Hintergrund: Neue Kämpfe in Syrien
In den vergangenen Wochen haben sich die Kämpfe zwischen syrischen Regierungstruppen, verbündeten Milizen und kurdisch geführten Einheiten deutlich verschärft. Besonders betroffen sind Regionen im Nordosten Syriens sowie Gebiete rund um Aleppo. Nach Angaben der Linken sollen allein aus Aleppo und der Umgebung in kurzer Zeit rund 120.000 Kurden und Jesiden vertrieben worden sein.
Wie Die Zeit unter Berufung auf die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte berichtet, ist die Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Gütern des täglichen Bedarfs nahezu vollständig unterbrochen. Hilfslieferungen erreichen die Region nur eingeschränkt. Berichten zufolge sind Hilfskonvois unterwegs, doch die Lage bleibt angespannt.
Zwar wurde eine bestehende Waffenruhe zuletzt um weitere 15 Tage verlängert, dennoch kam es vereinzelt weiterhin zu Gefechten. Zusätzlich wächst die Sorge, dass die instabile Sicherheitslage von der Terrormiliz “Islamischer Staat” ausgenutzt werden könnte.
Für in Deutschland geborene Kinder syrischer Eltern ist die Vorlage eines syrischen Nationalpasses nicht erforderlich. Es genügt der Auszug aus dem Familienstandsregister, um die Identität und Staatsangehörigkeit des Kindes nachzuweisen....
Linke fordert bundesweiten Abschiebestopp für Syrien
Vor diesem Hintergrund fordert Die Linke einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien. Die Bundesregierung müsse auf die Bundesländer einwirken, damit keine Rückführungen in das weiterhin von Krieg und Krisen geprägte Land stattfinden, erklärte die Parteivorsitzende Ines Schwerdtner. Syrien sei nach wie vor kein sicheres Herkunftsland; es drohen Folter, Gewalt und Tod.
Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland betonte Schwerdtner, dass selbst in Regionen ohne aktuelle Kampfhandlungen keine verlässliche Sicherheit bestehe. Auch dort seien Menschen willkürlicher Gewalt, Verfolgung und schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Zugleich kritisierte Schwerdtner den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa scharf. Dessen Milizen seien für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Die Linke fordert daher, eine Einladung al-Scharaas nach Deutschland zurückzunehmen und stattdessen internationale strafrechtliche Schritte zu prüfen. Der Generalbundesanwalt hatte Ermittlungen gegen al-Scharaa nach einer Strafanzeige der Kurdischen Gemeinde in Deutschland jedoch abgelehnt.
Hintergrund: In der vergangenen Woche war ein Besuch al-Scharaa´s in Berlin angekündigt gewesen. Dieser wurde jedoch aufgrund der anhaltenden Unruhen kurzfristig abgesagt. Medienberichten zufolge wäre es bei dem Besuch auch um die Rückführung syrischer Staatsbürger gegangen.
Abschiebung nach Syrien: Bundesregierung verschärft Asylregeln
Ob der von der Linken geforderte bundesweite Abschiebestopp nach Syrien tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit offen – und eher unwahrscheinlich. Denn aktuell verfolgt die Bundesregierung einen gegenteiligen Kurs.
Bereits im Koalitionsvertrag vom Mai 2025 haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wieder regelmäßig durchführen zu wollen. Zunächst sollen vor allem verurteilte Straftäter:innen und Gefährder von der Maßnahme betroffen sein. Langfristig werden jedoch bereits Abschiebungen von Personen mit abgelehntem Asylantrag und ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel diskutiert.
Gegenüber der Rheinischen Post erklärte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im vergangenen September, man wolle noch in 2025 eine Vereinbarung mit Syrien treffen und “dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht.”
Wie weit die Verhandlungen über ein mögliches Rücknahmeabkommen mit der Übergangsregierung in Damaskus fortgeschritten sind, ist derzeit nicht öffentlich bekannt.
Bundesinnenminister Dobrindt plant ein Abkommen mit Syrien. Damit könnten erstmals seit Jahren wieder Abschiebungen möglich werden – zunächst für Straftäter, später auch für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis....
BAMF prüft Asylanträge von Syrern verstärkt
Parallel dazu prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit September 2025 Asylanträge syrischer Staatsangehöriger wieder deutlich strenger. Im Fokus stehen vor allem alleinreisende, gesunde und arbeitsfähige Männer. Schutz wird nicht mehr pauschal gewährt, sondern stärker anhand der Herkunftsregion und der individuellen Gefährdungslage beurteilt.
Begründet wird dies mit dem Sturz des langjährigen Machthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024. Nach Auffassung der Behörden ist der ursprüngliche Schutzgrund damit in vielen Fällen entfallen. Nach BAMF-Zahlen wurden allein im Oktober 2025 rund 99 Prozent der Asylanträge syrischer Staatsangehöriger abgelehnt.
Zudem haben inzwischen mehrere Verwaltungsgerichte bestätigt, dass Syrer:innen keinen generellen Anspruch auf Asyl in Deutschland mehr haben. Stattdessen muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob weiterhin eine konkrete individuelle Gefahr besteht.
Zweifel an Abschiebungen innerhalb der Regierung
Trotz der strengeren Asylregeln gibt es auch innerhalb der Bundesregierung Zweifel an Abschiebungen nach Syrien. Außenminister Johann Wadephul (CDU) äußerte sich nach einem Besuch in Syrien Ende 2025 skeptisch, ob eine sichere Rückkehr derzeit möglich sei.
Große Teile der Infrastruktur seien zerstört, ein würdiges und sicheres Leben für Rückkehrer:innen vielerorts kaum vorstellbar. Auch internationale Organisationen wie das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) warnen vor Abschiebungen nach Syrien. Nach Einschätzung der Organisation ist das Land derzeit nicht in der Lage, eine größere Zahl von Rückkehrer:innen aufzunehmen und zu versorgen.
Trotz Bedenken hält die Bundesregierung an Plänen für Abschiebungen nach Syrien fest. Während Außenminister Wadephul vor den Bedingungen im Land warnt, treibt das Innenministerium Gespräche mit Syrien voran. Was bedeutet das für Betroffene und welche Rechte haben sie jetzt?...
Hintergrund: Was ist ein Abschiebestopp?
Ein Abschiebestopp bedeutet, dass Abschiebungen in ein bestimmtes Land für einen festgelegten Zeitraum ausgesetzt werden. In der Praxis beträgt dieser Zeitraum in der Regel drei Monate. Rechtsgrundlage ist § 60a Absatz 1 AufenthG.
Ein Abschiebestopp kann von den Bundesländern angeordnet werden, meist durch Erlasse der jeweiligen Innenministerien. In bestimmten Fällen kann auch das Bundesinnenministerium tätig werden – etwa dann, wenn der Abschiebestopp länger als sechs Monate dauern oder bundesweit einheitlich angewendet werden soll.
Abschiebestopps werden in der Regel verhängt, wenn sich die Sicherheitslage in einem Land akut verschlechtert, zum Beispiel durch Krieg, politische Umstürze oder Naturkatastrophen, oder wenn schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Sie gelten für alle Personen aus diesem Land, unabhängig vom Aufenthaltstitel oder abgelehntem Asylantrag.
Abschiebestopp: Iran und Syrien im Vergleich
Derzeit haben mehrere Bundesländer Abschiebestopps für den Iran erlassen oder verlängert. Diese beruhen auf der angespannten Menschenrechtslage und der Gefahr politischer Verfolgung.
Für Syrien besteht aktuell kein Abschiebestopp – weder auf Landesebene noch bundesweit. Wichtig ist jedoch die Einordnung: Obwohl die Bundesregierung grundsätzlich wieder Abschiebungen nach Syrien ermöglicht, sind diese stark eingeschränkt.
Bislang betreffen sie ausschließlich verurteilte Straftäter und sogenannte Gefährder. Abschiebungen von Personen mit abgelehnten Asylanträgen werden derzeit offiziell nicht durchgeführt.
Innenminister Dobrindt warnt vor Erkundungsreisen nach Syrien - doch was bedeutet das für Schutzberechtigte in Deutschland konkret? Wir erklären die neue Rechtslage und in welchen Fällen eine Heimatreise den Schutzstatus gefährden kann....
Fazit: Abschiebestopp für Syrien derzeit eher unwahrscheinlich
Trotz der sich erneut verschärfenden Sicherheits- und humanitären Lage in Syrien ist ein bundesweiter Abschiebestopp derzeit nicht in Sicht. Zwar warnen Menschenrechtsorganisationen weiter vor Rückführungen, und auch innerhalb der Parteien im Bundestag gibt es Zweifel an einer sicheren Rückkehr. Aktuell setzt die Regierung aber auf einen strengeren Kurs und hält an der Möglichkeit von Abschiebungen fest.
Für syrische Geflüchtete bleibt die Lage damit insgesamt unsicher. Wichtig: Auch ohne einen Abschiebestopp wird der Asylantrag nicht pauschal entschieden, sondern jeder Fall einzeln geprüft. Dabei spielen die Herkunftsregion innerhalb Syriens, die aktuelle Sicherheitslage vor Ort sowie die persönliche Situation der betroffenen Person eine zentrale Rolle.
Der Vergleich mit dem Iran zeigt, dass Abschiebestopps möglich sind. Ob es angesichts der anhaltenden Gewalt und der humanitären Krise in Syrien auch zu einem solchen Schritt kommt, ist derzeit offen.
