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Ein Asylsuchender hält sein Kind im Arm. Seine Frau steht vor ihm und streckt die Hände aus. Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz berät aktuell darüber ob der Familiennachzug fpr subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden soll.

Familiennachzug vor dem Aus – das plant die Bundesregierung

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant eine deutliche Verschärfung im Aufenthaltsrecht: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dem Bundeskabinett am Mittwoch (28. Mai 2025) einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte das Vorhaben am vergangenen Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Bereits im Koalitionsvertrag einigten sich die Regierungsparteien auf die vorübergehende Aussetzung. Wörtlich heißt es dort: “Wir setzen den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre aus.”

Nun soll das Vorhaben im Gesetz verankert werden.

Was bedeutet das konkret?

Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, die in Deutschland kein Asyl nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten – die aber aus humanitären Gründen nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Etwa weil ihnen dort Folter, Todesstrafen oder andere Menschenrechtsverletzungen drohen. Viele Betroffene stammen aus Krisenregionen wie Syrien oder Afghanistan.

Derzeit dürfen monatlich bis zu 1.000 Angehörige dieser Menschen – meist Ehepartner oder minderjährige Kinder – legal nach Deutschland nachziehen.

Mit dem geplanten Gesetz entfällt diese Möglichkeit für mindestens zwei Jahre.

Laut dem Koalitionsvertrag wollen die Parteien nach den zwei Jahren prüfen, ob eine weitere Aussetzung der zuletzt geltenden Regeln notwendig ist.

Nicht betroffen von der Reform sind Angehörige von Personen mit Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft. Für sie und auch für Inhaber einer Niederlassungserlaubnis (nach §26 Abs.3 und Abs.4 AufenthG) bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Aktuell handelt es sich bei dem Vorhaben lediglich um einen Gesetzesentwurf. Dieser muss zunächst im Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden, bevor das Gesetz in Kraft tritt. Wann genau das geschieht, ist aktuell nicht abzusehen.

Allerdings scheint es der Bundesregierung mit dem Vorhaben eilig zu sein. Verschiedene Medien berichten, dass die Entscheidung noch vor der Sommerpause im Juli fallen könnte.

Familiennachzug bereits in der Vergangenheit ausgesetzt

Die geplante Maßnahme ist nicht neu: Bereits von März 2016 bis Juli 2018 hatte die große Koalition (CDU/CSU und SPD) unter Kanzlerin Angela Merkel den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ausgesetzt. Anschließend wurde ein monatliches Kontingent von 1.000 Personen eingeführt, das seitdem gilt.

Mit dem aktuellen Vorhaben rücken CDU/CSU und SPD von Plänen der vorherigen Regierung ab. Diese hatte 2021 angekündigt, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wieder uneingeschränkt zu ermöglichen. Dazu kam es bis zum Regierungswechsel im Mai 2025 jedoch nie.

Breite Kritik von Opposition, NGOs und Kirchen

Das Vorhaben sorgt für heftige Kritik. Die Grünen-Politikerin Schahina Gambir nannte die Pläne gegenüber dem Nachrichtenportal dpa “unmoralisch” und sprach von einem Bruch rechtsstaatlicher Prinzipien. „Diese Politik treibt einen Keil in den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Gambir.

Mehr als 30 Nichtregierungsorganisationen (NGO) fordern in einem Schreiben an die Bundesregierung, den Familiennachzug nicht weiter einzuschränken – sondern vielmehr auszuweiten.

Auch Kirchenvertreter zeigen sich besorgt: Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Christian Stäblein, sprach sich klar gegen die Pläne aus. Der Zusammenhalt innerhalb der Familie sei eine zentrale Voraussetzung für Integration und Teilhabe, sagte er.

Der katholische Bischof Stefan Heße, Migrationsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, warnte ebenfalls vor den Folgen. Eine längere Trennung von Familien sei „ethisch überaus fragwürdig“ und behindere die Integration erheblich. Das Grundgesetz stelle die Familie unter besonderen staatlichen Schutz – das müsse auch für Geflüchtete gelten.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...