Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Das Bild zeigt eine Frau, die eine Karte mit der EU-Flagge in der Hand hält. Union/CDU fordert den Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger in Deutschland zu erschweren. Dafür müsste jedoch EU-Recht geändert werden. Was steckt dahinter?

Bürgergeld: Union fordert strengere Regeln für EU-Bürger – Was steckt hinter den Plänen?

Die Debatten um das deutsche Bürgergeld und mögliche Reformen halten an. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert nun, den Zugang zu den Sozialleistungen für EU-Bürger:innen einzuschränken. Als Grund nennt er den Sozialmissbrauch durch organisierte Strukturen. Doch was gilt aktuell für EU-Bürger:innen in Deutschland – und was würde sich durch Linnemanns Vorschlag ändern?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

Teilen:

Derzeitige Rechtslage: Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein Grundprinzip der Europäischen Union. Sie ermöglicht allen EU-Bürger:innen, in jeden Mitgliedstaat ohne Visa zu reisen, dort zu leben und zu arbeiten – ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis.

In Deutschland gilt:

  • Wer in Deutschland arbeitet, hat grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld), wenn das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherzustellen. Das betrifft auch EU-Bürger:innen, die in Deutschland einer Arbeit nachgehen. Sie können Bürgergeld als Aufstockung erhalten.
  • Ohne Arbeit haben EU-Bürger:innen nur eingeschränkte Ansprüche auf Bürgergeld in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts besteht in der Regel kein Anspruch auf Sozialleistungen. Danach nur dann, wenn eine reale Aussicht auf Arbeit besteht oder wenn eine Beschäftigung aufgenommen wurde.

Schon eine Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) genügt, um Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld zu haben. Genau diese Regelung kritisiert Carsten Linnemann (CDU). Aufgrund der steigenden Zahl von ausländischen Bürgergeld-Empfängern in Deutschland fordert der CDU-Generalsekretär daher eine Verschärfung der EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Unsere Leseempfehlung
http://Unbefristete%20Aufenthaltserlaubnis%20in%20Deutschland
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Wir erklären, wann und wie Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Denn ein unbefristeter Aufenthaltstitel berechtigt nicht nur zum dauerhaften Verbleib in Deutschland, sondern bringt auch viele andere Vorteile für Sie und Ihre Familie mit sich....

Linnemann fordert verschärfte Bürgergeld-Regeln für EU-Bürger

Nach Angaben des CDU-Politikers werde die aktuelle Rechtslage gezielt ausgenutzt. Mit falschen Arbeitsverträgen oder Minijobs würden Leistungsansprüche erschlichen, so Linnemann gegenüber der Bild. Um dem vorzubeugen, fordert er:

  • Eine neue Definition des Begriffs “Arbeitnehmer” auf EU-Ebene: Nur wer einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, soll Bürgergeld erhalten. Teilzeit- oder Minijob-Tätigkeiten sollen künftig nicht mehr zum Bürgergeld berechtigen.
  • Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit: Arbeitgeber, die Menschen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat illegal beschäftigen, sollen künftig für unrechtmäßig gezahlte Leistungen haften.

Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte an, stärker gegen Leistungsmissbrauch vorgehen zu wollen. Geplant ist unter anderem ein „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ bei der Bundesagentur für Arbeit, das Missbrauchsfälle besser erfassen und koordinieren soll. Auch der Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden, Jobcentern und Sicherheitsbehörden soll verbessert werden.

Warum das EU-Recht entscheidend ist

Die von Linnemann geforderte Änderung des Arbeitnehmerbegriffs betrifft jedoch EU-Recht. Denn: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit steht in den EU-Verträgen und wird durch mehrere EU-Richtlinien und Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) konkretisiert.

Das bedeutet: Deutschland kann nicht allein entscheiden, den Arbeitnehmerbegriff enger zu fassen. Wenn die Bundesregierung den Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger:innen streng auf Vollzeitarbeit beschränken würde, wäre das europarechtswidrig und könnte vor dem EuGH scheitern.

Eine Änderung müsste auf EU-Ebene erfolgen:

  1. Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Richtlinie oder Verordnung
  2. Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat, in dem alle Mitgliedstaaten vertreten sind
  3. Umsetzung in nationales Recht durch ein neues Gesetz
Unsere Leseempfehlung
Blauekarte EU scaled scaled
Blaue Karte EU: Darum ist dieser Aufenthaltstitel 2026 so wertvoll!

Die Blaue Karte ist ein besonderer Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Ausländer und erleichtert Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Mehr erfahren...

Wie setzen andere EU-Staaten die Regelung um?

Die EU-Regeln sind grundsätzlich für alle Mitgliedstaaten gleich – trotzdem setzen die Länder sie unterschiedlich streng um.

  • Frankreich: EU-Bürger:innen haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich rechtmäßig im Land aufhalten und tatsächlich arbeiten oder nachweislich Arbeit suchen. Wer länger ohne Job bleibt, kann die Ansprüche verlieren.
  • Österreich: Österreich hat die Regeln für die Mindestsicherung – inzwischen „Sozialhilfe neu“ genannt – mehrfach verschärft. EU-Bürger:innen erhalten in der Regel nur dann uneingeschränkt Sozialhilfe, wenn sie ein Arbeitsverhältnis nachweisen oder bestimmte Aufenthaltszeiten erfüllen. Trotzdem musste die österreichische Regelung schon mehrfach nach Klagen vor dem EuGH angepasst werden.
  • Dänemark: Hat versucht, den Zugang zu Sozialleistungen an lange Aufenthaltszeiten zu knüpfen. Auch hier musste nach EuGH-Urteilen nachjustiert werden.
  • Deutschland: Hat die EU-Regeln vergleichsweise großzügig umgesetzt. Schon eine geringfügige Beschäftigung reicht, um als Arbeitnehmer zu gelten und damit Bürgergeld aufstockend zu erhalten.
Unsere Leseempfehlung
http://Die%20Niederlassungserlaubnis%20–%20Der%20komplette%20Ratgeber%202026
Die Niederlassungserlaubnis – Der komplette Ratgeber 2026

Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie für immer in Deutschland leben und Sie müssen Ihren Aufenthalt nie wieder verlängern. In diesem umfassenden Beitrag erklären wir Ihnen alles, was Sie zur Niederlassungserlaubnis wissen müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Sie mit der Niederlassun...

Debatte auch um Bürgergeld für Ukrainer:innen

Parallel dazu plant die deutsche Bundesregierung eine Bürgergeld-Reform für Geflüchtete aus der Ukraine. Derzeit erhalten Ukrainer:innen in Deutschland aufgrund der Massenzustrom-Richtlinie (§ 24 AufenthG) Bürgergeld, wenn sie bedürftig sind. Künftig sollen jedoch alle, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland einreisen, nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.

Das bedeutet niedrigere Regelsätze (441 statt 563 Euro für Alleinstehende) und eingeschränkte Gesundheitsleistungen. Wann das neue Gesetz in Kraft tritt, ist nicht bekannt – voraussichtlich jedoch bis Ende des Jahres. Für alle Ukrainer:innen, die vor dem Stichtag nach Deutschland eingereist sind, soll sich hingegen nichts ändern.

Fazit

Die Forderung der Union nach einer engeren Definition des Arbeitnehmerbegriffs betrifft nicht nur Deutschland, sondern das gesamte EU-Recht. Sie könnte deshalb nur durch eine EU-weite Reform umgesetzt werden – ein Prozess, der politisch schwierig und zeitlich langwierig wäre.

Kurzfristig sind eher Maßnahmen innerhalb Deutschlands denkbar, etwa bessere Kontrollen, härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit oder ein verbesserter Datenaustausch zwischen Jobcentern, Ausländerbehörden und Zoll.

Für Betroffene bedeutet das: Wer als EU-Bürger:in in Deutschland arbeitet, hat vorerst weiterhin Anspruch auf ergänzendes Bürgergeld. Änderungen wären nur mit Zustimmung auf EU-Ebene möglich und würden Zeit brauchen.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!
Kostenloser Test

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Online testen
Deutscher Reisepass Symbolbild für Einbürgerungstest
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...