Der Brief, der letzte Woche von der niederländischen Regierung veröffentlicht wurde, geht auf eine Initiative der belgischen Ministerin für Asyl und Migration zurück. Neben Belgien gehören Österreich, Deutschland, Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, die Slowakei, Schweden sowie das Nicht-EU-Land Norwegen zu den Unterzeichnern.
EU-Länder fordern Abschiebungen nach Afghanistan
In dem Brief heißt es laut Medienberichten, die EU müsse „eine entschlossene und koordinierte Reaktion zeigen, um die Kontrolle über Migration und Sicherheit zurückzugewinnen“. Die Länder fordern, dass Abschiebungen von Afghan:innen ohne Aufenthaltsrecht als gemeinsame Aufgabe der EU angesehen werden.
Zur Erklärung: Abschiebungen sind eigentlich Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten. Die EU kann aber unterstützen – zum Beispiel durch Abkommen mit Drittstaaten, durch Frontex-Einsätze oder durch finanzielle Hilfe.
Laut dem Schreiben erhielten im Jahr 2024 rund 22.870 Afghan:innen in der EU eine Rückführungsentscheidung. Tatsächlich seien aber nur 435 Personen in ihr Heimatland zurückgekehrt. Viele Regierungen sehen darin ein Sicherheitsproblem. Vorrangig sollen Abschiebungen von Personen erfolgen, „die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen“.
Mehrere Länder wollen außerdem, dass auch nicht-freiwillige Abschiebungen wieder möglich werden. Dabei soll die EU-Grenzschutzagentur Frontex stärker unterstützen – etwa indem sie freiwillige Rückkehrprogramme koordiniert und Abschiebungsflüge nach Afghanistan organisiert. Zudem wird eine gemeinsame EU-Mission nach Afghanistan vorgeschlagen, um direkt mit den Taliban über mögliche Abkommen zu sprechen.
EU-Kommission bestätigt Gespräche mit Taliban
Die EU-Kommission hat inzwischen bestätigt, dass sie erste Gespräche mit den Behörden in Afghanistan geführt hat. „Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst stehen zu diesem Thema in engem Kontakt mit den Mitgliedstaaten“, erklärte ein Sprecher in Brüssel. Bereits Anfang des Jahres habe es „Vorgespräche auf technischer Ebene” mit Kabul gegeben.
Dabei sei es um die Rückkehr von Afghan:innen gegangen, die kein Aufenthaltsrecht in der EU haben oder wegen Straftaten verurteilt wurden. Brüssel betont jedoch, dass die EU das Taliban-Regime nicht offiziell anerkennt. Gespräche finden daher ausschließlich auf technischer Ebene statt.
Deutschland führt Gespräche mit den Taliban
Auch Deutschland führt Gespräche mit den Taliban über mögliche Rückführungsabkommen. Anfang Oktober reisten nach Medienberichten Mitarbeiter des Innenministeriums nach Katar, um dort mit Vertretern der Taliban über einen künftigen Mechanismus für Abschiebungen zu sprechen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dem Portal The Pioneer, die Verhandlungen seien inzwischen „weit fortgeschritten“. Ziel sei es, künftig wieder regelmäßige Abschiebungen – auch per Linienflug – zu ermöglichen.
Bereits im Koalitionsvertrag hat sich die aktuelle Bundesregierung verpflichtet, Abschiebungen in bestimmte Herkunftsländer – darunter Afghanistan und Syrien – wieder aufzunehmen, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Später könnte die Regelung auf weitere Personen ohne Schutzstatus ausgeweitet werden.
Deutschland unterhält offiziell keine diplomatischen Beziehungen zu den Taliban, die seit August 2021 an der Macht sind. Abschiebungen fanden seither nur in Ausnahmefällen statt. Insgesamt gab es zwei Abschiebeflüge: einen im Jahr 2024 und einen im Juli 2025. Beide betrafen ausschließlich Männer, die wegen Gewalttaten, Sexualdelikten oder Drogendelikten verurteilt worden waren.
Der § 60 AufenthG regelt das Abschiebungsverbot und bietet Schutz für Ausländer, die in ihrem Herkunftsland aufgrund verschiedener Gründe gefährdet sind. Insbesondere wird auf humanitäre, gesundheitliche und politische Gründe eingegangen, um den Betroffenen die notwendige Sicherheit zu gewäh...
Rechtliche Einordnung: Was erlaubt das EU-Recht?
Rückführungen nach Afghanistan gelten derzeit als rechtlich schwierig. Grundlage ist die EU-Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG). Diese erlaubt Rückführungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht, verbietet aber, jemanden in ein Land zu schicken, wo Folter, Misshandlung oder politische Verfolgung drohen. Dieses sogenannte Refoulement-Verbot gilt auch nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Da Afghanistan weiter als unsicheres Herkunftsland gilt und die Taliban international nicht anerkannt sind, gibt es kein Rücknahmeabkommen mit der EU. Das bedeutet: Es gibt – zum jetzigen Zeitpunkt – keine rechtliche Grundlage für gemeinsame EU-Abschiebungen.
Damit die Forderungen der 20 Staaten umgesetzt werden könnten, müsste die EU-Kommission ein neues Rückführungsabkommen aushandeln oder die Rückführungsrichtlinie ändern. Beides würde die Zustimmung des EU-Parlaments und des EU-Rates brauchen – ein Prozess, der erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern kann.
Einzelne Staaten wie Deutschland könnten eigene Absprachen treffen, müssten sich dabei aber an EU-Recht und die EMRK halten. Zudem könnten nationale Gerichte Abschiebung stoppen, falls im Einzelfall Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
§ 62 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) regelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die sogenannte Abschiebungshaft in Deutschland. Diese Bestimmung ist entscheidend für Personen, die ausreisepflichtig sind und in Haft genommen werden können, um ihre Abschiebung sicherzustellen....
Politischer Druck auf die EU-Kommission wächst
Die zwanzig Staaten drängen darauf, das Thema Abschiebungen ganz oben auf die politische Agenda zu setzen. Befürworter sehen darin ein wichtiges Signal, um das öffentliche Vertrauen in die Asylpolitik zu stärken und Sicherheitsrisiken zu verringern.
Kritiker warnen dagegen vor einem Bruch internationaler Schutzstandards. Menschenrechtsorganisationen betonen, dass in Afghanistan keine rechtsstaatlichen Strukturen existieren und Rückkehrende Gefahr laufen, willkürlich verhaftet oder gefoltert zu werden.
Hintergrund: Afghanistan gilt weiterhin als unsicher
Seit dem Fall Kabuls im Jahr 2021 kontrollieren die Taliban Afghanistan. International ist das Regime weitgehend isoliert; nur Russland hat es offiziell anerkannt.
Die Menschenrechtslage in Afghanistan gilt laut den Vereinten Nationen weiterhin als kritisch. Es werden regelmäßig Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, insbesondere gegen Frauen und Minderheiten. Das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) rät weiterhin ausdrücklich davon ab, Menschen nach Afghanistan zurückzuschicken.
