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Ein Lehrer zeigt auf eine Tafel während ein Schüler aufmerksam guckt. Auf der Tafel steht Einbürgerung ohne Sprachtest

Einbürgerung ohne Sprachtest – wann geht das?

Normalerweise ist für die Einbürgerung ein B1-Sprachzertifikat erforderlich – doch es gibt Ausnahmen. Wer etwa eine deutsche Schule besucht hat, aus der Gastarbeitergeneration stammt oder gesundheitliche Einschränkungen hat, kann ohne Sprachtest eingebürgert werden. Welche Kriterien dafür gelten und welche Nachweise nötig sind, erfahren Sie hier.
Verfasst von:
Valentin Radonici
Journalist
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem deutschen Schul-, Hochschulabschluss oder einer abgeschlossenen Ausbildung sind keine Sprachtests nötig, da das B1-Niveau automatisch nachgewiesen ist.
  • Bei Behinderungen, Krankheiten oder besonderen Härtefällen ist kein Sprachzertifikat nötig, wenn der Sprachtest aus diesen Gründen nicht gemacht werden kann.
  • Einwanderer aus der Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration benötigen keinen Sprachtest, da sie sich schon lange in Deutschland aufhalten und so ihre Integration bewiesen haben.

Die Einbürgerung ohne B1-Sprachtest

In verschiedenen Fällen ist eine Einbürgerung ohne B1-Sprachtest möglich. In einigen davon kann man die Sprachkenntnisse ohne Zertifikat nachweisen, in anderen gibt es für die Einbürgerung Ausnahmen von den Sprachkenntnissen, wodurch man überhaupt keinen Sprachnachweis erbringen muss. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, ob Sie in eine dieser Kategorien fallen.

Wenn Sie aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder wegen Ihres hohen Alters nicht in der Lage sind, das Sprachniveau B1 nachzuweisen, reichen mündliche Sprachfähigkeiten aus. Dazu zählen Einschränkungen, die es Ihnen unmöglich machen, zu sprechen oder zu schreiben.

Ärztliche Atteste sind hier als Nachweis der Krankheit erforderlich – je mehr Atteste Sie vorweisen können, desto wahrscheinlicher wird Ihnen die Erleichterung genehmigt. Bei einer Einbürgerung ab 65 Jahren gibt es außerdem weitere Erleichterungen.

Auch, wenn Sie Angehörige pflegen müssen, und ein Besuch des Sprachkurses deshalb auf Dauer unmöglich ist, müssen Sie keinen Sprachtest ablegen und sind von dieser Voraussetzung für die Einbürgerung ausgenommen. Bei dieser Härtefallregelung ist ebenso ein Nachweis nötig.

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Gast- und Vertragsarbeitnehmer

Gehören Sie der Gast- und Vertragsarbeitergeneration an, können Sie die Ausnahmeeinbürgerung ohne Sprachzertifikat erhalten. Auch Ehepartner von Gast- und Vertragsarbeitnehmern sind vom Sprachnachweis ausgenommen. Es reicht aus, wenn Sie mündliche Deutschkenntnisse nachweisen können, wofür Sie keinen Test ablegen müssen. Außerdem sind Sie vom Einbürgerungstest befreit.

Zu Vertrags- und Gastarbeitnehmern gehören jene Menschen, die insbesondere in den 1950er- und 1960er Jahren von Deutschland angeworben wurden, um den damaligen Arbeitskräftemangel zu verringern.

Minderjährige Personen

Antragsteller für die Einbürgerung, die unter 16 Jahre alt sind, müssen keinen Sprachnachweis erbringen:

  • Bei Kindern unter 16 reichen Schulzeugnisse als Beleg der Sprachkenntnisse aus,
  • bei Kindern unter 6 Jahren muss eine dem Alter entsprechende Sprachentwicklung vorliegen. Der Nachweis dazu wird von der Kita oder vom Arzt ausgestellt.
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Deutscher Bildungsabschluss

Wenn Sie eine deutschsprachige Schule besucht haben, benötigen Sie kein B1-Sprachzertifikat, da es durch diese Voraussetzung automatisch nachgewiesen ist. Sie müssen dabei das Schulfach Deutsch mit der Note 4 abgeschlossen haben und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptschul- oder gleichwertiger Abschluss (mindestens 4 Jahre Schulbesuch mit Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
  • Versetzung in die 10. Klasse
  • Zugangsberechtigung und Immatrikulation an deutschsprachiger Hochschule
  • Hochschulabschluss
  • Abgeschlossene Berufsausbildung
“Die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen setzen für die Aufnahme bereits einen Sprachnachweis voraus. In der Regel ist es das sogenannte DSH-Zeugnis – also die bestandene deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang. Dieses Zeugnis gilt dann auch als Nachweis bei der Einbürgerung für (mehr als) ausreichende Sprachkenntnisse.”
presse migrando christin
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

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Wer aus bestimmten Gründen keinen B1-Sprachnachweis erbringen kann, hat dennoch Chancen auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob Härtefallregelung, Bildungsabschluss oder langjähriger Aufenthalt – die Möglichkeiten sind vielfältig. Damit Ihr Antrag erfolgreich verläuft, unterstützen Sie die Experten von Migrando mit kompetenter Beratung und individueller Hilfe.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Einbürgerung ohne Sprachtest

Nein, eine Einbürgerung ganz ohne Deutschkenntnisse ist nicht möglich. Normalerweise werden ausreichende Sprachkenntnisse (B1) vorausgesetzt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, für die mündliche Kenntnisse reichen. Dazu gehören verschiedene Härtefälle, ältere und minderjährige Personen sowie Gast- und Vertragsarbeitnehmer.

Normalerweise werden Deutschkenntnisse auf B1-Niveau verlangt. Das bedeutet, dass Sie einfache Texte verstehen können und sich im Alltag gut unterhalten können.

Das Sprachniveau B1 für die Einbürgerung weisen Sie mit einem Zertifikat nach. Dieses Zertifikat erhalten Sie, indem Sie einen anerkannten Sprachtest machen. Wenn Sie zu den Ausnahmen für die Sprachkenntnisse bei der Einbürgerung gehören, brauchen Sie je nach Ausnahmeregelung ein Bildungszeugnis, ein ärztliches Attest oder als Vertrags- oder Gastarbeitnehmer einen Renten- oder Arbeitsnachweis.

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