Ende der Turbo-Einbürgerung geplant
Seit Juni 2024 können besonders gut integrierte Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft bereits nach drei Jahren Aufenthalt beantragen – statt wie sonst üblich nach fünf Jahren. Voraussetzungen sind unter anderem Deutschkenntnisse auf C1-Niveau, Nachweise besonderer Integrationsleistungen und ein gesicherter Lebensunterhalt.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD will diese Regelung nun wieder abschaffen. Begründung: Drei Jahre seien zu kurz, um eine nachhaltige Integration sicherzustellen. Die Einbürgerung nach fünf Jahren bleibt weiterhin möglich, ebenso wie die doppelte Staatsbürgerschaft.
Die Einbürgerung öffnet die Tür für viele Vorteile für Ausländer, die in Deutschland leben und arbeiten. Entdecken Sie, welche Rechte mit einer deutschen Staatsbürgerschaft und einem deutschen Pass auf einen warten und warum die Einbürgerung in Deutschland so wertvoll ist. Dieser Blogartikel...
Wann fällt die Entscheidung?
Die Beratungen zur Gesetzesänderung begannen bereits am 27. Juni 2025. Aktuell liegt der Entwurf im Innenausschuss. Wann eine endgültige Entscheidung fallen wird, ist aktuell nicht klar. Zumindest in der ersten Sitzungswoche steht der Gesetzentwurf noch nicht auf der Tagesordnung.
Da es sich aber um eine der wichtigsten Entscheidungen der aktuellen Legislaturperiode handelt, ist mit einer baldigen Entscheidung zu rechnen. Voraussichtlich in der zweiten Sitzungswoche, ab dem 15. September 2025.
Es gilt als sehr wahrscheinlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten für die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung stimmen wird – ausgenommen Die Linke und die Grünen. Bei einer Zustimmung tritt das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Was bedeutet das für laufende Anträge?
Solange die aktuelle Regelung gilt, können weiterhin Anträge nach der Drei-Jahres-Regel gestellt werden. Doch was passiert, wenn das Gesetz während der Bearbeitung eines Antrags in Kraft tritt?
Das hängt davon ab, ob das neue Gesetz eine Übergangsregelung vorsieht. Grundsätzlich sind drei Szenarien denkbar:
- Bearbeitung vor Inkrafttreten: Wird ein Antrag abgeschlossen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, gilt die bisherige Rechtslage. Die Einbürgerung kann also noch nach der Drei-Jahres-Regel erfolgen – selbst wenn kurz darauf neue Bestimmungen gelten.
- Bearbeitung nach Inkrafttreten – mit Übergangsregelung: Das Gesetz könnte festlegen, dass Anträge, die vor Inkrafttreten gestellt wurden, weiterhin nach der alten Regel geprüft werden. Laufende Verfahren würden dadurch nicht von der Reform betroffen sein.
- Bearbeitung nach Inkrafttreten – ohne Übergangsregelung: Gibt es keine Übergangsregelung, tritt die neue Rechtslage sofort in Kraft. Dann werden Anträge abgelehnt, wenn der Antragsteller weniger als fünf Jahre in Deutschland lebt, selbst wenn die bisherigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es eine Übergangsregelung?
Bisher ist das unklar. Der aktuelle Entwurf sieht keine Übergangsregelung vor. Wird er so verabschiedet, würden auch laufende Anträge nach der neuen Rechtslage geprüft – was in einigen Fällen eine Ablehnung zur Folge hätte.
Allerdings haben Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen in der ersten Debatte im Bundestag gefordert, eine Übergangslösung zu schaffen. Ob es eine geben wird und wie diese aussieht, wird in dieser Woche im Innenausschuss diskutiert.
Sichere Herkunftsländer: Einstufung ohne Bundestag?
Ein weiteres Gesetzesvorhaben von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass die Bundesregierung Länder künftig eigenständig als sichere Herkunftsstaaten einstufen kann – ohne Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat. Betroffen könnten Länder wie Algerien, Indien, Marokko oder Tunesien sein.
Für Asylsuchende aus diesen Staaten bedeutet das: Weniger Chancen auf Schutz, beschleunigte Verfahren und schnellere Abschiebungen.
Außerdem könnte die bisher verpflichtende anwaltliche Vertretung bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam entfallen.
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Wie wurden Länder bisher als „sicher“ eingestuft?
Nach § 29a des Asylgesetzes (AsylG) ist die Bundesregierung verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die als sicher eingestuften Länder weiterhin die Kriterien für sichere Herkunftsstaaten erfüllen.
Wenn sich die Lage in einem dieser Länder verschlechtert – zum Beispiel durch politische Unruhen oder Menschenrechtsverletzungen – kann die Bundesregierung das Land per Rechtsverordnung von der Liste streichen. Dafür ist keine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat nötig.
Während die Bundesregierung also Länder von der Liste sicherer Herkunftsstaaten streichen kann, kann sie keine neuen Staaten eigenständig als sicher einstufen. Sie brauchen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mit dem geplanten Gesetz soll diese Regelung nun geändert werden.
Wann fällt die Entscheidung?
Der Bundestag befasste sich am 10. Juli 2025 erstmals mit dem Gesetz und leitete es zu Beratungen in die zuständigen Ausschüsse weiter. Ähnlich wie bei der Turbo-Einbürgerung ist bisher noch nicht öffentlich bekannt, wann die finale Abstimmung stattfinden wird. Auch hier gilt die zweite Sitzungswoche ab dem 15. September als wahrscheinlich.
Ein zentraler Aspekt der Einbürgerung in Deutschland ist die Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Dies bedeutet, dass Sie in der Lage sein müssen, für sich und Ihre Familie ohne staatliche Unterstützung zu sorgen, außer es handelt sich um bestimmte unproblematische Sozialleistungen....
Einbürgerung trotz Bürgergeld – Antrag der Linken
Auch die Fraktion Die Linke fordert eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Anstatt die Turbo-Einbürgerung abzuschaffen, wollen sie, dass die Einbürgerung künftig nicht mehr vom Einkommen abhängig ist.
Das bedeutet: Menschen, die Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen, könnten eingebürgert werden, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Besonders betroffen sind Menschen, deren Leistungsbezug nicht selbst verschuldet ist: zum Beispiel Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, pflegende Angehörige, Eltern in Teilzeit, Studierende und Auszubildende.
Zudem fordert die Partei schnellere Einbürgerungsverfahren, bessere personelle Ausstattung der Behörden und bundesweit einheitliche Verwaltungsstandards.
Die Chancen auf Umsetzung sind jedoch gering: Die Regierungsparteien planen derzeit eher Verschärfungen im Asyl- und Migrationsrecht. Der Antrag wird im Zusammenhang mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung behandelt und entschieden.
AfD-Antrag: Aufnahmestopp für Syrer?
Bereits kurz vor Beginn der Sommerpause kündigte die AfD einen Antrag an, der die Asylregelungen für Migranten aus Syrien verschärfen soll. Aktuell ist wenig bekannt über den Inhalt des AfD-Vorstoßes, da er öffentlich noch nicht vorliegt.
Nur so viel: Die Partei fordert einen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien sowie eine verstärkte Rückkehr in das vom Assad-Regime befreite Land.
Wann der Antrag erstmals im Bundestag beraten werden soll, ist aktuell unklar. Ursprünglich stand er auf der Tagesordnung für Donnerstag (11. September). Dies wurde inzwischen geändert, der Antrag (wahrscheinlich) auf die kommenden Wochen verschoben.
Stattdessen stehen zwei weitere AfD-Anträge für Donnerstag auf der Agenda. Im ersten geht es um die Forderung, die Kontrollen an den Grenzen zu verstärken und alle Asylsuchenden zurückzuweisen. Im zweiten Antrag fordert die AfD die Aufnahme von afghanischen Ortskräften zu beenden. Die Anträge werden am Donnerstag um 10:10 Uhr bzw. 18:55 im Bundestag beraten.
Die Familienzusammenführung ist für viele Flüchtlinge aus Syrien ein wichtiges Thema. Oft wissen die Beteiligten nicht, ob sie Ihre Familienangehörigen nach Deutschland holen können oder nicht. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten der Zusammenführung, vom regulären Familiennachzug, über d...
Fazit
Die ersten Sitzungen nach der Sommerpause beginnen am 10. September 2025. Entscheidungen zu den Gesetzesvorhaben werden voraussichtlich ab der zweiten Sitzungswoche ab dem 15. September erwartet.
Für Migrant:innen bleibt die Situation ungewiss – insbesondere bei den Themen Turbo-Einbürgerung, Einbürgerung trotz Bürgergeld und Einstufung sicherer Herkunftsländer.
Unser Tipp: Wer einen Antrag auf Turbo-Einbürgerung gestellt hat oder stellen möchte, sollte die Entwicklungen genau verfolgen und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, um seine Chancen auf den deutschen Pass zu erhöhen.