehöriger zu Sozialleistungen wie dem Bürgergeld deutlich begrenzen. Gleichzeitig sollen die Behörden mehr Möglichkeiten erhalten, falsche Angaben und einen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken.

Der Antrag enthält auch Forderungen, die alle Bürgergeldempfänger betreffen könnten. Dazu gehört zum Beispiel eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Personen, die bereits seit längerer Zeit Bürgergeld beziehen.

Der Antrag umfasst insgesamt sechs Forderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

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Strengere Voraussetzungen für Bürgergeld

Besonders weitreichend sind die Forderungen beim Bürgergeld für ausländische Staatsangehörige. Die Partei will volljährige und erwerbsfähige Personen aus EU-Staaten sowie Drittstaaten grundsätzlich vom Bürgergeld ausschließen. Leistungen sollen sie nur erhalten, wenn sie mehrere Voraussetzungen erfüllen.

Drittstaatsangehörige sollen nach den Plänen der AfD nur dann Bürgergeld bekommen, wenn sie mindestens zehn Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet und ihren Lebensunterhalt selbst gesichert haben. Zusätzlich sollen sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 und eine Niederlassungserlaubnis nachweisen.

Für Bürger aus anderen EU-Ländern fordert die AfD mindestens fünf Jahre sozialversicherungspflichtige Arbeit mit einem existenzsichernden Einkommen. Auch sie sollen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen.

Außerdem will die AfD die Dauer des Bürgergeldbezugs für ausländische Staatsangehörige begrenzen. Volljährige und erwerbsfähige Personen sollen Bürgergeld höchstens zwölf Monate am Stück erhalten.

Im gesamten Arbeitsleben soll der Bürgergeldbezug nach den Plänen der AfD auf insgesamt fünf Jahre begrenzt sein. Wer danach keinen Anspruch mehr hat, soll grundsätzlich nur noch begrenzte Überbrückungsleistungen und Hilfen für die Rückkehr in das Herkunftsland erhalten.

Kontrolle von Mobiltelefonen nach Reisen ins Herkunftsland

Eine weitere Forderung betrifft Reisen in das Herkunftsland. Sie richtet sich vor allem an Personen mit einem humanitären Aufenthaltstitel.

Wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass eine Person in ihr Herkunftsland gereist ist, ohne dies der Ausländerbehörde zu melden, soll die Bundespolizei digitale Geräte wie Mobiltelefone kontrollieren dürfen. Mit den gesammelten Daten sollen die Behörden unter anderem die Identität, die Herkunft, den Reiseweg, besuchte Orte und den Zweck der Reise feststellen können.

Die Ergebnisse sollen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die zuständigen Ausländer- oder Asylbehörden und unter bestimmten Voraussetzungen auch an das Jobcenter übermittelt werden können.

Die AfD begründet ihre Forderung damit, dass Reisen in das Herkunftsland sowohl für den Schutzstatus als auch für den Bezug von Sozialleistungen wichtig seien.

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Bürgergeld in bestimmten Fällen über eine Bezahlkarte

Die AfD will das Bürgergeld in bestimmten Fällen über eine Bezahlkarte auszahlen lassen. Das soll zum Beispiel bei Pflichtverletzungen oder bei einem konkreten Verdacht auf Leistungsmissbrauch gelten.

Mit der Bezahlkarte sollen Behörden Bargeldabhebungen und Überweisungen ins Ausland begrenzen können. Einen allgemeinen Einsatz der Bezahlkarte für alle Bürgergeldempfänger fordert die AfD in dem Antrag aber nicht.

Weniger Leistungen für Asylbewerber

Die AfD will auch das Asylbewerberleistungsgesetz ändern. Während des Asylverfahrens sowie nach der Ablehnung des Asylantrags sollen Betroffene bis zu ihrer Ausreise grundsätzlich nur noch notwendige Leistungen erhalten. Dazu gehören zum Beispiel Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung und Hygieneartikel.

Frei verfügbare Geldleistungen sollen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Auch die medizinische Versorgung soll deutlich eingeschränkt werden. Sie soll grundsätzlich nur noch Notfälle und zwingend notwendige Behandlungen im Einzelfall umfassen.

Außerdem will die AfD die sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG abschaffen. Dadurch würden Betroffene auch nach einem längeren Aufenthalt in Deutschland keine höheren Leistungen mehr erhalten, die sich an der Sozialhilfe orientieren. Stattdessen sollen dauerhaft niedrigere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.

Kindergeld für Kinder im EU-Ausland soll gekürzt werden

Die AfD fordert außerdem, das Kindergeld für Kinder anzupassen, die in einem anderen EU-Staat leben. Sind die Lebenshaltungskosten dort niedriger als in Deutschland, soll auch das Kindergeld niedriger ausfallen.

Die Höhe soll sich an den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Wohnsitzstaat orientieren. Die Behörden sollen zudem stärker prüfen, wo ein Kind tatsächlich lebt, ob Unterhalt gezahlt wird und ob es eine Schule besucht oder eine Ausbildung absolviert.

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Fazit: Wie geht es jetzt weiter?

Wichtig: Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich aktuell nur um politische Forderungen der AfD. Der Antrag wird heute im Bundestag beraten. Die geltenden Gesetze ändern sich dadurch aber nicht.

Damit sich die Rechtslage ändert, müsste folgendes passieren:

  1. Der Bundestag müsste den Antrag der AfD annehmen.
  2. Danach wäre die Bundesregierung aufgefordert (aber nicht verpflichtet) ein Gesetz zu erarbeiten und es dem Bundestag und Bundesrat vorzulegen.
  3. Der Bundestag, Bundesrat und die zuständigen Ausschüsse müssten das vorgeschlagene Gesetz beraten.
  4. Der Bundestag und Bundesrat müssten das Gesetz nach den Beratungen beschließen.
  5. Erst wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz mit einer Mehrheit beschließen, könnten die von der AfD geforderten Regeln in Kraft treten.

Da die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Teil auch Änderungen am Grundgesetz, EU-Recht und Datenschutz bedeuten könnten, gilt es als unwahrscheinlich, dass der Bundestag den Antrag der AfD am Ende annimmt.

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Anna Faustmann
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