Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Nahaufnahme eines Euroscheins mit Fokus auf die EU-Flagge. Das EuGH entscheidet: EU-Eltern haben Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel und Bürgergeld in Deutschland wenn ihr minderjähriges Kind einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzt.

EuGH kippt Bürgergeld-Sperre: EU-Eltern haben in Deutschland vollen Leistungsanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 1. August 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen: Demnach dürfen Eltern aus anderen EU-Staaten in Deutschland nicht vom Bürgergeld ausgeschlossen werden, nur weil ihr Kind keinen deutschen Pass hat. Auch beim Aufenthaltsrecht dürfen sie nicht schlechter behandelt werden.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

Teilen:

Für tausende Familien bedeutet das: mehr soziale Sicherheit und ein verlässlicher Aufenthaltsstatus.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Vater aus Polen lebt mit seiner Familie in Deutschland. Sein Sohn wurde hier geboren, ist ebenfalls polnischer Staatsbürger und auf Grund dessen freizügigkeitsberechtigt.

Weil der Kläger in Deutschland lediglich als Arbeitsuchender registriert war und keinen Aufenthaltstitel besaß, verweigerte das Jobcenter die Zahlung von Bürgergeld.

Die Ausländerbehörde lehnte wiederum seinen Antrag auf einen Aufenthaltstitel  mach § 28 AufenthG ab. Die Begründung: Das Kind ist kein deutscher Staatsbürger – daher komme die Regelung nicht zur Anwendung.

Zur Einordnung: Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG haben ausländische Elternteile Anspruch auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die Fürsorge für ein minderjähriges, lediges deutsches Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ausüben. In solchen Fällen muss die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis erteilen – sie hat dabei keinen Ermessensspielraum.

Unsere Leseempfehlung
http://Unbefristete%20Aufenthaltserlaubnis%20in%20Deutschland
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich....

Wie hat das EuGH entschieden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Praxis nun für rechtswidrig erklärt. Seine Entscheidung: Es verstößt gegen EU-Recht, Eltern minderjähriger EU-Kinder vom Aufenthaltsrecht (§ 28) und Bürgergeld auszuschließen, nur weil das Kind keinen deutschen Pass hat.

Nach Auffassung des Gerichts benachteiligt die deutsche Regelung Eltern aus anderen EU-Ländern allein deshalb, weil ihre Kinder keine deutsche Staatsangehörigkeit haben – das sei eine unzulässige Diskriminierung.

Entscheidend sei, dass das Kind sein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland wirklich nutzen kann – und dafür braucht es die Unterstützung seiner Familie.

Bürgergeld auch für Eltern mit EU-Kind

Das Gericht erklärte außerdem: Der Ausschluss vom Bürgergeld nach § 7 SGB II ist nicht erlaubt, wenn ein minderjähriges Kind aus der EU in der Familie lebt. Auch § 23 SGB XII (Sozialhilfe) muss so ausgelegt werden, dass betroffene Familien Leistungen bekommen.

Die bisherige Praxis, Leistungen pauschal mit dem Verweis auf ein „Arbeitsuchenden-Aufenthaltserlaubnis“ (§ 20 AufenthG) zu verweigern, ist damit nicht mehr haltbar.

Was das konkret bedeutet:

  • Der unbefristete Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG gilt ab sofort nicht mehr nur für Eltern deutscher Kinder, sondern auch für Eltern von minderjährigen EU-Kindern, die in Deutschland leben.
  • Mit dem Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 darf das Jobcenter Sozialleistungen oder Bürgergeld nicht ablehnen.
  • Bestehende Bescheide können überprüft werden, laufende Verfahren haben nun gute Erfolgsaussichten.
  • Verwaltungen müssen ihre Vorgaben anpassen, sodass auch Eltern von EU-Kindern mit § 28-Aufenthaltstitel künftig Sozialleistungen erhalten.
Unsere Leseempfehlung
Blauekarte EU scaled scaled
Blaue Karte EU: Darum ist dieser Aufenthaltstitel 2026 so wertvoll!

Die Blaue Karte ist ein besonderer Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Ausländer und erleichtert Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Mehr erfahren...

Unsere Empfehlung

Aufenthaltstitel nach § 28 AufenthG beantragen. Ein Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die antragstellende Person ist Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates,
  • sie lebt mit ihrem minderjährigen Kind in Deutschland,
  • sie übt die Personensorge für das Kind aus (z. B. durch Zusammenleben, Betreuung oder Versorgung),
  • und das Kind besitzt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

In diesen Fällen ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 28 zu erteilen – ebenso wie bei Eltern deutscher Kinder.

Bürgergeld und Sozialhilfe prüfen lassen. Liegt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG vor, darf ein Antrag auf Bürgergeld vom Jobcenter nicht mehr pauschal abgelehnt werden. Auch ein Anspruch auf Sozialhilfe nach § 23 SGB XII kann bestehen.

Bereits abgelehnte Anträge auf Aufenthalt oder Bürgergeld können nun überprüft und ggf. im Rahmen eines Widerspruchs- oder Überprüfungsverfahrens angefochten werden.

Unsere Leseempfehlung
blaue karte scaled
Einbürgerung mit Blauer Karte: Die wichtigsten Dinge für Ihre Beantragung!

Damit die Einbürgerung mit blauer Karte klappt, gilt es einige Sachen im Kopf zu haben. ...

Fazit: Konsequenzen für Verwaltung und Politik

Die Entscheidung hat unmittelbare Wirkung – auch ohne Gesetzesänderung. Jobcenter und Ausländerbehörden müssen ihre Praxis sofort anpassen. Fachleute fordern bereits eine umfassende Reform von § 7 SGB II und § 28 AufenthG, um rechtssichere und diskriminierungsfreie Regeln zu schaffen.

Bis dahin gilt: EU-Recht bricht nationales Recht. Jobcenter dürfen sich nicht auf veraltete Gesetzesfassungen berufen.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!
Kostenloser Test

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Online testen
Deutscher Reisepass Symbolbild für Einbürgerungstest
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...