Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

Das Bild zeigt den österreichischen Pass sowie den Pass von Portugal auf einer Karte von Europa liegend. Ein Ukrainer in Österreich verlor seine Einbürgerung weil er sich weigerte, die Nationalhymne mitzusingen. Wäre das auch in Deutschland denkbar?

Einbürgerung abgelehnt, weil Hymne nicht gesungen – könnte das auch in Deutschland passieren?

Ein ungewöhnlicher Fall aus Österreich sorgte kürzlich für Schlagzeilen: Ein 24-jähriger Ukrainer, der eigentlich eingebürgert werden sollte, erhielt im letzten Moment doch keinen Pass – weil er sich weigerte, bei der Einbürgerungsfeier die österreichische Nationalhymne mitzusingen.
Verfasst von:
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

Teilen:

Obwohl er alle formalen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllte, wurde ihm die Staatsbürgerschaft wieder entzogen. Der Fall wirft die Frage auf: Wäre so etwas auch in Deutschland denkbar?

Fall in Österreich sorgt für Aufsehen

Laut Medienberichten lebt der Mann seit Jahren in Österreich, ist dort beruflich und sozial integriert und beantragte im Jahr 2023 die Einbürgerung. Aber als er zur feierlichen Übergabe der Urkunde eingeladen wurde, verweigerte er das Mitsingen der Nationalhymne.

Der Grund: seine religiöse Überzeugung. Als Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnt er alle Nationalhymnen ab, sagt er – auch die seines Herkunftslandes.

In Österreich ist das Singen der Nationalhymne bei der Einbürgerungsfeier mit wehender Bundes- und Landesfahne aber gesetzlich vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen darf darauf verzichtet werden.

Die Landesregierung entzog ihm daraufhin die bereits zugesagte Einbürgerung. Der Betroffene legte Klage ein – aber ohne Erfolg.

Unsere Leseempfehlung
paar mit deutschem pass vor reichstag
Deutsche Einbürgerung: Voraussetzungen und Besonderheiten

Um in Deutschland eingebürgert zu werden, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erfahren Sie hier...

Gericht: Keine Hymne, kein Pass

Das zuständige Verwaltungsgericht in Baden (Niederösterreich) bestätigte die Entscheidung der Ausländerbehörde. Die feierliche Verleihung der Staatsbürgerschaft ist gesetzlich geregelt, heißt es in der Begründung. Dazu gehört auch die Verpflichtung, die Nationalhymne zu singen.

Laut österreichischen Medien heißt es in der Urteilsbegründung weiter: Wer sich weigert, an diesem Akt vollständig teilzunehmen, bringt womöglich nicht die nötige „bejahende Einstellung zur Republik Österreich“ mit.

Das Kuriose: Österreich erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft. Auch die Ukraine hatte diese Option zum damaligen Zeitpunkt noch nicht eingeführt. Ob der Mann im Vorfeld seinen ukrainischen Pass abgegeben hat und damit nun staatenlos ist, ist unklar. Laut offiziellen Angaben soll er weiterhin ukrainischer Staatsbürger sein.

Einbürgerung in Deutschland: Ist Teilnahme an Feier Pflicht?

Auch in Deutschland finden regelmäßig Einbürgerungsfeiern statt, bei denen den neuen Staatsbürgern die Urkunde überreicht wird. Sie finden meist öffentlich in Rathäusern statt und werden je nach Kommune unterschiedlich häufig organisiert.

Die Teilnahme an der Einbürgerungsfeier in Deutschland ist keine Pflicht. Lediglich die persönliche Abholung der Einbürgerungsurkunde in der zuständigen Ausländerbehörde ist vorgeschrieben.

Allerdings gilt seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im vergangenen Jahr, dass die Urkunde bei einer öffentlichen Feier ausgehändigt werden soll (§ 16 StAG).

Unsere Leseempfehlung
frau antrag einbuergerung abgelehnt
Einbürgerung abgelehnt: 5 Gründe

Immer wieder werden Einbürgerungsanträge abgelehnt. Der Fehler liegt jedoch nicht immer bei den Antragstellern. Mehr erfahren...

Ist man in Deutschland verpflichtet, die Nationalhymne mitzusingen?

Auch die deutsche Nationalhymne wird bei Einbürgerungsfeiern in Deutschland häufig gespielt. Eine gesetzliche Pflicht zum Mitsingen besteht jedoch nicht. Im Mittelpunkt steht die Übergabe der Einbürgerungsurkunde sowie das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Das bedeutet: Wer es ablehnt, die Nationalhymne zu singen, kann in Deutschland trotzdem eingebürgert werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung in Deutschland?

Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, die in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vorgeschrieben sind:

  • Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland – unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Zeitraum auf drei Jahre verkürzt werden.
  • Nachweis der Identität und bisherigen Staatsangehörigkeit – zum Beispiel durch einen gültigen Nationalpass, eine Geburtsurkunde oder ähnliche Dokumente.
  • Gültiger Aufenthaltstitel, der für die Einbürgerung zugelassen ist.
  • Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts – Antragstellende dürfen keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) beziehen.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
  • Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung – meist nachgewiesen durch den Einbürgerungstest.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Keine schwerwiegenden Straftaten – kleine Vergehen (z. B. Geldstrafe bis 90 Tagessätze) stehen einer Einbürgerung in der Regel nicht im Weg.
Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!
Kostenloser Test

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Online testen
presse-migrando-christin
Christin Schneider
Head of Content
Christin Schneider ist die Head of Content bei Migrando. Mit zehn Jahren Tätigkeit bei der Ausländerbehörde verfügt sie über einzigartige, praxisbezogene Erfahrungen aus erster Hand. Dank ihrer Expertise ist sie eine gefragte Quelle für ...
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...