Was fordert die CDU konkret?
Der CDU-Politker Günter Krings hat sich für eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausgesprochen. Hintergrund sind aktuelle Zahlen des Mediendienstes Integration. Danach behält die Mehrheit der neu Eingebürgerten neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsangehörigkeit.
Krings bewertet diese Entwicklung kritisch. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP erklärte er: „Dass neue Einbürgerungen in so hoher Zahl zur doppelten Staatsbürgerschaft führen, ist keine gute Entwicklung.“ Aus seiner Sicht bestehe deshalb Handlungsbedarf.
Der CDU-Politiker schlägt vor, die gesetzlichen Regeln zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu erweitern. Konkret fordert er, dass Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft in bestimmten Fällen leichter wieder verlieren können.
Dabei verweist Krings insbesondere auf Personen, die nach ihrer Einbürgerung schwere Straftaten begehen. In solchen Fällen sieht er ein öffentliches Interesse daran, den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit leichter zu ermöglichen.
Nach Auffassung von Krings reichen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht aus. Er kritisiert: „Die bisherigen Tatbestände zum Verlust des deutschen Passes reichen aber absolut nicht aus. Wieso sollte jemand seinen deutschen Pass verlieren können, wenn er im Ausland Terrorhandlungen begeht – aber nicht im Inland?“
Wann darf die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden?
Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung ist gesetzlich sehr streng geregelt. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 35 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Demnach kann eine Einbürgerung zurückgenommen werden, wenn sie durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erlangt wurde. Das gilt auch, wenn jemand im Einbürgerungsverfahren bewusst falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen hat.
Eine solche Rücknahme der Einbürgerung ist grundsätzlich bis zu zehn Jahre nach der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde möglich.
Darüber hinaus kann die deutsche Staatsangehörigkeit in weiteren Fällen entzogen werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn eine Person freiwillig in die Streitkräfte eines anderen Landes eintritt, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzt. Auch die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland kann zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen.
Könnten Doppelstaatler künftig leichter den deutschen Pass verlieren?
Eine Regelung, wie Günter Krings sie fordert, gibt es derzeit nicht. Nach aktueller Rechtslage führt eine schwere Straftat im Inland nicht automatisch zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Um den Vorschlag des CDU-Politikers umzusetzen, müsste das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert werden. Dafür bräuchte es einen konkreten Gesetzentwurf und eine Mehrheit im Bundestag.
Denkbar wären zum Beispiel punktuelle Änderungen, nach denen Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn sie schwere Straftaten oder Terrorhandlungen begehen.
Aktuell liegt aber kein solcher Gesetzentwurf vor. Ob aus dem politischen Vorstoß tatsächlich eine Gesetzesänderung wird, ist daher offen.
Was bedeutet das für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft?
Für Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft ändert sich derzeit nichts. Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin grundsätzlich erlaubt und die bestehenden Regelungen zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gelten unverändert fort.
Die Forderung von CDU-Politiker Günter Krings ist bislang lediglich ein politischer Vorschlag. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es derzeit aber nicht.
Auch für Personen, die sich aktuell einbürgern lassen möchten, gilt weiterhin die Rechtslage aus der Staatsangehörigkeitsreform von 2024. Danach kann die bisherige Staatsangehörigkeit bei einer Einbürgerung grundsätzlich beibehalten werden.