Aber wie können Fachkräfte aus dem Ausland ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen, und worauf sollten sie achten?
Türkei und Ukraine führen bei anerkannten Berufsabschlüssen
Laut Statistischem Bundesamt wurden 2024 Qualifikationen aus der Türkei (9.200) und der Ukraine (6.400) besonders häufig anerkannt. Während die Türkei wie schon im Vorjahr Platz 1 belegte, schob sich die Ukraine neu auf Rang 2 – hier hat sich die Zahl der Anerkennungen mehr als verdoppelt.
Auch Abschlüsse aus Tunesien (5.300), Indien (4.900) und Syrien (4.300) waren stark vertreten. Weniger Anerkennungen gab es dagegen bei Abschlüssen aus Bosnien und Herzegowina (4.000) sowie den Philippinen (3.600).
Pflegeberufe in Deutschland besonders stark gefragt
Mit Abstand am häufigsten anerkannt wurde der Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Rund 32.500 Anerkennungen entfielen 2024 auf diesen Bereich – das entspricht 41 Prozent aller Verfahren.
Auf den weiteren Plätzen folgen:
- Ärzt:innen: 11.000
- Ingenieur:innen: 4.400
- Lehrer:innen: 2.800
- Physiotherapeut:innen: 2.200
Auch die Zahl der anerkannten Erzieher:innen stieg deutlich. Von allen positiv beschiedenen Anträgen stammten 59 Prozent von Frauen und 41 Prozent von Männern. Auffällig: 87 Prozent der Anerkennungen betrafen Qualifikationen aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rekordzahlen positiv für Arbeitsmarkt
Insgesamt gingen im Jahr 2024 rund 95.500 Anerkennungsverfahren ein – so viele wie nie zuvor. Davon wurden 82.000 Verfahren abgeschlossen, in 97 Prozent der Fälle positiv.
Expert:innen sehen die steigenden Zahlen als wichtiges Signal für den deutschen Arbeitsmarkt. In den kommenden 15 Jahren wird etwa ein Drittel der Erwerbstätigen in Rente gehen. Ohne qualifizierte Zuwanderung drohen Lücken in wichtigen Branchen – insbesondere in der Pflege und im Gesundheitswesen.
Der § 20 AufenthG gehört innerhalb des Aufenthaltsgesetzes zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und dient für die Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet...
Wer kann die Anerkennung beantragen?
Grundsätzlich kann jeder mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss die Anerkennung der Qualifikation beantragen – unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltstitel. Voraussetzung ist, dass man in Deutschland wieder in diesem Beruf arbeiten möchte.
Wichtig ist zudem, dass man seine Qualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen kann. Der Aufenthalt in Deutschland und die deutsche Staatsbürgerschaft sind keine Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren.
Für welche Berufe gilt das Anerkennungsgesetz?
Damit ausländische Fachkräfte ihre im Heimatland erworbenen Berufsabschlüsse in Deutschland nutzen können, ist oft ein Anerkennungsverfahren nötig.
Grundlage ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Es gilt bundesweit für Berufe in der Zuständigkeit des Bundes.
- Insgesamt für über 600 Berufe in Bundeszuständigkeit, darunter duale Ausbildungsberufe und viele reglementierte Berufe (z. B. Ärzt:innen, Apotheker:innen, Pflegefachpersonen).
- Landesrechtlich geregelte Berufe wie Lehrer:innen, Ingenieur:innen oder Erzieher:innen fallen unter die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.
- Hochschulabschlüsse in nicht reglementierten Berufen (z. B. Biologie, Sprachwissenschaft) sowie Schulabschlüsse und Studienleistungen fallen ebenfalls nicht darunter.
Abschiebung bezieht sich auf das staatlich angeordnete Verfahren, mit dem Asylbewerber, deren Aufenthalt in Deutschland nicht oder nicht mehr rechtmäßig ist, zur Ausreise gezwungen werden. Der § 58 AufenthG beschreibt die Umstände, unter denen eine Abschiebung durchgeführt wird....
Wie läuft das Verfahren ab?
Der Ablauf des Verfahrens gliedert sich in mehrere Schritte:
- Beratung: Dieser Schritt ist nicht verpflichtend, wird aber von offiziellen Stellen empfohlen. Eine Beratung liefert alle wesentlichen Informationen zum Anerkennungsverfahren und klärt Antragstellende im Vorfeld darüber auf, ob ggf. eine finanzielle Förderung möglich ist.
- Antragstellung: Zunächst müssen Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen. Welche Behörde zuständig ist, hängt vom jeweiligen Beruf ab – etwa die Landesärztekammer für Mediziner:innen oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) für viele Ausbildungsberufe.
- Prüfung der Unterlagen: Benötigt werden u. a. Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, Nachweise über die Dauer der Ausbildung sowie ggf. Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer:innen.
- Gleichwertigkeitsprüfung: Fachleute prüfen, ob der Abschluss mit der deutschen Ausbildung vergleichbar ist. Ist der Abschluss nicht gleichwertig, können Ausgleichsmaßnahmen (z. B. Anpassungslehrgänge oder Prüfungen) erforderlich sein.
- Bescheid: Am Ende steht ein Anerkennungsbescheid – entweder mit voller Gleichwertigkeit oder mit Auflagen.
Die Bearbeitungszeit kann je nach Beruf und Bundesland mehrere Monate betragen – abhängig von der zuständigen Behörde. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren können Arbeitgeber gemeinsam mit Bewerber:innen das Verfahren deutlich schneller durchlaufen.
- Dauer: meist 3–4 Monate, bei komplexen Verfahren länger.
- Kosten: 100–600 Euro plus Übersetzungskosten.
- Unterstützung: z. B. über den Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).