Zahl der ausländischen Fachkräfte deutlich gestiegen
Die aktuellen Zahlen stammen aus einer Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) sowie aus Angaben des Bundesinnenministeriums. Sie zeigen: Die Zahl ausländischer Fachkräfte in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Während 2023 noch rund 133.000 Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte neu erteilt wurden, waren es 2024 bereits etwa 157.000. Im Jahr 2025 stieg die Zahl auf rund 205.000.
Innerhalb von nur zwei Jahren nahm die Zahl der neu erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte somit um mehr als 50 Prozent zu. Zum Stichtag 30. April 2026 lebten insgesamt 605.000 Menschen mit einem entsprechenden Fachkräfte-Aufenthaltstitel in Deutschland.
Aus diesen Ländern stammen die meisten neuen Fachkräfte
Die meisten Fachkräfte mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel kommen derzeit aus Indien. Zum 30. April 2026 lebten rund 91.000 indische Fachkräfte in Deutschland.
Zu den wichtigsten Herkunftsländern gehören außerdem:
- Vietnam und Türkei: jeweils rund 35.000 Fachkräfte
- China: rund 31.400 Fachkräfte
- Russland, Marokko und Iran: jeweils rund 23.000 Fachkräfte
- Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Ukraine: jeweils rund 19.000 Fachkräfte
Die Zahlen zeigen, dass die Fachkräftezuwanderung aus vielen verschiedenen Regionen der Welt kommt. Besonders stark vertreten sind dabei Staaten aus Asien sowie aus Südosteuropa.
Immer mehr Fachkräfte haben Hochschulabschluss
Auch die Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zeigt einen deutlichen Trend. Die Zahl der neu zugewanderten Menschen mit Hochschulabschluss hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen.
Vor 2015 kamen durchschnittlich rund 73.000 Personen mit Hochschulabschluss pro Jahr nach Deutschland. Seit 2015 sind es durchschnittlich etwa 133.000 Personen jährlich. Zwischen 2005 und 2023 verfügte zudem fast jede dritte zugewanderte Person über einen Hochschulabschluss. Insgesamt waren das rund 1,9 Millionen Menschen.
Gleichzeitig ist der Anteil der Hochqualifizierten an allen Neuzugewanderten leicht zurückgegangen. Vor 2015 lag er bei rund 33 Prozent, danach bei etwa 30 Prozent. Der Grund dafür ist, dass die Zuwanderung insgesamt deutlich gestiegen ist und dadurch auch andere Gruppen stärker vertreten sind.
Menschen mit Migrationsgeschichte sind aus vielen Branchen in Deutschland nicht mehr wegzudenken. Eine neue Studie zeigt: Besonders in Berufen mit Fachkräftemangel – etwa in der Pflege, Gastronomie oder im Transport – sind sie überdurchschnittlich stark vertreten....
Hintergrund: Aufenthaltstitel für Fachkräfte in Deutschland
Die meisten ausländischen Fachkräfte in Deutschland tragen entweder einen Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG oder § 18b AufenthG.
Der Aufenthaltstitel nach § 18a AufenthG richtet sich an Fachkräfte mit einer anerkannten Berufsausbildung. Dazu zählen Personen, die ihre Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben oder deren ausländischer Berufsabschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt wurde.
§ 18b AufenthG gilt dagegen für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss. Voraussetzung ist ein deutscher Hochschulabschluss oder ein ausländischer Hochschulabschluss, der in Deutschland anerkannt oder vergleichbar ist.
Für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die berufliche oder akademische Qualifikation wurde in Deutschland erworben oder in Deutschland anerkannt
- Es liegt ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder ein Arbeitsvertrag vor
- Die Beschäftigung ist eine qualifizierte Tätigkeit
- Für reglementierte Berufe (z.B. Ärzt:innen, Erzieher:innen, Architekt:innen oder Ingenieur:innen) liegt eine Berufsausübungserlaubnis vor
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Beschäftigung zu, soweit dies erforderlich ist
- Die Arbeitsbedingungen entsprechen den Bedingungen vergleichbarer Beschäftigter in Deutschland
Ein Aufenthaltstitel nach § 18a oder § 18b AufenthG kann für bis zu vier Jahre erteilt werden. Ist der Arbeitsvertrag kürzer befristet, wird der Aufenthaltstitel in der Regel für die Dauer des Arbeitsvertrags sowie zusätzlich für drei Monate ausgestellt.
Ein Vorteil der Aufenthaltstitel nach § 18a und § 18b AufenthG ist, dass sie sowohl für die Niederlassungserlaubnis als auch für die Einbürgerung freigegeben sind. Das bedeutet: Zeiten mit diesen Aufenthaltstiteln können später für einen dauerhaften Aufenthalt oder für die Einbürgerung angerechnet werden. Fachkräfte können eine Niederlassungserlaubnis außerdem unter erleichterten Voraussetzungen erhalten.
Ausländische Fachkräfte bleiben wichtig für den deutschen Arbeitsmarkt
Deutschland steht seit Jahren vor einem zunehmenden Fachkräftemangel. Viele Beschäftigte gehen in den kommenden Jahren in Rente, während gleichzeitig weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachrücken.
Besonders groß ist der Fachkräftemangel in Bereichen wie Pflege, Gesundheit, Handwerk, IT, Technik und Industrie. Viele Unternehmen haben bereits heute Schwierigkeiten, offene Stellen zu besetzen. Die Autoren der Studie sehen die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte deshalb als einen wichtigen Weg, um den Fachkräftemangel abzumildern.
Besonders wichtig seien Menschen, die bereits eine Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mitbringen. Gleichzeitig betonen die Forscher, dass auch Menschen ohne Fachkraftqualifikation einen wichtigen Beitrag leisten können. Dafür seien jedoch Weiterbildungen, Sprachkurse und eine schnelle Anerkennung ausländischer Abschlüsse wichtig.