Mit den Beschlüssen verfolgt die Europäische Union das Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, Abschiebungen zu erleichtern und nationale Asylsysteme zu entlasten. Politisch sind die Maßnahmen stark umstritten und stoßen besonders bei Menschenrechtsorganisationen auf Kritik.
Abschiebungen auch ohne Verbindung zum Drittstaat möglich
Bisher durften Asylsuchende nur dann in einen Drittstaat abgeschoben werden, wenn sie zu diesem Land eine enge Verbindung hatten – etwa durch einen früheren Aufenthalt oder familiäre Beziehungen. Dieses “Verbindungselement” soll künftig nicht mehr nötig sein.
Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten können Asylsuchende nun auch in Länder außerhalb der EU abschieben, in denen sie zuvor noch nie waren. Voraussetzung ist, dass diese Drittstaaten als sicher eingestuft wurden und zugestimmt haben, Asylsuchende aufzunehmen.
Die Asylverfahren sollen dann nicht mehr in der EU, sondern im jeweiligen Drittstaat durchgeführt werden. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind von dieser Regelung ausgenommen; für sie gelten weiterhin besondere Schutzvorgaben.
Mit dieser Änderung schafft die EU die rechtliche Grundlage für Modelle, die an das „Ruanda-Modell“ von Großbritannien oder an das von Italien getestete Konzept von Asylzentren in Albanien erinnern. Auch dort sollen Asylsuchende in Drittstaaten (Ruanda bzw. Albanien) überführt werden, in denen anschließend über ihren Schutzantrag entschieden wird.
EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten beschlossen
Eine weitere Neuerung, die gestern beschlossen wurde, ist eine EU-einheitliche Liste sicherer Herkunftsstaaten. Als sicher gelten künftig Bangladesch, Indien, Kolumbien, Ägypten, Marokko, Tunesien und Kosovo.
Darüber hinaus sollen auch alle Staaten, die offiziell einen Antrag auf EU-Beitritt gestellt haben, als sichere Herkunftsstaaten gelten – sofern dort kein Krieg herrscht und keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen festgestellt werden.
Die Einstufung eines Landes als “sicher” hat Auswirkungen auf Asylverfahren. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder können künftig in beschleunigten Verfahren bearbeitet werden. In der Praxis bedeutet das, dass sie schneller als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.
Gleichzeitig liegt die Beweislast stärker bei den Antragstellern. Sie müssen beweisen, warum ihnen in ihrem Herkunftsland individuell politische Verfolgung oder ernsthafte Gefahren drohen.
Die EU-Kommission kündigte an, die Menschenrechtslage in den betroffenen Ländern zu beobachten. Die Liste soll angepasst werden, falls sich die Situation vor Ort wesentlich verschlechtert.
Deutschland: Liste sicherer Herkunftsstaaten wird ausgeweitet
Unabhängig von der EU-Liste dürfen die Mitgliedstaaten weiterhin eigene Listen sicherer Herkunftsstaaten führen. Auf der deutschen Liste stehen derzeit insgesamt 37 Staaten, darunter:
- alle 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie
- Albanien
- Bosnien und Herzegowina
- Georgien
- Ghana
- Kosovo
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
- Montenegro
- Republik Moldau
- Senegal
- Serbien
Zudem hat der Deutsche Bundestag Ende 2025 ein Gesetz beschlossen, das es der Bundesregierung erlaubt, sichere Herkunftsstaaten eigenständig – also ohne Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat – einzustufen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2026 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung plant, die Liste der sicheren Herkunftsländer zeitnah zu erweitern. Vorgesehen sind unter anderem Algerien, Indien, Marokko und Tunesien. Als weitere mögliche Kandidaten gelten Armenien, Ägypten, Nigeria und die Mongolei. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden diese Länder aber noch nicht offiziell als sicher eingestuft.
Folgen für Asylsuchende in der Praxis
Im nächsten Schritt muss nun der EU-Rat zustimmen. Dies gilt als sehr wahrscheinlich. Die neuen Regelungen sind Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und müssen von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
Für Schutzsuchende aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten bedeutet das: kürzere Asylverfahren und deutlich geringere Aussichten auf Asyl. Eine pauschale Ablehnung des Asylantrags ist weiterhin rechtlich nicht erlaubt. Jeder Antrag muss im Einzelfall geprüft werden. In der Praxis dürfte jedoch ein Großteil der Anträge als unbegründet abgelehnt werden.
Auch Abschiebungen in sichere Drittstaaten ohne vorherige Verbindung werden ab Juni 2026 möglich sein. Aber auch hier ist immer eine Einzelfallprüfung vorgeschrieben.
Wichtig: Abschiebungen in Drittstaaten außerhalb der EU können nur stattfinden, wenn die Drittstaaten einer Aufnahme zustimmen. Dafür sind Abkommen zwischen den EU-Ländern und den Drittstaaten notwendig. Nach aktuellem Stand besteht kein offizielles Abkommen zwischen Deutschland und einem Drittstaat, das solche Abschiebungen ermöglicht.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Beschlüsse. Pro Asyl spricht von einem „menschenrechtlichen Kahlschlag“ und warnt vor einer Aushöhlung des individuellen Asylrechts.
Auch SOS Humanity kritisiert die Einstufung von Ländern wie Tunesien oder Ägypten als sicher. Aus diesen Ländern gibt es weiterhin Berichte über politische Unterdrückung, Polizeigewalt und eingeschränkte Grundrechte.
Kritiker befürchten, dass schutzbedürftige Personen künftig in Staaten abgeschoben werden könnten, in denen sie keinen wirksamen Schutz oder keinen Zugang zu fairen Asylverfahren erhalten.
Inkrafttreten spätestens ab Juni 2026
Die neuen Regelungen sollen spätestens im Juni 2026 vollständig gelten. Einzelne Bestimmungen können bereits vorher angewendet werden. Auch Deutschland muss die Vorgaben noch in nationales Recht überführen.
Bereits im Oktober befasste sich der Bundestag in einer ersten Lesung mit dem EU-Gesetz. Die nun auf EU-Ebene beschlossenen Regelungen waren darin bereits enthalten. Die nationale Umsetzung gilt als sehr wahrscheinlich und muss nach EU-Vorgaben bis spätestens Juni 2026 abgeschlossen sein.
Fazit
Mit den neuen EU-Regeln wird das europäische Asylrecht deutlich strenger. Ab Juni 2026 sollen Asylverfahren schneller ablaufen, Anträge aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten zügiger abgelehnt und Abschiebungen erleichtert werden.
Besonders umstritten ist, dass Asylsuchende künftig auch ohne vorherige Verbindung in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.
In der Praxis sind solche Abschiebungen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Der jeweilige Drittstaat muss als sicher gelten und ausdrücklich zustimmen, Asylsuchende aufzunehmen. Dafür sind Abkommen notwendig. Nach aktuellem Stand hat Deutschland noch kein solches Abkommen mit einem Drittstaat geschlossen. Unabhängig davon bleibt jede Entscheidung weiterhin eine Einzelfallprüfung.