Wer kann den deutschen Pass beantragen?
Das wichtigste zuerst: Der deutsche Pass ist ein Ausweisdokument, das nachweist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ausschließlich deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Pass (das Ausweisdokument) beantragen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht besitzen, führt der Weg zum deutschen Pass über die Einbürgerung. Nach der erfolgreichen Einbürgerung erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Mit dieser Urkunde können Sie anschließend beim zuständigen Bürgeramt den deutschen Reisepass beantragen.
Vorteile: Warum den deutschen Pass beantragen?
Wer die Einbürgerung und damit den deutschen Pass beantragt, entscheidet sich für mehr Sicherheit, mehr Rechte und mehr Möglichkeiten in Deutschland. Denn mit der Einbürgerung erhalten Sie nicht nur den deutschen Pass, sondern auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch sind Sie rechtlich anderen Deutschen gleichgestellt und können Ihr Leben in Deutschland langfristig sicher planen.
Die wichtigsten Vorteile beim Antrag auf den deutschen Pass:
- Sicherer Aufenthalt in Deutschland: Als deutsche/r Staatsbürger:in können Sie nicht mehr abgeschoben werden.
- Mehr Planungssicherheit: Sie müssen Ihren Aufenthaltstitel nicht mehr verlängern und sind nicht mehr von aufenthaltsrechtlichen Fristen abhängig.
- Freier Zugang zum Arbeitsmarkt: Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis mehr und können grundsätzlich jeden Beruf in Deutschland ausüben.
- Politische Mitbestimmung: Mit dem deutschen Pass dürfen Sie wählen und sich politisch beteiligen.
- Gleiche Rechte wie andere deutsche Staatsbürger: Sie erhalten dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Deutschen.
- Einfaches Reisen: Mit dem deutschen Pass können Sie in viele Länder visafrei oder mit erleichterten Einreisebedingungen reisen.
- Sichere Ein- und Ausreise: Sie können jederzeit nach Deutschland zurückkehren und verlieren Ihr Aufenthaltsrecht nicht durch längere Auslandsaufenthalte.
- Mehr Freiheit bei der Lebensplanung: Sie können dauerhaft in Deutschland bleiben, ins Ausland ziehen oder später wieder zurückkehren.
- Vorteile für die Familie: Der Familiennachzug ist mit dem deutschen Pass deutlich einfacher.
- Einfacherer Zugang zu Krediten und Verträgen: Ein sicherer Aufenthaltsstatus kann im Alltag helfen, zum Beispiel bei Bankgeschäften, Krediten oder langfristigen Verträgen.
Der deutsche Pass ist für viele Menschen mehr als nur ein Ausweis- und Reisedokument. Er bedeutet Sicherheit, Zugehörigkeit und die Möglichkeit, die eigene Zukunft in Deutschland frei und langfristig zu gestalten.
Deutschen Pass beantragen: Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in § 10 StAG festgehalten. Wer den deutschen Pass beantragen will, muss folgende Bedingungen erfüllen:
- Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland:
Sie müssen dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben. Das bedeutet, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt und Sie einen Aufenthaltstitel haben, der für den deutschen Pass bzw. für die Einbürgerung freigegeben ist. - Mindestens 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland:
Die Einbürgerung ist grundsätzlich erst nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland möglich. - Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit:
Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen eindeutig geklärt sein. Dafür verlangt die Behörde in der Regel einen gültigen Nationalpass. - Ausreichende Deutschkenntnisse:
Um die Einbürgerung bzw. den deutschen Pass zu beantragen, müssen Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Das kann zum Beispiel durch ein Sprachzertifikat oder einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss geschehen. - Gesicherter Lebensunterhalt:
Für den Antrag auf den deutschen Pass müssen Sie für sich und Ihre Familie finanziell sorgen können, ohne Bürgergeld oder Sozialleistungen zu beziehen. Entscheidend ist auch, ob Ihr Einkommen langfristig gesichert ist. - Bestandener Einbürgerungstest:
Sie müssen Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Das geschieht meistens durch den Einbürgerungstest (“Leben in Deutschland“ -Test). Wer einen deutschen Schul- oder Ausbildungsabschluss hat, kann seine Kenntnisse auch auf diese Weise nachweisen. - Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung:
Um den deutschen Pass zu beantragen, müssen Sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Seit 2024 müssen Sie sich außerdem zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands und zum Schutz des jüdischen Lebens bekennen. - Keine schweren Straftaten:
Sie können den deutschen Pass nicht beantragen, wenn Sie wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden. Kleinere Verurteilungen von bis zu 90 Tagessätzen oder drei Monaten auf Bewährung sind in der Regel unschädlich.
Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Einbürgerung bzw. den deutschen Pass beantragen. Nach erfolgreicher Einbürgerung erhalten Sie die Einbürgerungsurkunde. Damit können Sie wiederum einen deutschen Reisepass (das Ausweisdokument) beantragen.
Welche Unterlagen braucht man für den Antrag auf den deutschen Pass?
Um die Einbürgerung bzw. den deutschen Pass zu beantragen, müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Einbürgerungsbehörde einreichen. Diese beweisen, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Je nach Familienstand, Herkunftsland oder Aufenthaltsstatus verlangt die Behörde zusätzliche Nachweise.
Grundsätzlich sollten Sie alle Unterlagen möglichst vollständig und aktuell einreichen. Fehlende Dokumente führen häufig zu Rückfragen der Behörde und können das Verfahren deutlich verzögern.
Für den Antrag auf den deutschen Pass verlangt die Behörde in der Regel folgende Dokumente:
- ausgefüllter Einbürgerungsantrag
- gültiger Nationalpass (oder ggf. anderer Identitätsnachweise)
- gültiger Aufenthaltstitel
- erweiterte Meldebescheinigung
- Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise, beispielsweise Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder anderer Wohnraumnachweis
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (in der Regel Niveau B1)
- Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest (Alternativ: deutsches Schul- oder Ausbildungszeugnis)
- Personenstandsurkunden, beispielsweise Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
- unterschriebene Loyalitätserklärung und Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
In dieser Checkliste finden Sie noch einmal alle nötigen Dokumente für den Antrag auf den deutschen Pass im Überblick.
So läuft der Antrag für den deutschen Pass Schritt für Schritt ab
Um die Einbürgerung bzw. den deutschen Pass zu beantragen, sollten Sie vorher den Ablauf des Verfahrens kennen. Folgende Schritte sind für Sie wichtig:
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie den Antrag für den deutschen Pass stellen, sollten Sie prüfen, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dafür können Sie zum Beispiel unseren kostenlosen Test machen. Er führt Sie Schritt für Schritt durch die Anforderungen und prüft, ob Sie bereits alle Voraussetzungen erfüllen.
Schritt 2: Unterlagen vollständig zusammenstellen
Um die Einbürgerung bzw. den deutschen Pass zu beantragen, müssen Sie verschiedene Dokumente bei der Behörde einreichen. Es ist ratsam, alle Unterlagen im Voraus zu besorgen. Achten Sie auch darauf, dass alle Unterlagen aktuell sind. Fehlende Dokumente können nachgereicht werden. Das kann das Verfahren aber um mehrere Wochen oder Monate verzögern.
Schritt 3: Einbürgerungsantrag stellen
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können Sie die Einbürgerung und damit den deutschen Pass beantragen. Reichen Sie Ihren Einbürgerungsantrag zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Behörde ein. Je nach Wohnort ist die Antragstellung online oder persönlich vor Ort möglich. Bewahren Sie unbedingt einen Nachweis über die Antragstellung auf. So können Sie später belegen, wann Ihr Antrag bei der Behörde eingegangen ist.
Schritt 4: Bearbeitung durch die Einbürgerungsbehörde
Nach Eingang Ihres Antrags auf den deutschen Pass beginnt die Prüfung durch die zuständige Behörde. Die Einbürgerungsbehörde kontrolliert Ihre Unterlagen, prüft Ihre persönlichen Voraussetzungen und holt Auskünfte von anderen Behörden ein.
Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt stark von Ihrem Wohnort und der Auslastung der zuständigen Behörde ab. In manchen Fällen wird ein Antrag innerhalb von einem Jahr bearbeitet. In anderen Städten kann das Einbürgerungsverfahren deutlich länger dauern und sich über zwei Jahre oder mehr ziehen. Besonders in großen Städten kommt es häufig zu längeren Wartezeiten.
Schritt 5: Bei langer Wartezeit Untätigkeitsklage prüfen
Wenn die Einbürgerungsbehörde länger als drei Monate nicht über Ihren Antrag entscheidet, kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO möglich sein. Das Gericht kann die Behörde dann dazu verpflichten, Ihren Antrag zu bearbeiten.
Schritt 6: Einbürgerung und deutschen Reisepass beantragen
Wenn Ihr Einbürgerungsantrag positiv entschieden wurde, erhalten Sie einen Termin zur Übergabe der Einbürgerungsurkunde. Mit der Aushändigung der Urkunde sind Sie offiziell deutscher Staatsbürger und haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie andere deutsche Staatsangehörige.
Erst danach können Sie den deutschen Reisepass beantragen. Dafür vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt oder bei der zuständigen Passbehörde an Ihrem Wohnort.
Wo stellt man den Antrag für den deutschen Pass?
Der Antrag für den deutschen Pass bzw. die Einbürgerung wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt. Sie können den Antrag online oder vor Ort stellen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit den Adressen der Einbürgerungsbehörden in den 10 größten Städten Deutschlands:
Stadt | Adresse | Öffnungszeiten |
|---|---|---|
Berlin | Friedrich-Krause-Ufer 24 13353
Berlin | Mo, Di: 07:00-14:00 Mi: 08:00-14:00 Do: 09:00-17:00 Fr: 08:00-12:00 |
Hamburg | Hammer Straße 30-34 22041 Hamburg | Mo, Di, Mi, Do: 07:30-13:30 |
München | Ruppertstraße 19/Eingang 19a 80337 München | Mo, Mi, Fr: 07:30-12:00 Di: 08:30-12:00, 14:00-18:00 Do: 08:30-16:00 |
Köln | Dillenburger Straße 55-66 51105 Köln | Mo-Fr: 08:00-12:00 |
Frankfurt | Berliner Straße 33-35 60311 Frankfurt | Mo-Fr: 08:00-12:00 |
Stuttgart | Schmale Straße 13 70173 Stuttgart | Mo, Di: 08:30-13:00 Do: 13:00-18:00 Fr: 08:30-12:00 |
Düsseldorf | Redlichstraße 2A 40239 Düsseldorf | Mo-Do: 08:00-12:00, 13:00-16:00 |
Leipzig | Prager Straße 118-136 04317 Leipzig | Mo-Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-13:00 |
Dortmund | Olpe 1 44135 Dortmund | Mo, Di, Do, Fr: 07:30-12:00 |
Essen | Schederhofstraße 45 45145 Essen | Mo, Di,: 08:00-13:00, 14:00-15:00 Do: 08:00-13:00, 14:00-18:00 Fr: 08:00-12:30 |
Bremen | Stresemannstraße 48 28207 Bremen | Mo,Di,Mi,Do: 08:00-16:00 Fr: 08:00-13:30 |
Dresden | Theaterstraße 15 01067 Dresden | Di,Do: 08.00-12:00, 14:00-16:00 Fr: 08:00-12:00 |
Hannover | Am Schützenplatz 1 30169 Hannover | Mo,Di,Mi,Fr: 08:30-12:00 Do: 13:30-18:00 |
Nürnberg | Äußere Laufer Gasse 25 90403 Nürnberg | Mo,Di,Do 08:00-16:00 |
Duisburg | Wallstraße 36-38 47051 Duisburg | Mo,Di,Mi,Do: 08:00-12:00 Fr: 08:00-14:00 |
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie den deutschen Reisepass beim Bürgeramt oder bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Dafür benötigen Sie Ihre Einbürgerungsurkunde, Ihren bisherigen Reisepass oder Ausweis, ein digitales biometrisches Passfoto und gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde.
Wie viel kostet der Antrag auf den deutschen Pass?
Die Kosten für den Antrag auf Einbürgerung liegen derzeit bei 255 € für Erwachsene und 51 € für Minderjährige, die mit den Eltern eingebürgert werden. Bei Kindern, die alleine den deutschen Pass beantragen, liegt die Gebühr ebenfalls bei 255 €.
Der Antrag auf den deutschen Reisepass nach erfolgreicher Einbürgerung ist in § 27 PassV (Passverordnung) festgeschrieben. Der deutsche Reisepass kostet aktuell 70 Euro für Personen ab 24 Jahren bzw. 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Für einen Express-Reisepass kommen weitere 32 Euro hinzu.
FAQ: Den deutschen Pass beantragen: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Den deutschen Pass bzw. die Einbürgerung kann jeder beantragen, der/die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören u.a. ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens 5 Jahren, ein gesicherter Lebensunterhalt sowie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1.
Wenn Sie mit „deutschen Pass beantragen“ die Einbürgerung meinen, stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort. Nach erfolgreicher Einbürgerung beantragen Sie den eigentlichen Reisepass beim Bürgeramt oder bei der Passbehörde.
Für die Einbürgerung müssen Sie unter anderem seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Außerdem brauchen Sie ausreichende Deutschkenntnisse, einen gesicherten Lebensunterhalt, eine geklärte Identität, einen bestandenen Einbürgerungstest und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Für den Einbürgerungsantrag benötigen Sie unter anderem einen gültigen Nationalpass, Ihren Aufenthaltstitel, Ihre Geburtsurkunde, Ihren aktuellen Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, einen Sprachnachweis und den Nachweis über den Einbürgerungstest. Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Für die Einbürgerung fallen in der Regel 255 Euro für Erwachsene an. Für minderjährige Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51 Euro. Nach der Einbürgerung können zusätzlich die Gebühren für den deutschen Reisepass dazukommen.