Was sich in Nordrhein-Westfalen ändert
Bisher galt bundesweit: Wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird in der Kriminalstatistik ausschließlich als „deutsch“ geführt – selbst wenn er oder sie noch einen weiteren Pass besitzt. Mit der neuen Regelung wird in Nordrhein-Westfalen nun auch eine mögliche zweite Staatsangehörigkeit erfasst.
Reul begründet die Änderung damit, dass mehrere Staatsangehörigkeiten für die Polizei (etwa bei Haftgründen wie Fluchtgefahr) eine Rolle spielen könnten. Außerdem solle so mehr Transparenz in der Polizeiarbeit geschaffen werden, so der Innenminister.
Eine Auswertung habe gezeigt: 2024 besaß in Nordrhein-Westfalen jeder sechste deutsche Tatverdächtige eine weitere Staatsangehörigkeit. Am häufigsten waren dabei die Kombinationen deutsch/türkisch, deutsch/polnisch und deutsch/russisch.
Harte Kritik von SPD und Grünen
Die Ankündigung sorgt vor allem bei der SPD und den Grünen in NRW für Widerstand. „Dieses Vorgehen hilft kriminalpolitisch nicht, fördert aber Rassismus“, sagte Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher der SPD, dem Tagesspiegel. „Letztlich wird allen Menschen mit Doppelpass bei uns signalisiert, dass sie mit einem zweiten Pass nur als Deutsche zweiter Klasse gelten, für die man andere Maßstäbe anlegt.“
Auch die Grünen in NRW distanzierten sich von der Entscheidung. Die innenpolitische Sprecherin Julia Höller sprach davon, dass die separate Kennzeichnung der Staatsangehörigkeiten „keinerlei Erkenntnisgewinn für die Arbeit der Polizei“ bringe, sondern nur der AfD in die Hände spiele.
Entscheidung erhält Zuspruch aus dem Bundestag
Unterstützung kam dagegen von der CDU/CSU im Bundestag. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, sagte gegenüber dem Tagesspiegel: “Es spielt offensichtlich eine große Rolle in der Kriminalitätsstatistik, welche Nationalität jemand hat. Daher ist es nur richtig, wenn die Polizei hier ehrlich und transparent kommuniziert.“
Throm fordert, dass andere Bundesländer nachziehen. Dies sei gerade angesichts der jüngsten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wichtig, die eine doppelte Staatsbürgerschaft erleichtert, so der CDU-Politiker.
So reagieren die anderen Bundesländer
In Bayern stößt der Vorstoß auf Interesse. Die dortige Polizeigewerkschaft forderte, Mehrfachstaatsangehörigkeiten in die Statistik aufzunehmen. Das Innenministerium in München reagierte zurückhaltender, sprach von einem „interessanten Ansatz“ und kündigte an, die Ergebnisse aus NRW abwarten zu wollen.
Ganz anders Niedersachsen: Innenministerin Daniela Behrens (SPD) lehnte die Pläne klar ab. „Deutscher oder Deutsche ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, da gibt es und da darf es keine Abstufungen geben,” sagte sie.
Auch Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin signalisierten, dass sie die bisherige Praxis nicht ändern und sich weiter an die bundesweite Richtlinie halten wollen.
Schleswig-Holstein und Hessen hingegen zeigen sich grundlegend offen für die Idee, auch wenn man eine Änderung der Erfassung in der Kriminalstatistik sorgfältig prüfen müsse, wie Hessens Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mitteilte.
Wird die Methode bundesweit Praxis?
Das Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte die Initiative ebenfalls. Eine Sprecherin bezeichnete die Erfassung aller Staatsbürgerschaften gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „nachvollziehbar und sinnvoll“.
Ob die doppelte Staatsbürgerschaft deutschlandweit in die polizeiliche Kriminalstatistik aufgenommen wird, ist aktuell aber eher fraglich. Dafür braucht es eine Gesetzesänderung, der sowohl der Bundesrat (also alle Bundesländer) als auch der Bundestag zustimmen müsste. Ein solcher Prozess hat in der Vergangenheit oft Jahre gedauert.
So läuft die Erfassung deutschlandweit ab
Das Bundeskriminalamt (BKA) erklärte, dass die statistischen Daten zunächst von den Kriminalämtern der einzelnen Länder erhoben und anschließend an das BKA weitergeleitet werden. Über Änderungen bei der Datenerfassung entscheide eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern.
„Aktuell ist die Erfassung von Mehrfachstaatsangehörigkeiten [bundesweit] nicht vorgesehen“, so ein BKA-Sprecher gegenüber dem Tagesspiegel. Personen mit deutscher und einer weiteren Staatsangehörigkeit sollen in der deutschlandweiten Kriminalstatistik also vorerst weiterhin ausschließlich unter „deutsch“ geführt werden.
Die Debatte kommt rund ein Jahr nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auf. Seit dem 27. Juni 2024 ist es in Deutschland möglich, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten. Das bedeutet: Eingebürgerte dürfen ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie den deutschen Pass erwerben.