Künftig mehr Abschiebungen nach Afghanistan?
Das Bundesinnenministerium will die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan deutlich erhöhen. Darüber berichten aktuell mehrere Medien, darunter die Frankfurter Allgemeine, Die Zeit und die Tagesschau.
Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte am Wochenende, dass künftig mehr Sonderflüge nach Kabul stattfinden sollen. Geplant sind bis zu drei Flüge pro Monat. Zusätzlich sollen einzelne Personen jederzeit mit regulären Linienflügen nach Afghanistan abgeschoben werden können.
Möglich werden die Abschiebeflüge nach Gesprächen zwischen Vertretern des Bundesinnenministeriums und den in Afghanistan herrschenden Taliban. Nach Angaben des Ministeriums fanden die Gespräche auf „technischer Ebene“ statt. Das bedeutet, dass es um praktische Fragen der Abschiebungen ging. Die Bundesregierung erkennt die Taliban weiterhin nicht offiziell als Regierung Afghanistans an.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte gegenüber der Bild am Sonntag, dass Straftäter künftig regelmäßig und verlässlich nach Afghanistan abgeschoben werden sollen. Deutschland habe ein berechtigtes Interesse daran, dass Personen das Land verlassen, die hier schwere Straftaten begangen haben. Dies werde nun konsequent umgesetzt, so Dobrindt.
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Wer ist von den Abschiebungen nach Afghanistan betroffen?
Nach aktuellem Stand betreffen die angekündigten Abschiebungen vor allem afghanische Staatsangehörige, die in Deutschland schwere Straftaten begangen haben. Außerdem sollen sogenannte Gefährder abgeschoben werden. Als Gefährder gelten Personen, bei denen die Sicherheitsbehörden davon ausgehen, dass sie eine schwere politisch motivierte Straftat begehen könnten.
Nach Informationen der Bild am Sonntag befinden sich derzeit mindestens 100 afghanische Straftäter in Haft oder Abschiebehaft, die für eine Abschiebung infrage kommen könnten. Erst vor wenigen Tagen wurden 32 afghanische Straftäter mit einem Charterflug nach Kabul abgeschoben. Nach Angaben der Bundesregierung handelte es sich dabei ebenfalls um Männer, die wegen schwerer Straftaten verurteilt worden waren.
Gespräche mit Taliban als Grundlage für Abschiebungen
Hintergrund: Abschiebungen sind grundsätzlich nur möglich, wenn das Herkunftsland mitwirkt. Das bedeutet: Deutschland kann eine Person nur dann abschieben, wenn der Herkunftsstaat sie wieder aufnimmt. Dafür müssen die zuständigen Behörden unter anderem die Identität und Staatsangehörigkeit bestätigen und notwendige Reisedokumente ausstellen.
Das gilt auch für Afghanistan: Rückführungen nach Kabul sind nur möglich, wenn die Behörden vor Ort mit Deutschland zusammenarbeiten. Nach Berichten verschiedener Medien beruhen die neuen Pläne auf Abmachungen zwischen deutschen Vertretern und der afghanischen Taliban-Regierung.
Die Zusammenarbeit ist politisch umstritten. Nach Recherchen des NDR sollen die Taliban im Gegenzug für weitere Abschiebeflüge gefordert haben, mehr diplomatisches Personal nach Deutschland schicken zu dürfen.
Die Diplomaten sollen in den afghanischen Botschaften und Konsulaten in Deutschland eingesetzt werden. Dort könnten sie unter anderem dabei helfen, die afghanische Staatsangehörigkeit ausreisepflichtiger Personen zu bestätigen und Reisedokumente auszustellen.
Das Bundesinnenministerium bestätigte, dass Gespräche mit Vertretern der Taliban-Regierung stattgefunden haben. Zu den genauen Einzelheiten der Vereinbarung und zur möglichen Einreise zusätzlicher Diplomaten äußerte sich das Ministerium bislang aber nicht.
Bereits Anfang Juni hatten die Taliban einen geplanten Abschiebeflug kurzfristig abgesagt. Nach Medienberichten begründeten sie dies damit, dass zu wenige afghanische Konsularbeamte in Deutschland tätig seien. Der Flug wurde später nachgeholt.
Was bedeutet das für afghanische Staatsangehörige in Deutschland?
Nach aktuellem Stand sollen ausschließlich afghanische Staatsangehörige abgeschoben werden, die schwere Straftaten begangen haben. Auch sogenannte Gefährder sollen betroffen sein. Für die große Mehrheit der Menschen aus Afghanistan, die in Deutschland leben, dürfte sich deshalb zunächst nichts ändern.
Die neuen Absprachen mit der Taliban-Regierung bedeuten auch nicht, dass ein bestehender Schutzstatus verloren geht. Wer eine Asylberechtigung, die Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot hat, behält diesen Schutz also weiter.
Wer einen gültigen Schutzstatus oder Aufenthaltstitel hat, muss aktuell nichts Besonderes unternehmen. Betroffene sollten aber prüfen, wie lange ihre Dokumente noch gültig sind, und Verlängerungsanträge rechtzeitig stellen.