Eingeladen sind die Innenminister von Frankreich, Polen, Österreich, Dänemark und Tschechien sowie EU-Kommissar für Inneres und Migration, Magnus Brunner.
Länder fordern mehr Rückführungen und Drittstaatenregelung
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums soll im Rahmen des Gipfels eine sogenannte Migrationsagenda entstehen, die klare Forderungen an die EU formuliert. Dazu zählt zum Beispiel:
- eine deutlich höhere Zahl an Rückführungen abgelehnter Asylbewerber
- verstärkte Kontrollen an den EU-Außengrenzen
- neue Rücknahmeabkommen mit Drittstaaten
- eine engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schleusernetzwerken
Abschiebungen in Drittstaaten sollen erleichtert werden
Im Mittelpunkt des Gipfels stehen Gespräche über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Bereits 2024 einigte sich das EU-Parlament auf eine Reform, deren Maßnahmen bis Mitte 2026 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen.
Bundesinnenminister Dobrindt will nun noch einen Schritt weiter gehen: Er fordert zusätzliche Verschärfungen der Asylregeln. Dabei geht es ihm vor allem um das sogenannte „Verbindungselement“ zwischen Asylsuchenden und den Drittstaaten, in die sie zurückgeführt werden sollen.
Laut aktuellen EU-Recht dürfen Schutzsuchende nur in Drittstaaten abgeschoben werden, wenn sie eine persönliche Verbindung zu diesem Land haben – zum Beispiel durch Familie oder einen früheren Aufenthalt. Dobrindt möchte diese Regel streichen. Künftig sollen auch Abschiebungen in Länder möglich sein, zu denen Geflüchtete keinen Bezug haben.
Dieser Ansatz ähnelt dem britischen „Ruanda-Modell“, bei dem Asylsuchende in weit entfernte Drittstaaten abgeschoben werden . Das Modell ist in der EU stark umstritten. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass damit zentrale Schutzstandards des Flüchtlingsrechts unterlaufen werden könnten.
EU verschärft Gemeinsames Asylsystem (GEAS) bis 2026
Die EU-Reform von 2024 umfasst zehn Gesetze und sieht unter anderem vor:
- Schnellere Asylverfahren an den Außengrenzen: Schutzsuchende sollen künftig direkt an den EU-Außengrenzen registriert und ihr Anspruch auf Asyl zügig geprüft werden, noch bevor sie das EU-Gebiet betreten. Bei Ablehnung erfolgt eine schnelle Rückführung in Herkunfts- oder als sicher eingestufte Drittstaaten.
- Lockerung bei der Einstufung sicherer Drittstaaten: Länder gelten künftig als sicher, wenn sie grundlegende Rechtsstandards erfüllen, auch wenn sie nicht die gesamte Genfer Flüchtlingskonvention umsetzen. Die EU-Kommission schlägt vor, sieben Länder als sicher einzustufen: Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien.
- Vermehrte Rückführungen und neue Zuständigkeitsregeln: Abschiebungsbescheide eines Mitgliedstaats sollen in der gesamten EU gelten, um Weiterreisen und Abschiebungsvermeidung zu verhindern. Abschiebehaft und Einreisesperren sollen EU-weit vereinheitlicht und einfacher durchsetzbar sein.
- Erleichterte Identitätsprüfung: Zur Feststellung der Identität eines Schutzsuchenden ist es den EU-Mitgliedstaaten künftig erlaubt, Ausweisdokumente einzubehalten und Smartphones auszulesen.
- Abschiebezentren außerhalb der EU: Können Schutzsuchende weder in ihr Heimatland noch in einen sicheren Drittstaat abgeschoben werden, will die EU künftig sogenannte Abschiebezentren außerhalb der EU-Grenzen schaffen.
Bist du als Flüchtlings nach Deutschland gekommen und hast vom BAMF einen postiven Asylbescheid erhalten? Wenn du die "Flüchtlingseigenschaft" und 3 Jahre Aufenthalt bekommen hast erklären wir dir in diesem Blogbeitrag, wie und wann du die Niederlassungserlaubnis erhältst. Inhaltsan...
Fazit: Wie realistisch ist die Umsetzung der Vorschläge?
Die geplante „Zugspitz-Erklärung“ ist bislang lediglich eine politische Absichtserklärung von sechs EU-Staaten. Bis daraus tatsächliches EU-Recht wird, ist es ein weiter Weg. Denn jeder Gesetzesvorschlag auf EU-Ebene muss das sogenannte “ordentliche Gesetzgebungsverfahren” durchlaufen: Die EU-Kommission macht einen Vorschlag, dem sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat der EU zustimmen müssen – oft in mehreren Lesungen und gegebenenfalls nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
Dass Dänemark Teil der Zugspitz-Initiative ist, dürfte den Forderungen allerdings Rückenwind geben: Das Land hat seit dem 1. Juli den Vorsitz im EU-Rat inne und setzt selbst auf eine restriktive Asylpolitik. Ministerpräsidentin Mette Frederiksen erklärte jüngst, das derzeitige Asylsystem sei „kaputt“, und forderte neue europäische Lösungen zur Begrenzung der Zuwanderung.
Klar ist: Der Gipfel auf der Zugspitze ist aktuell nur ein politischer Impuls, aber noch kein konkreter Gesetzesprozess.