Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Eine der wichtigsten Änderungen trat am 24. Juli 2025 in Kraft: Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ist für zwei Jahre – also bis Juli 2027 – vollständig ausgesetzt.
Damit entfällt auch die bisherige Regelung, die monatlich bis zu 1.000 Visa für Ehepartner, minderjährige Kinder und enge Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten vorsah. Seither sind Familienzusammenführungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich – etwa aus dringenden humanitären Gründen nach § 22 AufenthG oder aus Gründen des besonderen politischen Interesses nach § 23 AufenthG.
Schätzungen zufolge sind rund 381.000 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland betroffen, überwiegend aus Syrien. Nicht betroffen sind hingegen anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte sowie Personen mit einer Niederlassungserlaubnis oder einem rechtmäßigen Aufenthaltstitel – für sie ist der Familiennachzug weiterhin möglich.
Status: Gesetz beschlossen und in Kraft getreten
Aus für die Turbo-Einbürgerung
Auch die „Turbo-Einbürgerung“, die 2024 mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eingeführt wurde, hat die Bundesregierung wieder gestrichen. Seit Ende Oktober 2025 können gut integrierte Menschen, die über ein C1-Sprachzertifikat verfügen und besondere Integrationsleistungen vorweisen, nicht mehr nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.
Damit gelten wieder die regulären Anforderungen des Staatsangehörigkeitsrechts: Eine Einbürgerung ist grundsätzlich erst nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich – unabhängig davon, wie gut eine Person integriert ist.
Die Bundesregierung begründete den Schritt damit, dass Integration Zeit brauche und der deutsche Pass am Ende – nicht am Anfang – des Prozesses stehen solle.
Status: Gesetz beschlossen und in Kraft getreten
Abschiebestopp für Jesid:innen aus dem Irak
Im November entschied der Bundestag über einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Die Partei forderte ein befristetes Aufenthaltsrecht für Jesid:innen aus dem Irak. Der Entwurf sah vor, dass Jesid:innen, die bis zum 31. Juli 2025 eingereist sind, eine Aufenthaltserlaubnis bis Juli 2028 erhalten.
Ziel war es, den Betroffenen einen zeitlich begrenzten rechtlichen Rahmen zu geben, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Schätzungen zufolge leben rund 200.000 Jesid:innen in Deutschland, viele von ihnen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus.
Hintergrund des Antrags war die seit Jahren angespannte Sicherheitslage in der irakischen Region Sindschar, in der 2014 schwere Verbrechen an der jesidischen Minderheit durch die Terrororganisation Islamischer Staat verübt wurden. Der Bundestag hatte diese Taten bereits 2023 als Völkermord eingestuft.
Mehrere Bundesländer hatten in den vergangenen Jahren zeitweise Abschiebestopps für Jesid:innen erlassen. Diese liefen jedoch aus und wurden nicht bundesweit vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf der Grünen sollte über diese Maßnahmen hinausgehen. Er erhielt jedoch keine Mehrheit im Bundestag.
Status: Antrag abgelehnt
Bürgergeld für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, das die Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine kürzen soll. Ukrainer:innen, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen oder erst nach diesem Stichtag ihren Schutzstatus (§ 24 AufenthG) erhalten, sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Diese Leistungen liegen rund 120 Euro pro Monat niedriger und enthalten keinen gesetzlichen Anspruch auf Integrations- oder Sprachkurse. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt dagegen vollständig bestehen. Für alle Ukrainer:innen, die vor dem Stichtag nach Deutschland eingereist sind, ändert sich nichts: Sie behalten ihren Bürgergeld-Anspruch dauerhaft.
Das Gesetz sieht auch eine Übergangsregelung vor: Wer nach dem Stichtag einreist, aber vor Inkrafttreten der Reform Bürgergeld erhält, darf dieses noch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterbeziehen – jedoch höchstens für drei Monate.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den Ausschüssen des Bundestags. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens im ersten Quartal 2026 erwartet.
Status: Entscheidung noch offen
Strengere Kontrollen bei der Einbürgerung
Über den Antrag der AfD-Fraktion, der am Mittwoch (3. Dezember 2025) zum ersten Mal im Bundestag beraten wird, ist bisher nur wenig bekannt. Er trägt den Titel: „Den organisierten Betrug im Einbürgerungsverfahren stoppen – Das Verfahren betrugssicher neu konzipieren sowie bestehende Betrugsfälle aufdecken und darauf beruhende begünstigende Verwaltungsakte revidieren“.
Ziel der Reform ist laut Ankündigung, die Prüfverfahren und Kontrollen bei der Einbürgerung zu verschärfen. Wie genau das geschehen soll, ist noch unklar, denn der konkrete Gesetzentwurf liegt noch nicht öffentlich vor. Deshalb gibt es bislang kaum Informationen zu den einzelnen Maßnahmen.
Hintergrund des Antrags sind zahlreiche Betrugsfälle, die in den letzten Monaten öffentlich wurden. In mehreren Bundesländern wurden gefälschte Sprachzertifikate und Integrationstests (“Leben in Deutschland” Tests) entdeckt. In den meisten Fällen besteht der Verdacht, dass die gefälschten Zertifikate für Geld über Soziale Medien verkauft wurden.
Status: Entscheidung noch offen
Strengere Regeln für Asylsuchende in der EU (GEAS)
Im September hat das Bundeskabinett entschieden, die neuen EU-Asylregeln in deutsches Recht zu übernehmen. Mit der Reform sollen die Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten strenger und zugleich einheitlicher gestaltet werden.
Bis spätestens 12. Juni 2026 müssen die neuen Vorgaben überall gelten. Bis dahin bleibt den EU-Staaten – auch Deutschland – Zeit, die Regeln in ihre nationalen Gesetze zu übertragen.
Die neuen EU-Asylregeln sehen unter anderem folgendes vor:
Asyl- und Grenzverfahren: Ein großer Teil der Asylanträge soll künftig direkt an den EU-Außengrenzen geprüft werden – also noch bevor die Asylsuchenden in die EU einreisen. Wer mit dem Flugzeug oder dem Schiff über eine EU-Außengrenze nach Deutschland kommt, soll sein Asylverfahren direkt am Flughafen oder Hafen durchlaufen.
Wenn im Verfahren entschieden wird, dass kein Schutz besteht, soll sofort ein Rückkehrverfahren folgen. Dieses Verfahren soll höchstens zwölf Wochen dauern und eine schnelle Rückführung in das Herkunftsland oder ein sicheres Drittland ermöglichen.
Screening und EURODAC: Alle Asylsuchenden sollen innerhalb weniger Tage überprüft werden – inklusive einer Identitätskontrolle, Gesundheits- und Sicherheitscheck sowie Abnahme biometrischer Daten. Diese Daten werden in der EURODAC-Datenbank gespeichert, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben.
Sichere Drittstaaten: Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, sieben Länder – Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien – als „sichere Herkunftsländer“ einzustufen. Asylsuchende aus diesen Ländern haben dann grundsätzlich keinen Anspruch auf Schutz in der EU mehr. Ihre Asylanträge werden schneller geprüft und auch häufiger abgelehnt. Außerdem dürfen die EU-Staaten zusätzlich eigene Listen mit Ländern führen, die sie als sicher bewerten.
Solidaritätsmechanismus: EU-Staaten, die stark von Migration betroffen sind, sollen Unterstützung von anderen EU-Ländern erhalten – durch Aufnahme von Geflüchteten, finanzielle Beiträge oder andere Maßnahmen. Außerdem können Länder, die sehr stark belastet sind, beantragen, dass sie für eine bestimmte Zeit keine weiteren Asylsuchenden aus anderen EU-Staaten aufnehmen müssen.
Bewegungsfreiheit und Asyl-Haft: Bei Verstößen gegen Asylauflagen oder bei Fluchtgefahr kann die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden stärker eingeschränkt oder Haft angeordnet werden – immer im Einzelfall.
Leistungskürzungen: Wer gegen Regeln in Unterkünften verstößt oder Meldepflichten ignoriert, muss mit Kürzungen bei den Asylleistungen rechnen.
Arbeitsmarktzugang: Asylsuchende sollen spätestens nach sechs Monaten arbeiten dürfen – in der Regel schon nach drei. Ausgenommen sind Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, Dublin-Fälle und Menschen, die das Asylrecht missbrauchen.
Das Gesetz wird derzeit in den Ausschüssen besprochen. Danach müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen. Eine Mehrheit gilt als wahrscheinlich, weil CDU/CSU und SPD die Reform gemeinsam unterstützen. Mit einer endgültigen Entscheidung wird Anfang 2026 gerechnet.
Status: Entscheidung noch offen
Sichere Herkunftsstaaten und schnellere Asylverfahren
Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass „sichere Herkunftsstaaten“ künftig nicht mehr durch ein Gesetz festgelegt werden sollen, sondern durch eine Rechtsverordnung.
Das bedeutet: In Zukunft könnte die Bundesregierung selbst entscheiden, welche Länder als sicher gelten. Bisher schreibt das Gesetz vor, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat zustimmen müssen.
Zur Erklärung: Der Begriff „sicherer Herkunftsstaat“ spielt eine wichtige Rolle im deutschen Asylrecht. Er ist in § 29a Asylgesetz (AsylG) geregelt. Ein Land gilt als sicher, wenn dort keine systematische Verfolgung stattfindet und die Menschenrechte grundsätzlich gewahrt werden.
Für Asylsuchende aus diesen Ländern bedeutet das in Deutschland:
- Ihre Anträge auf Asyl werden beschleunigt bearbeitet
- Asylanträge gelten in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ – Asylsuchende haben geringere Chancen auf Schutz
- Nur wer individuell nachweisen kann, persönlich bedroht oder verfolgt zu sein, erhält eine Einzelfallprüfung.
Aktuell gelten alle EU-Staaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, die Republik Moldau, der Senegal und Serbien als sichere Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung plant, unter dem neuen System weitere Länder als sicher einzustufen – darunter Algerien, Indien, Marokko, Ägypten, Nigeria und Tunesien.
Der Gesetzentwurf wird aktuell im Bundestag beraten.
Status: Entscheidung noch offen
Der § 60 AufenthG regelt das Abschiebungsverbot und bietet Schutz für Ausländer, die in ihrem Herkunftsland aufgrund verschiedener Gründe gefährdet sind. Insbesondere wird auf humanitäre, gesundheitliche und politische Gründe eingegangen, um den Betroffenen die notwendige Sicherheit zu gewäh...
Streichung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft
Ein weiterer Punkt dieses Gesetzes ist die Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebehaftverfahren. Diese Pflicht wurde erst 2024 eingeführt, damit Menschen in Abschiebehaft automatisch rechtlichen Beistand bekommen. Mit dem neuen Gesetz soll diese Regelung wieder rückgängig gemacht werden.
Kritiker wie Pro Asyl warnen jedoch davor. Sie sagen, dass der Pflichtanwalt ein wichtiger Schutz ist, damit niemand zu Unrecht seiner Freiheit beraubt wird. Die geplante Änderung würde die Situation vieler Betroffener “erheblich verschlechtern“.
Vertreter der Ausländerbehörden sehen das anders: Sie sagen, dass der Pflichtanwalt den Vollzug der Abschiebung in der Praxis verlangsamt und erschwert. Die Streichung der Regelung sei daher eine notwendige Korrektur.
Status: Entscheidung noch offen
Fazit
Das Jahr 2025 war geprägt von vielen wichtigen Entscheidungen in der Migrationspolitik. Die Aussetzung des Familiennachzugs, das Ende der Turbo-Einbürgerung und weitere Reformen zeigen: Die deutsche Migrationspolitik wird strenger.
Gleichzeitig stehen noch wichtige Entscheidungen aus – zum Beispiel zu den Bürgergeld-Regelungen für Ukrainer:innen, zur Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) und zur Frage, welche Staaten künftig als sichere Herkunftsländer gelten sollen.
Wie sich die Situation im Jahr 2026 entwickeln wird, hängt stark davon ab, wie das Parlament über diese offenen Themen entscheidet.
