Weniger Termine bei der Ausländerbehörde
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT). Bisher mussten viele Menschen bei einer Verlängerung oder Neuausstellung erneut zur Ausländerbehörde. Dort wurden unter anderem Fingerabdrücke, ein Lichtbild und die Unterschrift aufgenommen.
Künftig können diese Daten gespeichert und später wiederverwendet werden. Das bedeutet: Wer seinen befristeten Aufenthaltstitel verlängern oder einen neuen ausstellen lassen muss, braucht künftig keinen neuen Termin mehr, um die Fingerabdrücke abzugeben. Das soll die Ausländerbehörden und Antragsteller entlasten und die Verfahren beschleunigen.
§ 18 AufenthG: Mehr Zeit nach dem Verlust des Arbeitsplatzes
Das Gesetz enthält auch eine wichtige Änderung für Menschen mit einem Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach § 18 AufenthG. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt der Aufenthaltstitel künftig für die Dauer des Arbeitsvertrags und zusätzlich für sechs Monate. Bisher waren es drei zusätzliche Monate.
Endet das Arbeitsverhältnis früher als geplant, sollen Betroffene mindestens sechs Monate Zeit haben, um eine neue Stelle zu finden. Zuvor waren es ebenfalls nur drei Monate.
Wer unter besonders schlechten oder ausbeuterischen Arbeitsbedingungen gearbeitet hat, soll dafür sogar mindestens neun Monate Zeit bekommen. Der Aufenthaltstitel kann aber nicht länger gelten als ursprünglich vorgesehen.
Behörden sollen Informationen schneller austauschen
Das Gesetz soll den Datenaustausch zwischen den Behörden deutlich vereinfachen. Künftig sollen zum Beispiel Identitätsdokumente, Unterlagen aus Visumverfahren und weitere Informationen zentral im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert werden.
Auch bei der Einbürgerung gibt es eine Änderung: Ergebnisse des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ), des Tests „Leben in Deutschland“ und des Einbürgerungstests sollen künftig im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Ausländer- und Einbürgerungsbehörden können diese Nachweise dann direkt abrufen.
Alle wichtigen Änderungen im Überblick
Insgesamt sieht das Gesetz folgende wichtige Änderungen vor:
- Fingerabdrücke, Lichtbilder und Unterschriften sollen bei der Verlängerung eines befristeten Aufenthaltstitels wiederverwendet werden können. Die Daten können bei Erwachsenen bis zu zehn Jahre und bei Kindern bis zu fünf Jahre gespeichert werden. Dadurch kann bei der Verlängerung oder Neuausstellung eines befristeten Aufenthaltstitels ein zusätzlicher Termin bei der Ausländerbehörde entfallen.
- Bereits erfasste Fingerabdrücke und Lichtbilder sollen auch bei einem neuen Antrag auf ein nationales Visum wiederverwendet werden können.
- Bei nationalen Visa dürfen Fingerabdrücke künftig ab dem sechsten Lebensjahr aufgenommen werden.
- Angaben zur Identität sollen umfassender im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dazu gehören zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit. Auch amtliche und bestimmte nichtamtliche Dokumente zur Identitätsklärung sollen vollständig im Ausländerzentralregister hinterlegt werden können.
- Wichtige Unterlagen aus dem Visumverfahren sollen digital gespeichert werden. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitsverträge, Ausbildungsnachweise, Personenstandsurkunden sowie Nachweise über Sprachkenntnisse oder den Lebensunterhalt.
- Ergebnisse des Deutsch-Tests für Zuwanderer (DTZ), des Tests „Leben in Deutschland“ und des Einbürgerungstests sollen im Ausländerzentralregister gespeichert werden.
- Informationen über bestimmte Sozialleistungen sollen künftig ebenfalls im Ausländerzentralregister gespeichert werden. Dazu gehören unter anderem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Bürgergeld, Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss.
- Familienkassen sollen leichter auf Angaben zum Aufenthaltsstatus zugreifen können. Damit sollen sie Ansprüche auf Kindergeld und Kinderzuschlag schneller prüfen.
- Auch Elterngeldstellen sollen bestimmte Angaben zum Aufenthaltsstatus abrufen können.
- Informationen aus Strafverfahren sollen künftig schneller und digital an die zuständigen Ausländerbehörden übermittelt werden.
Fazit: Wie geht es nun weiter?
Der Bundestag hat das Gesetz gestern beschlossen. Als Nächstes muss sich noch der Bundesrat damit befassen. Danach kann das Gesetz ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die Änderungen treten schrittweise in Kraft:
- Am Tag nach der Veröffentlichung: Die neuen Regeln zur Speicherung und Wiederverwendung von Fingerabdrücken, Lichtbild und Unterschrift bei befristeten Aufenthaltstiteln gelten. Auch die neuen Regeln für ausländische Beschäftigte treten dann in Kraft.
- Ab 1. November 2026: Erste Änderungen beim Visumverfahren und bei der Speicherung von Verpflichtungserklärungen gelten.
- Ab 1. November 2027: Weitere Behörden, darunter die Familienkassen, können zusätzliche Aufenthalts- und Identitätsdaten aus dem Ausländerzentralregister abrufen.
- Ab 1. Mai 2028: Ergebnisse des Deutsch-Tests für Zuwanderer, des Tests „Leben in Deutschland“ und des Einbürgerungstests werden im Ausländerzentralregister gespeichert.
- Ab 1. Mai 2030: Weitere technische Regelungen zur Speicherung biometrischer Daten im Ausländerzentralregister treten in Kraft.