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Das Bild zeigt den Bundestag bzw. das Reichstagsgebäude in Berlin. Neues Gesetz: Künftig sollen Personen, die bei der Einbürgerung betrogen oder falsche Angaben gemacht haben, für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden.

Neues Gesetz sperrt Einbürgerung für zehn Jahre bei Betrug und falschen Angaben – Das ändert sich jetzt

Der Bundestag hat heute ein umfangreiches Gesetzespaket zu Einbürgerung und Asyl verabschiedet. Im Zentrum steht eine neue Regelung, die besagt, dass Personen, die bei der Einbürgerung betrügen oder falsche Angaben machen, künftig für zehn Jahre vom deutschen Pass ausgeschlossen werden können. Die Verschärfung wurde erst vor wenigen Tagen in einen bereits bestehenden Gesetzentwurf eingefügt und noch am selben Tag im Innenausschuss beschlossen. Nun hat auch der Bundestag zugestimmt – doch was bedeutet das konkret?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Reaktion auf Betrug mit Sprachzertifikaten

Hintergrund des Gesetzes sind Betrugsfälle rund um gefälschte Sprach- und Integrationsnachweise, die im Spätsommer 2025 bekannt wurden. Recherchen der Medienportale RTL und Stern hatten ergeben, dass Anbieter sich auf TikTok und Instagram als Sprachschulen ausgaben und gefälschte Sprachzertifikate von A1 bis C2 sowie Nachweise für den „Leben in Deutschland“-Test verkauften – oft für mehrere Hundert bis zu 1.500 Euro.

Mit der neuen Regelung will die Bundesregierung auf diese Fälle reagieren und klarstellen: Wer das Einbürgerungsverfahren manipuliert oder Behörden täuscht, soll künftig deutlich strengere Konsequenzen spüren.

 

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Bundestag beschließt mehrere Gesetze zu Einbürgerung und Abschiebung

Der heutige Beschluss ist Teil eines größeren Reformpakets. Neben der zehnjährigen Sperre bei Täuschung im Einbürgerungsverfahren sieht es auch Änderungen bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und beim Anspruch auf einen Pflichtanwalt in Abschiebeverfahren vor.

Der Entwurf wurde am heutigen Freitag (5. Dezember) im Bundestag final beraten und verabschiedet. Die Mehrheit von CDU/CSU und SPD sowie AfD stimmten für das neue Gesetz – gegen die Stimmen von Grünen und Linksfraktion.

Die neuen Regelungen sind damit offiziell beschlossen. Sie treten in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Wann genau das geschieht, ist aktuell ungewiss. In der Regel kann das bis zu mehreren Wochen dauern.

Neues Gesetz: Zehn Jahre Sperre bei der Einbürgerung

Das Gesetz sieht vor, dass eine Person für zehn Jahre von der Einbürgerung in Deutschland ausgeschlossen werden kann, wenn

  • eine bereits erfolgte Einbürgerung wegen falscher Angaben oder Täuschung zurückgenommen wird,
  • die Behörde während des laufenden Verfahrens feststellt, dass eine Person arglistig täuscht, droht oder besticht,
  • falsche oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gemacht wurden.

Das bedeutet: Wer bei der Einbürgerung täuscht – sei es mit gefälschten Zertifikaten, Unterlagen oder falschen bzw. unvollständigen Angaben – kann künftig für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen werden. Das gilt auch, wenn der Betrug nachträglich festgestellt und der deutsche Pass wieder entzogen wurde.

Damit reagiert der Gesetzgeber nicht nur auf schwere Betrugsfälle wie gefälschte Dokumente oder Bestechung. Die Regelung umfasst ausdrücklich auch unvollständige Angaben – etwa zu Identität, Aufenthaltstiteln, Vorstrafen, Einkommen oder Sprachkenntnissen. Die Bundesregierung setzt damit erstmals ein deutliches Signal gegen bewusste Falschangaben.

Das Gesetz wird durch § 35 StAG untermauert. Dieser Paragraph sieht vor, dass eine Einbürgerung wieder entzogen werden darf, wenn sie durch Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsch oder unvollständige Angaben erworben wurde. Eine Einbürgerung kann bis zu zehn Jahre nach dem Erhalt rückgängig gemacht werden.

Unklar ist bislang, ob das neue Gesetz zwischen absichtlicher Täuschung, Irrtum und bloßer Unachtsamkeit unterscheidet. Der vollständige Gesetzestext wurde noch nicht veröffentlicht. Damit bleibt offen, ob auch versehentliche Falschangaben zu einer ebenso langen Sperre führen können.

 

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Kritik an Umfang und Tempo der Änderung

Die Reform sorgt für deutliche Kritik – vor allem wegen der Art und Weise, wie sie eingebracht wurde. So bemängeln die Grünen, dass die neue Regelung erst zwei Tage vor der finalen Abstimmung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Filiz Polat bezeichnete dieses Vorgehen als „unangemessen“ und betonte, dass eine so wichtige Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht eine gründliche parlamentarische Debatte brauche. Stattdessen werde die Verschärfung an ein anderes Gesetzespaket angehängt.

Zudem zweifeln die Grünen daran, ob die zehnjährige Sperrfrist mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Eine so lange Sperre sei ein sehr starker Eingriff und könne unverhältnismäßig sein. Besonders kritisch sehen sie, dass bereits unvollständige Angaben ausreichen könnten, um die volle Sperrfrist auszulösen – unabhängig davon, ob jemand absichtlich oder aus Versehen falsche Angaben gemacht hat. Das werfe wichtige Fragen nach Fairness, Angemessenheit und einer sicheren Anwendung im Einzelfall auf.

Einstufung sicherer Herkunftsstaaten künftig ohne Bundesrat

Neben der Sperrfrist bei der Einbürgerung enthält das Gesetz weitere asyl- und migrationspolitische Regelungen. Künftig kann die Bundesregierung allein bestimmen, welche Drittstaaten als “sichere Herkunftsstaaten” gelten. Bislang war dafür die Zustimmung von sowohl Bundestag als auch Bundesrat erforderlich.

Die Einstufung hat große Auswirkungen auf Asylsuchende: Wer aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ kommt, hat in Deutschland in der Regel kaum Chancen auf Asyl. Anträge werden meist beschleunigt bearbeitet und häufig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Derzeit umfasst die Liste der sicheren Herkunftsstaaten 37 Länder – darunter alle EU-Staaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Mit dem neuen Gesetz plant die Bundesregierung, weitere Staaten als sicher einzustufen, unter anderem Algerien, Indien, Marokko, Ägypten, Nigeria und Tunesien.


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Abschaffung des Pflichtanwalts bei Abschiebehaft

Ein weiterer Teil der Reform betrifft die Abschiebehaft. Die 2024 eingeführte Pflicht, Betroffenen automatisch einen staatlich finanzierten Pflichtanwalt zur Seite zu stellen, wird wieder abgeschafft.

Die Maßnahme sollte ursprünglich den Rechtsschutz verbessern; mit der aktuellen Gesetzesänderung nimmt der Gesetzgeber jedoch Abstand von dieser Idee – ein Schritt, der von Fachverbänden kritisch bewertet wird.

Fazit

Mit der neuen zehnjährigen Sperrfrist setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen gegen Betrug im Einbürgerungsverfahren. Der Gesetzgeber reagiert damit auf öffentlich gewordene Fälle gefälschter Sprach- und Integrationsnachweise und will die Integrität des Einbürgerungsprozesses stärken.

Gleichzeitig bleibt unklar, wie streng die Regelung im Einzelfall angewendet wird – insbesondere, ob auch versehentliche Falschangaben zu einer langen Sperre führen können.

Das Reformpaket umfasst zudem Änderungen bei der Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sowie im Rechtsschutz von Personen in Abschiebehaft. Diese Maßnahmen erweitern die Handlungsspielräume der Bundesregierung und verändern mehrere Bereiche des Migrations- und Asylrechts. Wie sich die neuen Regelungen konkret auswirken werden, hängt nun von der Umsetzung in Behörden und Gerichten ab.

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Anna Faustmann
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Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...