2025 mehr Einbürgerungen als im Jahr zuvor
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland insgesamt 332.500 Menschen eingebürgert. Das waren 40.500 Personen beziehungsweise 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zum Vergleich: 2024 erhielten 292.000 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Damit ist die Zahl der Einbürgerungen bereits das fünfte Jahr in Folge gestiegen.
Besonders bemerkenswert: Erstmals seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 wurden innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Menschen eingebürgert. Insgesamt gingen im Jahr 2025 rund 467.400 Einbürgerungsanträge bei den Behörden ein. Gleichzeitig wurden 371.100 Verfahren abgeschlossen.
Aus diesen Ländern stammen die meisten Eingebürgerten
Wie bereits in den vergangenen Jahren stellten syrische Staatsangehörige die größte Gruppe der Eingebürgerten. Insgesamt erhielten 65.600 Menschen aus Syrien im Jahr 2025 die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht rund einem Fünftel aller Einbürgerungen.
Gleichzeitig ging die Zahl der eingebürgerten Syrerinnen und Syrer im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent zurück. Das Statistische Bundesamt erklärt die Zahlen damit, dass viele der zwischen 2014 und 2016 nach Deutschland gekommenen Schutzsuchenden aus Syrien inzwischen die Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft erfüllen.
Die meisten Einbürgerungen entfielen 2025 auf Personen aus folgenden Herkunftsländern:
- Syrien: 65.600 Personen
- Türkei: 34.100 Personen
- Russland: 19.700 Personen
- Irak: 13.800 Personen
- Afghanistan: 10.900 Personen
- Ukraine: 10.600 Personen
- Iran: 10.100
- Kosovo: 9.700 Personen
- Bosnien und Herzegowina: 8.800 Personen
- Rumänien: 8.300 Personen
Während die Zahl der Einbürgerungen syrischer Staatsangehöriger zurückging, verzeichneten andere Herkunftsländer deutliche Zuwächse. Besonders stark stiegen die Einbürgerungen von Menschen aus:
- Bosnien und Herzegowina (+126 Prozent)
- den USA (+100 Prozent)
- Albanien (+97 Prozent)
- der Türkei (+51 Prozent)
- Russland (+51 Prozent)
Als einen wichtigen Grund für den Anstieg bei türkischen und russischen Staatsangehörigen nennt das Statistische Bundesamt die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts aus dem Jahr 2024. Seitdem ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Wer eingebürgert wird, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben.
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis zur Einbürgerung
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung lebten die meisten Personen im Durchschnitt bereits seit 12,4 Jahren in Deutschland. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer noch bei 11,8 Jahren.
Je nach Herkunftsland zeigen sich aber auch hier deutliche Unterschiede. Besonders lange lebten türkische Staatsangehörige vor ihrer Einbürgerung in Deutschland, während die Aufenthaltsdauer bei syrischen Staatsangehörigen etwas kürzer ausfiel:
- Syrien: 7,9 Jahre
- Iran: 8,2 Jahre
- Eritrea: 8,7 Jahre
- Irak: 9,0 Jahre
- Afghanistan: 9,2 Jahre
- Ukraine: 11,7 Jahre
- USA: 12,4 Jahre
- Russland: 14,1 Jahre
- Bosnien und Herzegowina: 15,1 Jahre
- Türkei: 24,1 Jahre
Die kürzeste durchschnittliche Aufenthaltszeit vor der Einbürgerung hatten 2025 Personen aus Ägypten und Albanien. Sie lebten im Schnitt 7,3 Jahre in Deutschland, bevor sie den deutschen Pass erhielten. Die längste durchschnittliche Aufenthaltszeit hatten Personen aus Italien (26,3 Jahre), Österreich (27,4 Jahre) und den Niederlanden (34,9 Jahre).
Nur wenige Turbo-Einbürgerungen
Der Großteil der Einbürgerungen erfolgte im Jahr 2025 über die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG. Dabei handelt es sich um die reguläre Form der Einbürgerung. Sie setzt unter anderem voraus, dass Antragsteller:innen
- seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben,
- den eigenen Lebensunterhalt dauerhaft sichern können,
- ausreichende Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
- sowie eine geklärte Identität haben
- und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Rund 72 Prozent aller Einbürgerungen erfolgten 2025 auf diesem Weg. Weitere 19 Prozent waren Miteinbürgerungen von Ehepartnern oder Kindern. Zusammen machten diese beiden Formen der Einbürgerung rund 91 Prozent aller Fälle aus.
Nur eine sehr geringe Rolle spielte dagegen die sogenannte Turbo-Einbürgerung. Über die Regelung wurden im Jahr 2025 lediglich rund 1.500 Menschen eingebürgert. Das entspricht weniger als einem Prozent aller Einbürgerungen.
Die Turbo-Einbürgerung ermöglichte zeitweise eine Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt, wenn besondere Integrationsleistungen nachgewiesen wurden. Die Regelung wurde jedoch Ende Oktober 2025 wieder abgeschafft.