Fast alle Eingebürgerten behalten ihre bisherige Staatsangehörigkeit
Für viele Menschen ist die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft ein wichtiger Grund, die Einbürgerung in Deutschland zu beantragen. Das zeigen auch aktuelle Zahlen des Mediendienstes Integration. Demnach leben in Deutschland derzeit schätzungsweise zwischen drei und sechs Millionen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Auch bei den neuen Einbürgerungen zeigt sich ein klarer Trend: Mehr als 80 Prozent der Menschen, die seit 2024 eingebürgert wurden, behielten neben der deutschen auch ihre bisherige Staatsangehörigkeit. Nur ein vergleichsweise kleiner Teil besitzt nach der Einbürgerung ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Dass nicht alle Eingebürgerten zwei Staatsangehörigkeiten haben, kann unterschiedliche Gründe haben. Manche Personen waren vor ihrer Einbürgerung staatenlos. In anderen Fällen erlaubt das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024 möglich
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Juni 2024 erlaubt. Seitdem gilt: Wer sich einbürgern lässt, muss die bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel nicht mehr aufgeben.
Das hat zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungen geführt: Im Jahr 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – so viele wie noch nie. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes durften fast 80 Prozent von ihnen die bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Ganz neu ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland aber nicht. Auch vor der Reform 2024 war sie in bestimmten Fällen bereits möglich. Zum Beispiel:
- wenn der Herkunftsstaat eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erlaubte oder nur unter sehr schwierigen beziehungsweise unzumutbaren Bedingungen zuließ,
- wenn ein Kind durch einen deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit und durch den anderen Elternteil eine ausländische Staatsangehörigkeit erhielt,
- wenn ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfüllte,
- wenn Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz in Deutschland eingebürgert wurden. Sie mussten ihre bisherige Staatsangehörigkeit schon vor der Reform in der Regel nicht aufgeben.
Voraussetzungen für die doppelte Staatsbürgerschaft?
Wer neben der eigenen Staatsangehörigkeit auch die deutsche erhalten will, muss sich einbürgern lassen. Dafür müssen Antragsteller:innen einige wichtige Voraussetzungen erfüllen.
In der Regel müssen Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland leben. Außerdem müssen Sie Ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen. Sie müssen ausreichende Deutschkenntnisse haben, Ihren Lebensunterhalt selbst sichern und Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen.
Hinzu kommt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Seit der Reform 2024 spielt außerdem auch das Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands eine wichtige Rolle.
Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft?
Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft tatsächlich möglich ist, hängt nicht nur vom deutschen Recht ab. Entscheidend ist auch das Recht des Herkunftslandes – also ob das Herkunftsland die bisherige Staatsangehörigkeit fortbestehen lässt, wenn eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt.
Viele Länder erlauben den Doppelpass inzwischen ganz oder unter bestimmten Bedingungen. In Europa ist Mehrstaatigkeit zum Beispiel in 36 Ländern möglich:
Albanien, Armenien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Kosovo, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Zypern
Auch außerhalb Europas erlauben zahlreiche Staaten eine doppelte Staatsbürgerschaft, darunter:
Afrika
Ägypten, Angola, Algerien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Tschad, Dschibuti, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kenia, Komoren, Rep. Kongo, Lesotho, Malawi, Mali Mauritius, Marokko, Mosambik, Namibia, Niger, Nigeria, Ruanda, Seychellen, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tonga, Tschad, Uganda
Asien
Afghanistan, Bahrain, Hongkong, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kirgistan, Libanon, Malediven, Mongolei, Osttimor, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Turkmenistan, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
Nord- und Mittelamerika
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, El Salvador, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaica, Kanada, Mexiko, Nicaragua, Panama, St. Kiss und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, USA
Südamerika
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela
Ozeanien
Australien, Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neuseeland, Palau, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu
Welche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft nicht (oder eingeschränkt)?
Nicht alle Länder akzeptieren eine zweite Staatsangehörigkeit. In manchen Staaten kann der Erwerb des deutschen Passes dazu führen, dass die bisherige Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht. Wiederum andere Länder erlauben Mehrstaatigkeit nur in Ausnahmefällen oder erkennen sie rechtlich nicht vollständig an.
Europa
Andorra, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Lettland, Litauen, Monaco, Niederlande, Österreich, San Marino, Slowakei
Afrika
Äquatorial Guinea, Äthiopien, Botswana, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini, Guinea, Kamerun, Demokratische Republik Kongo, Liberia, Libyen, Madagaskar, Mauretanien, Senegal, Simbabwe, Südafrika, Tansania, Togo, Zentralafrikanische Republik
Asien
Bangladesch, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Indien, Indonesien, Iran, Japan, Kasachstan, Katar, Kuwait, Laos, Macau, Malaysia, Myanmar, Nepal, Nordkorea, Oman, Saudi-Arabien, Singapur, Südkorea, Usbekistan
Nordamerika, Mittelamerika und Südamerika
Kuba, Trinidad und Tobago, Suriname
Ozeanien
Papua-Neuguinea
Für Einbürgerungswillige ist deshalb wichtig: Die deutsche Rechtslage allein reicht nicht aus. Wer seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten möchte, sollte vor der Einbürgerung prüfen, welche Folgen der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Herkunftsland hat.
Fazit: Was bedeutet das für Menschen, die sich einbürgern lassen wollen?
Seit 2024 gilt: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, kann seine bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht behalten. Dennoch lohnt es sich, die Regelungen des Herkunftslandes frühzeitig zu prüfen. Denn ob die bisherige Staatsangehörigkeit tatsächlich erhalten bleibt, hängt nicht nur vom deutschen Recht ab, sondern auch von den Vorschriften des Herkunftslandes.
Die aktuellen Zahlen zeigen: Viele Einbürgerungswillige nutzen die Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft. Sie ermöglicht es, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die Verbindung zum Herkunftsland aufgeben zu müssen. Davon profitieren nicht nur Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, sondern auch deutsche Staatsangehörige, die im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.