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Das Bild zeigt einen Mann in Handschellen. Die Polizei in Bayern muss künftig die Staatsbürgerschaft von Verdächtigen und Opfern offenlegen.

Bayern: Polizei soll Staatsbürgerschaft von Verdächtigen künftig offenlegen

Ab dem 1. Oktober 2025 tritt in Bayern eine neue Regelung in Kraft: Die Polizei soll in ihren Pressemitteilungen künftig die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen und Opfern angeben. Eine entsprechende Vorgabe wurde durch das Innenministerium unter Joachim Herrmann (CSU) erlassen. Wie die dpa unter Berufung auf einen Ministeriumssprecher in München berichtet, ist es das Ziel, eine „unbeeinflusste und sachliche Meinungsbildung in der Öffentlichkeit“ zu ermöglichen.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Bayern: Neue Regelung mit Ausnahmen

In der Vergangenheit galt eine zurückhaltende Linie: Angaben zur Herkunft und Staatsangehörigkeit wurden nur dann gemacht, wenn sie für das Verständnis des Tathergangs notwendig waren. Grund für die Änderung seien eine zunehmende Diskussion über dieses Thema in sozialen Medien sowie Vorwürfe, die Polizei würde Informationen zur Nationalität bewusst zurückhalten.

Aber: Nicht in jedem Fall wird die Staatsangehörigkeit künftig veröffentlicht. Wenn ermittlungstaktische Gründe oder der Datenschutz entgegenstehen, kann die Polizei weiterhin auf die Nennung verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn durch die Kombination mehrerer Angaben eine Identifizierung der betreffenden Person möglich wäre.

Andere Bundesländer mit ähnlichen Vorgaben

Bayern folgt mit der Maßnahme dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländer. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind vergleichbare Vorgaben schon länger in Kraft. In Baden-Württemberg sprach sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) zuletzt für ein bundesweit einheitliches Vorgehen aus

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Nennung der Staatsangehörigkeit in Polizeistatistik

Parallel dazu verfolgt Nordrhein-Westfalen seit Juli 2025 einen anderen (aber ähnlichen) Ansatz: Dort werden in der Kriminalstatistik nicht nur die deutsche, sondern alle Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern erfasst.

Innenminister Herbert Reul (CDU) begründete den Schritt ebenfalls mit mehr Transparenz und praktischen Erwägungen, etwa bei Haftgründen. Erste Auswertungen zeigten, dass 2024 jeder sechste deutsche Tatverdächtige in NRW eine zweite Staatsangehörigkeit hatte.

Die Entscheidung löste allerdings Kritik aus. Vertreter von SPD und Grünen in NRW warnten, dass die gesonderte Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten Rassismus fördern könne und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu „Deutschen zweiter Klasse“ mache. Unterstützung kam hingegen von CDU/CSU-Politikern im Bundestag, die forderten, andere Bundesländer sollten nachziehen.

Inzwischen fordert auch die CDU-Fraktion in Hamburg, dass alle Staatsangehörigkeiten in der Polizeistatistik des Bundeslandes aufgenommen werden sollen. Die Partei brachte kürzlich einen entsprechenden Antrag ein, über den nun beraten und entschieden wird.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...