Zur Erklärung: Als Bonafide-Reisende werden Personen bezeichnet, die als vertrauenswürdig gelten und deren Reise ohne die Absicht getätigt wird, gegen Einreisebestimmungen zu verstoßen.
Der Begriff wird häufig im Kontext von Einwanderungs- und Grenzkontrollsystemen für Personen verwendet, die ein geringeres Risiko darstellen und daher leichter oder schneller abgefertigt werden können.
Neues Stufenmodell für Schengen-Visa – Was sich jetzt ändert
Die neue Regelung – bekannt als Visa-Kaskadenregel – ermöglicht es türkischen Bürgerinnen und Bürgern mit gutem Reiseverhalten, nach und nach länger gültige Visa für die EU zu erhalten:
- Nach zwei korrekt genutzten Visa in drei Jahren: Visum mit 1 Jahr Gültigkeit
- Bei weiterer rechtmäßiger Nutzung: Visum für 3 Jahre
- Am Ende: Visum mit bis zu 5 Jahren Gültigkeit
Ausgenommen sind vorerst Lkw-Fahrer. Für alle anderen Antragsteller mit Wohnsitz in der Türkei bedeutet die Änderung aber eine deutliche Vereinfachung der Reiseplanung.
„Es wird für türkische Bürger deutlich einfacher und schneller sein“, betonte der EU-Botschafter Thomas Hans Ossowski gegenüber Medienvertretern in Ankara. Ziel sei es, die Visa-Verfahren zu vereinfachen und verlässlichen Antragstellern mehr Planungssicherheit zu geben.
Türkei: Ein Schritt Richtung Visafreiheit in der EU?
Die Türkei ist seit über 25 Jahren Beitrittskandidat für die EU. Jedoch sind die Verhandlungen seit 2018 immer wieder ins Stocken geraten – unter anderem wegen Kritik an der Menschenrechtslage.
Dennoch sieht die EU in der Visa-Erleichterung ein Signal der Annäherung. Ossowski forderte eine Wiederaufnahme der Gespräche über vollständige Visafreiheit: „Jedes andere Beitrittsland hat die Visafreiheit – außer der Türkei.“
Laut dem Nachrichtendienst Reuters zeigt sich die EU-Kommission offen, nach dem Sommer formelle Gespräche über weitere Erleichterungen aufzunehmen. Auch die türkische Regierung begrüße die Entwicklung.
Hintergrund: Kooperation in der EU-Migration
Die Entscheidung fällt auch vor dem Hintergrund der engen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei im Bereich Migration. So soll die Erleichterung der Einreise nicht nur wirtschaftliche und soziale Kontakte fördern, sondern auch im Gegenzug die Rückübernahme irregulärer Migrant:innen durch die Türkei erleichtern.
Was ist das Schengen-Visa – und wer braucht es?
Das Schengen-Visa ist ein Kurzzeitvisum für die Einreise und Durchreise in die 29 europäischen Länder, die dem Schengen-Raum angehören. Es berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Bürger aus visumpflichtigen Ländern wie der Türkei benötigen für touristische, geschäftliche oder familiäre Kurzaufenthalte ein solches Visum. Ein gültiges Schengen-Visum erlaubt die freie Reise innerhalb des gesamten Schengen-Raums.
Achtung: Für Reisen in EU-Länder außerhalb des Schengen-Raums – etwa nach Irland, Zypern oder Großbritannien – ist ein separates Visum erforderlich.
Voraussetzungen für ein Schengen-Visum
Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen:
- Ein plausibler und nachvollziehbarer Reisezweck
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
- Der Wille zur Rückkehr vor Ablauf des Visums
- Eine Reisekrankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum abdeckt
Zudem muss ein gültiger Reisepass vorliegen, der noch mindestens drei Monate über das geplante Reiseende hinaus gültig ist.
Die Visa-Entscheidung trifft grundsätzlich die Auslandsvertretung des Landes, in dem das Hauptreiseziel liegt. Wer beispielsweise hauptsächlich Familie in Deutschland besuchen möchte, stellt den Antrag bei der deutschen Botschaft oder einem Konsulat.
Fazit: Was sich für türkische Antragsteller ändert
- Schnellerer Zugang zu Mehrfach-Visa
- Stufenmodell: von 6 Monaten auf bis zu 5 Jahre
- Gültig seit: 15. Juli 2025
- Voraussetzung: Bisherige Visa vorschriftsgemäß genutzt