Bayern: Neue Regelung mit Ausnahmen
In der Vergangenheit galt eine zurückhaltende Linie: Angaben zur Herkunft und Staatsangehörigkeit wurden nur dann gemacht, wenn sie für das Verständnis des Tathergangs notwendig waren. Grund für die Änderung seien eine zunehmende Diskussion über dieses Thema in sozialen Medien sowie Vorwürfe, die Polizei würde Informationen zur Nationalität bewusst zurückhalten.
Aber: Nicht in jedem Fall wird die Staatsangehörigkeit künftig veröffentlicht. Wenn ermittlungstaktische Gründe oder der Datenschutz entgegenstehen, kann die Polizei weiterhin auf die Nennung verzichten. Das gilt insbesondere dann, wenn durch die Kombination mehrerer Angaben eine Identifizierung der betreffenden Person möglich wäre.
Andere Bundesländer mit ähnlichen Vorgaben
Bayern folgt mit der Maßnahme dem Beispiel mehrerer anderer Bundesländer. In Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind vergleichbare Vorgaben schon länger in Kraft. In Baden-Württemberg sprach sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) zuletzt für ein bundesweit einheitliches Vorgehen aus
Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) können Sie als Ausländer eingebürgert werden, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Neben dieser Voraussetzung gibt es weitere wichtige Bedingungen. Eine dieser wichtigen Bedingungen ist, dass Sie nach § 10 Ab...
Nennung der Staatsangehörigkeit in Polizeistatistik
Parallel dazu verfolgt Nordrhein-Westfalen seit Juli 2025 einen anderen (aber ähnlichen) Ansatz: Dort werden in der Kriminalstatistik nicht nur die deutsche, sondern alle Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen und Opfern erfasst.
Innenminister Herbert Reul (CDU) begründete den Schritt ebenfalls mit mehr Transparenz und praktischen Erwägungen, etwa bei Haftgründen. Erste Auswertungen zeigten, dass 2024 jeder sechste deutsche Tatverdächtige in NRW eine zweite Staatsangehörigkeit hatte.
Die Entscheidung löste allerdings Kritik aus. Vertreter von SPD und Grünen in NRW warnten, dass die gesonderte Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten Rassismus fördern könne und Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu „Deutschen zweiter Klasse“ mache. Unterstützung kam hingegen von CDU/CSU-Politikern im Bundestag, die forderten, andere Bundesländer sollten nachziehen.
Inzwischen fordert auch die CDU-Fraktion in Hamburg, dass alle Staatsangehörigkeiten in der Polizeistatistik des Bundeslandes aufgenommen werden sollen. Die Partei brachte kürzlich einen entsprechenden Antrag ein, über den nun beraten und entschieden wird.