Das neue Einbürgerungs­gesetz
Erfahre hier die wichtigsten Dinge zum neuen Einbürgerungsgesetz 2023. Wir beantworten alle deine Fragen bezüglich der Gesetzesänderungen und was das für Dich bedeutet.
Einbürgerung: neue Gesetze 2023! Was ändert sich?
Doppelte Staatsbürgerschaft
Die doppelte Staatsbürgerschaft gehört zu den entscheidenden Änderungen des neuen Gesetzes 2023. Erfahre hier mehr, was sich für dich ändert und wie du mit doppelter Staatsbürgerschaft mit dem neuen Gesetz eingebürgert werden kannst!
Einbürgerung nach 5 Jahren
Mit dem neu geplanten Einbürgerungsgesetz kannst du auch nach 5 Jahren eingebürgert werden. Wie das genau geht und was du alles mitbringen musst, damit dann die Einbürgerung nach 5 Jahren klappt, darüber erfährst du hier mehr!
Einbürgerung nach 3 Jahren
Unter bestimmten Voraussetzungen geht die Einbürgerung auch schon nach 3 Jahren. Welche Bedingungen du genau erfüllen und was genau bei dir alles gegeben sein muss, das kannst du hier genau nachlesen!
Achtung Wartezeiten
Das neue Gesetz hat nicht nur positive Seiten! Es kann für die Einbürgerung extreme Folgen mit noch längeren Wartezeiten bedeuten. Warum das so ist und warum das neue Gesetz für deine Einbürgerung nicht nur positiv ist, das erfährst du hier!
Können Sie mit dem neuen Gesetz eingebürgert werden?
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Noch gilt das aktuelle Gesetz. Mache unsere aktuellen Test und finde heraus, ob du schon die Anforderungen für die Einbürgerung mitbringst! Unsere juristischen Experten melden sich anschließend bei dir und beraten dich!
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FAQ Einbürgerungsgesetz: Wir beantworten deine Fragen zu den neuen Gesetzen 2023
Die Regierungsparteien haben sich im Mai auf das neue Gesetz geeinigt. Damit es am Ende auch durchgesetzt werden kann und in Kraft tritt, muss es durch den Bundestag gehen. Dies ist für dieses Jahr geplant. So ist mit einem Start spätestens zum 1. Januar 2024 zu rechnen.
Aktuell ist es so, dass die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung 8 Jahre beträgt. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz soll sich das ändern. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bisher, allerdings kann die Einbürgerung schon nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragt werden,wenn alle anderen Voraussetzungen da sind.
Das neue Gesetz vereinfacht den Weg zur Einbürgerung. Die Einbürgerung soll nach 5 Jahren möglich sein anstatt wie bisher nach 8 Jahren. Damit würde die rechtmäßige Aufenthaltsdauer gekürzt werden. Wer hohe betriebliche Qualifikationen nachweist, sich ehrenamtlich engagiert und besondere Integrationsleistungen zeigt, der kann schon nach 3 Jahren eingebürgert werden. Das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft in § 10 Abs.4 StAG würde komplett wegfallen. Das bedeutet: Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ab dann gesetzlich zugelassen.
So positiv die Pläne für das neue Einbürgerungsgesetz sind. Die Einbürgerung geht deswegen nicht schneller. Durch das neue Einbürgerungsgesetz dürfte es zu noch mehr Anträgen kommen. Schon jetzt sind die Behörden überfordert. Diese Überforderung wird weiter zunehmen. Es wird auch zu weiteren Untätigkeitsklagen kommen. Ohne juristische Unterstützung wie von Migrando, wird die Einbürgerung daher nach unserer Einschätzung nicht in unter 4 Jahren zu erreichen sein. Daher: So schnell wie möglich die Einbürgerung beantragen, mit Unterstützung von Migrando ist der schnellste Weg!
Die Kosten für die Einbürgerung bleiben die gleichen. Pro Person kostet eine Einbürgerung 255 Euro und für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, sind jeweils pro Kind 51 Euro zu zahlen.
Aktuell geht die doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland nur bei EU Staaten und der Schweiz. Zudem gibt es Ausnahmen, wenn die Abgabe der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes nicht klappt. Diese Ausnahmen stehen in § 12 StAG. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz dürfte in Zukunft jeder in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft haben, da die Abgabe der Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs. 4 StAG genauso wegfällt wie die Ausnahme § 12 StAG:
Doppelte Staatsbürgerschaft
Aktuell gilt noch der § 10 Abs. 4 StAG als Maßstab. Er besagt, dass eine Voraussetzung für die Einbürgerung die Abgabe der Staatsbürgerschaft des Heimatlandes ist. Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nur möglich, wenn das Heimatland aus Gründen der Ausnahmen, die in § 12 StAG stehen, keine Abgabe erlaubt. Dann tritt die doppelte Staatsbürgerschaft automatisch mit der Einbürgerung ein.
Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz würde der § 10 Abs. 4 wegfallen. Was bedeutet das? Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, dann ist die doppelte Staatsbürgerschaft gesetzlich erlaubt und festgeschrieben. Es ist dann egal, ob du die türkische, syrische, ukrainische, afghanische oder irakische Staatsbürgerschaft hast. Du kannst die Staatsbürgerschaft deines Heimatlandes dann behalten und die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Einbürgerung nach 5 Jahren 
Die Regierung will die Einbürgerung in Deutschland zukünftig erleichtern. Bis jetzt gilt als Voraussetzung ein rechtmäßiger Aufenthalt von 8 Jahren in Deutschland.
Die Regierung will den rechtmäßigen Aufenthalt von 8 Jahren auf 5 Jahre kürzen. Das bedeutet: Du kannst, wenn du alle Bedingungen erfüllst, dann schon mit 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts eingebürgert werden. Ziel ist es die deutsche Staatsbürgerschaft attraktiver zu machen und vor allem das Fachkräfteproblem zu lösen. Deutschland braucht auch in Zukunft Einwanderer, die in Deutschland ihren Lebensmittelpunkt finden, in Deutschland arbeiten, Steuern in Deutschland zahlen, in das deutsche Rentensystem zahlen und ihren Beitrag zur deutschen Wirtschaft leisten. Zusätzlich sollen auch bei den Sprachkenntnissen Erleichterungen kommen. Es reicht die Fähigkeit zur mündlichen Verständigung. Bis jetzt gilt als Voraussetzung ein B1 Zertifikat.
Einbürgerung nach 3 Jahren
Aktuell ist es so, dass man bei besonderen Integrationsleistungen schon nach 6 Jahren eingebürgert werden kann. Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz würden aus 6 Jahren 3 Jahren werden. Bedeutet: Du könntest mit dem neuen Gesetz bereits nach 3 Jahren den deutschen Pass erhalten.
Was musst du dafür machen? Zeige in Form von ehrenamtlichem Engagement, Sprachzertifikate, Auch überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Beruf sind eine besondere Integrationsleistung. Mit dem Nachweis dieser Leistung und wenn du auch alle anderen Voraussetzungen nach § 10 StAG mitbringst, klappt die Einbürgerung schon nach 3 Jahren. Bedenke: Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz fällt § 10 Abs. 4 StAG weg, daran musst du also nicht denken!
Wartezeiten werden länger!
Achtung
So positiv das neue Einbürgerungsgesetz auch wäre, es hätte auch negative Seiten. Die Wartezeit wird dann noch mal länger. Wenn du also schon jetzt alle Voraussetzungen mitbringst, dann kontaktiere uns und beantrage deine Einbürgerung auf dem schnellsten Weg. Die Anzahl der Einbürgerungsanträge wird mit dem neuen Gesetz nochmals extrem steigen und dies bedeutet automatisch eine weitere Belastung für die Einbürgerungsbehörden.
Schon jetzt sind die Einbürgerungsbehörden überfordert wegen extrem vieler Anträge. Nun kommen viele Menschen dazu, die in der Flüchtlingskrise 2015 nach Deutschland kamen. Dabei handelt es sich um Millionen Menschen. Diese haben nach 8 Jahren die Möglichkeit, die Einbürgerung zu beantragen. Wir prognostizieren: Ohne eine juristische Unterstützung durch Migrando wird eine Einbürgerung in unter 4 Jahren nicht machbar sein. Die Zahl der Untätigkeitsklagen wird nach unserer langjährigen Erfahrung massiv zunehmen und du benötigst dann juristische Unterstützung, mit der der ganze Einbürgerungsprozess viel schneller geht!
Können Sie mit dem neuen Gesetz eingebürgert werden?
Voraussetzungen nach neuem Gesetz prüfen
Wir haben einen Test mit den Regeln des neuen Einbürgerungsgesetzes entwickelt. Mache unseren kostenlosen Test und finde schon jetzt heraus, ob du für eine Einbürgerung in Frage kommst, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt!
Noch gilt das aktuelle Gesetz. Mache unsere aktuellen Test und finde heraus, ob du schon die Anforderungen für die Einbürgerung mitbringst! Unsere juristischen Experten melden sich anschließend bei dir und beraten dich!
Jetzt Voraussetzungen zur Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis prüfen
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