Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Einbürgerung nach drei Jahren (die sogenannte „Turbo-Einbürgerung“) wieder abgeschafft werden.
Beide Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Neuausrichtung der Migrations- und Integrationspolitik. Sie wurden bereits im Koalitionsvertrag der neuen Regierung festgeschrieben.
Kabinett stimmt Reform zu – Das sind die Details
Der Reformvorschlag stammt aus der Feder von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) – und wurde nun vom Kabinett bestätigt. Dobrindt trat nach Ende der Sitzung vor die Presse und nannte erste Details zur den geplanten Gesetzesänderung:
- Die Turbo-Einbürgerung wird ersatzlos gestrichen. Eine Einbürgerung ist künftig ausnahmslos erst nach fünf Jahren möglich – unabhängig von den Integrationsleistungen.
- Weiterhin gültig bleibt die reguläre Einbürgerung nach fünf Jahren sowie die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft.
- Im Aufenthaltsrecht wird das Ziel der „Begrenzung der Migration“ wieder verankert. Bislang war hier lediglich von einer „Steuerung“ der Migration die Rede.
- Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird – wie bereits zwischen 2016 und 2018 – für zwei Jahre ausgesetzt.
- Ausnahmen vom Nachzugsstopp soll es lediglich in Härtefällen geben. Diese würden individuell geprüft, so Dobrindt – zum Beispiel dann, wenn eine medizinische Versorgung im Herkunftsland nicht sichergestellt ist.
- Nicht betroffen von der Reform des Familiennachzugs sind Angehörige von Personen mit Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft sowie Inhaber einer Niederlassungserlaubnis. Für sie bleibt der Familiennachzug weiterhin möglich.
Wann tritt das Gesetz offiziell in Kraft?
Mit dem Beschluss im Bundeskabinett startet das Gesetzgebungsverfahren offiziell. Im nächsten Schritt werden die Entwürfe im Bundestag, den Ausschüssen sowie im Bundesrat beraten und ggf. angepasst.
Erst nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat können die Gesetze in Kraft treten.
Wann genau das geschieht, ist derzeit noch offen. Die Bundesregierung strebt jedoch einen schnellen Beschluss an. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll die Entscheidung aber noch vor der Sommerpause im Juli fallen.
Fazit
Trotz der Aussetzung des Familiennachzugs bleibt betroffenen Familien ein möglicher Weg offen: Viele subsidiär Schutzberechtigte leben bereits seit Jahren in Deutschland und können unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Mit diesem unbefristeten Aufenthaltstitel ist der Nachzug von Angehörigen weiterhin möglich.
Die Turbo-Einbürgerung ermöglichte zwar bereits nach drei Jahren einen deutschen Pass – allerdings nur bei besonderen Integrationsleistungen und Sprachkenntnissen auf C1-Niveau. Auch ohne diese Sonderregel bleibt der Erwerb der Staatsangehörigkeit nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich – inklusive der Option auf doppelte Staatsbürgerschaft.