Studie untersuchte Behörden in ganz Deutschland
Die Studie „Institutionen und Rassismus“ (InRa) wurde vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt durchgeführt und vom Bundesinnenministerium mit sechs Millionen Euro gefördert. Über drei Jahre hinweg untersuchten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Behörden in ganz Deutschland. Dabei schauten sie sich an, inwieweit Vorurteile und Rassismus in der täglichen Arbeit vorkommen.
Untersucht wurden:
- Ausländerbehörden
- Jobcenter
- Polizei und Zoll
- Justiz-, Gesundheits-, Jugend- und Ordnungsämter
- Einrichtungen der Sozialen Arbeit
Zusätzlich wurden rund 13.000 Beschäftigte aus vier Bundesbehörden befragt, nämlich aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei, dem Zoll und der Bundesagentur für Arbeit.
Nach Angaben der Wissenschaft:innen handelt es sich um die bislang größte Studie zu Rassismus und Diskriminierung in deutschen Behörden.
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Studie: Diskriminierung zeigt sich nicht offen – sondern im Alltag
Die Studie zeigt: Diskriminierung in Behörden passiert nur selten durch offene Beleidigungen oder klare Angriffe. Meistens geschieht sie im Alltag und ist nicht sofort erkennbar. Trotzdem kann sie für Betroffene spürbare Folgen haben.
So haben sich Benachteiligung und Diskriminierung gezeigt:
- in der Art, wie Anträge bearbeitet werden
- darin, wie viel Unterstützung Antragstellerinnen und Antragsteller bei komplizierten Formularen erhalten
- in der unterschiedlichen Auslegung von Vorschriften und behördlichen Ermessensspielräumen
- in der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
- in einem teilweise abweisenden oder distanzierten Umgangston
Besonders deutlich wurde das Problem laut Studie bei Sprachbarrieren. Während manche Antragsteller aktiv Unterstützung erhielten, wurden andere wegen fehlender Deutschkenntnisse weniger intensiv beraten oder abgewiesen.
Die Studie kommt zu dem Ergebnis: Wenn Hilfe stark von der Unterstützung einzelner Mitarbeitender abhängt, kann dies zu Ungleichbehandlung führen.
Gerade im Verhältnis zwischen Behörden und Migrant:innen besteht häufig ein Machtgefälle. Wer auf eine Aufenthaltserlaubnis, die Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist von der Entscheidung der Behörde abhängig. Wenn hier Vorurteile eine Rolle spielen, können die Auswirkungen gravierend sein.
Studie zeigt Unterschiede: Viele Behörden arbeiten fair
Wichtig ist aber auch: Die Studie zeichnet kein pauschal negatives Bild. Nicht alle Behörden sind in gleichem Maß betroffen.
Viele Mitarbeitende setzen sich laut Studie ausdrücklich für Fairness, Rechtsstaatlichkeit und eine sachliche Gleichbehandlung ein. Rassismus dürfe deshalb nicht pauschal einzelnen Behörden oder Beschäftigten zugeschrieben werden.
Rechtliche Schutzlücke bei Diskriminierung durch Behörden
Gleichzeitig zeigt die Studie, dass Betroffene bei Diskriminierung durch Behörden rechtlich nicht ausreichend geschützt sind.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Diskriminierung im Arbeitsleben oder bei privaten Dienstleistungen. Für staatliche Behörden gilt dieses Gesetz bislang jedoch nicht.
Das bedeutet: Wer sich durch eine staatliche Behörde diskriminiert fühlt, kann sich nicht direkt auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen. Dadurch kann es für Betroffene schwieriger sein, sich gegen Ungleichbehandlung zu wehren.
Viele Betroffene zeigen Diskriminierung nicht an
Besonders relevant für Migrant:innen sind die Ergebnisse einer ergänzenden Befragung unter Musliminnen und Muslimen. Rund 80 Prozent der Teilnehmenden gaben an, in Behörden rassistische Diskriminierung erlebt zu haben. Viele nannten konkrete Erfahrungen in Jobcentern, Sozial- oder Ausländerbehörden.
Die Folgen sind laut Studie oft gravierend: Betroffene berichten von Selbstzweifeln, Versagensängsten und langfristigen psychischen Belastungen.
Trotzdem wenden sich nur wenige an Antidiskriminierungsstellen. Häufige Begründung: die Sorge, dass eine Beschwerde keine Konsequenzen habe oder die eigene Situation verschlechtern könnte.
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Was Betroffene schon heute tun können
Wenn Sie den Eindruck haben, bei einem behördlichen Verfahren oder einer Entscheidung – etwa durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das BAMF – benachteiligt oder diskriminiert worden zu sein, können folgende Schritte sinnvoll sein:
Transparenz einfordern: Sie haben das Recht zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Entscheidung getroffen wurde.
Entscheidung schriftlich geben lassen: Mündliche Aussagen sind rechtlich nicht verbindlich. Mit einer schriftlichen Entscheidung kann nachvollzogen werden, auf welcher rechtlichen Basis die Entscheidung getroffen wurde.
Fristen genau prüfen und einhalten: Gerade im Aufenthaltsrecht kann eine Fristversäumnis schwerwiegende Folgen haben.
Ermessensentscheidungen prüfen lassen: Auch bei Ermessensentscheidungen ist die Behörde an Recht und Gesetz gebunden. Ermessensfehler können gerichtlich überprüft werden.
Dokumentieren und wichtige Unterlagen aufbewahren: Notieren Sie Termine, Gesprächsinhalte und Namen von Ansprechpartnern. Bewahren Sie Anträge, Bescheide, E-Mails und Nachweise sorgfältig auf. Eine lückenlose Dokumentation kann im Widerspruchs- oder Klageverfahren entscheidend sein.
Beschwerdestellen nutzen: Je nach Bundesland gibt es Antidiskriminierungsstellen, Ombudsstellen und Petitionsausschüsse.
Rechtsberatung einholen: Fachanwältinnen und Fachanwälte können prüfen, ob eine rechtswidrige Ungleichbehandlung oder ein Ermessensfehler vorliegt.
Rechtsmittel nutzen: Gegen viele behördliche Entscheidungen können Widerspruch oder Klage erhoben werden.
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Fazit
Die Studie macht deutlich: Diskriminierung in Behörden ist kein rein individuelles Problem einzelner Mitarbeitender, sondern kann strukturelle Ursachen haben. Gleichzeitig zeigt sie aber auch, dass viele Behörden und Beschäftigte sich für Fairness und Transparenz einsetzen.
Für Betroffene ist vor allem wichtig: Sie sind nicht rechtlos. Auch wenn es Schutzlücken gibt, bestehen rechtliche Möglichkeiten, sich gegen ungerechte Entscheidungen zu wehren.
