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Das Bild zeigt eine Familie von Asylsuchenden in Deutschland. Die Bundesregierung kann künftig sichere Herkunftsländer per Rechtsverordnung festlegen. Asylverfahren aus diesen Ländern werden schneller bearbeitet und häufiger abgelehnt.

Bundestag verschärft Asylrecht: Was sich jetzt bei sicheren Herkunftsstaaten ändert

Der Bundestag hat am Freitag (5. Dezember) wichtige Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht beschlossen. So kann die Bundesregierung künftig selbst bestimmen, welche Herkunftsländer als “sicher” eingestuft werden – und braucht dafür nicht mehr die Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es laut Regierung, Asylverfahren zu beschleunigen und Abschiebungen einfacher durchzusetzen. Doch was bedeutet das konkret für Schutzsuchende – und wer ist betroffen?
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Expertin für Ausländerrecht

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Asyl in Deutschland: Was wurde beschlossen?

Hintergrund: Ein Herkunftsland gilt nach dem deutschen Asylgesetz als sicher, wenn dort keine politische Verfolgung droht und die Menschenrechte grundsätzlich eingehalten werden.

Mit dem neuen Gesetz erhält die Bundesregierung erstmals die Erlaubnis, die Herkunftsstaaten selbstständig als “sicher” einzustufen. Bislang war dafür ein eigenes Gesetz notwendig, das sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt werden musste. Diese Hürde entfällt nun für bestimmte Bereiche des Asylrechts.

Die zentrale Idee hinter der Einstufung: Kommt eine Person aus einem Land, das als sicher eingestuft ist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dort grundsätzlich keine politische Verfolgung droht.

Asylanträge aus diesen Staaten werden deshalb vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) regelmäßig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Die Verfahren werden schneller bearbeitet, häufiger abgelehnt, und abgelehnte Antragsteller können leichter abgeschoben werden.

Aktuell umfasst die Liste sicherer Herkunftsländer alle EU-Mitgliedstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal und Serbien. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Liste zeitnah auszuweiten – unter anderem um Algerien, Indien, Marokko und Tunesien

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Regierung muss regelmäßig prüfen

Das neue Gesetz verpflichtet die Bundesregierung außerdem dazu, regelmäßig Lageberichte vorzulegen. Darin sollen die politischen, menschenrechtlichen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen in allen Ländern bewertet werden, die als sicher eingestuft sind.

In diesen Berichten muss die Bundesregierung außerdem darlegen, ob die Einstufung eines Landes weiterhin gerechtfertigt ist oder ob sie – aufgrund neuer Entwicklungen – geändert oder aufgehoben werden sollte.

Auf diese Weise sollen die Parlamente nachvollziehen können, wie die Bundesregierung ihre Entscheidungen begründet. Damit soll – zumindest formal – eine zusätzliche Kontrollmöglichkeit geschaffen werden.

Für welche Asylverfahren gilt die Neuregelung – und für welche nicht?

Die neue Regelung betrifft ausschließlich Verfahren, die auf EU-Recht basieren – konkret auf den internationalen Schutz nach der Qualifikationsrichtlinie. Dazu gehören alle Asylgesuche nach:

  • Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 AsylG) und
  • subsidiären Schutz (§ 4 AsylG).

Nicht betroffen ist dagegen die Asylberechtigung nach Artikel 16a Grundgesetz. Da jedoch nur ein sehr kleiner Teil aller Asylsuchenden überhaupt noch Asyl nach Art. 16a GG erhält, hat die Reform große Bedeutung für die Mehrheit aller Asylsuchenden.

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Warum sollen sichere Herkunftsstaaten schneller bestimmt werden?

Nach Ansicht der Regierung aus CDU/CSU und SPD soll die Reform dafür sorgen, dass Deutschland schneller auf veränderte Fluchtbewegungen reagieren kann. Zudem sollen die Behörden entlastet werden, da sie Asylanträge aus sicheren Herkunftsländern schneller bearbeiten dürfen.

Der CDU-Abgeordnete Alexander Throm sprach am Freitag von einem „Politikwechsel in der Migrationspolitik“ und betonte, dass die Einstufung ein klares Signal an Herkunftsländer sende: Asylgesuche ohne begründete Verfolgungsgefahr hätten in Deutschland kaum Aussicht auf Erfolg.

Wichtig: Der Anspruch auf eine Einzelfallprüfung bleibt trotz des neuen Gesetzes weiter bestehen. Das bedeutet: Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten können in Deutschland weiterhin Asyl erhalten, wenn sie glaubhaft nachweisen können, dass ihnen persönlich Verfolgung oder eine individuelle Gefahr droht – etwa auf Grund ihrer Religion, politischen Überzeugung oder eines bewaffneten Konflikts im Heimatland.

Kritik von Opposition und Experten

Das neue Gesetz stößt jedoch auch auf deutliche Kritik. Die Grünen und die Linksfraktion stimmten am vergangenen Freitag geschlossen dagegen. Clara Bünger (Linke) warnte, dass durch das neue Gesetz „Asylverfahren zweiter Klasse“ entstehen könnten. Wenn ein Staat als sicher gilt, werde ein Asylantrag häufig nur noch formal geprüft, so Bünger – und damit aus ihrer Sicht nicht mehr ausreichend individuell bewertet.

Auch die Grünen äußerten deutliche Bedenken. Die Abgeordnete Filiz Polat nannte die Neuregelung „verfassungswidrig“ und verwies auf ein Gutachten des Staatsrechtlers Thorsten Kingreen. Darin heißt es, dass der Bundesrat zwingend beteiligt werden muss, wenn sichere Herkunftsstaaten bestimmt werden. Die Möglichkeit, dies nun per Rechtsverordnung zu regeln, umgehe den im Grundgesetz vorgesehenen Gesetzgebungsprozess.

Kritik kommt zudem von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Pro Asyl sprach von „sehr problematischen Regelungen“ und bemängelte ebenfalls, dass die Bundesregierung künftig Herkunftsstaaten ohne ein reguläres Gesetzgebungsverfahren bestimmen könne.

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Auswirkungen auf Asylsuchende in Deutschland

Für Menschen aus Ländern, die künftig als sicher eingestuft werden, wird sich die Situation spürbar verändern. Zwar müssen ihre Asylanträge weiterhin im Einzelfall geprüft werden, doch in der Praxis werden sie deutlich öfter abgelehnt. Das erleichtert anschließend auch Abschiebungen.

Gleichzeitig gibt es eine wichtige Änderung für Betroffene, die in Abschiebehaft sitzen: Sie haben künftig keinen Anspruch mehr auf einen staatlich bestellten Pflichtanwalt.

Im Kern bedeutet das neue Gesetz für Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsländern also folgendes:

  • schnellere Asylverfahren,
  • häufigere Einstufungen als „offensichtlich unbegründet“,
  • erleichterte Abschiebungen,
  • eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung; die Abschiebung kann trotz Klage erfolgen, es sei denn, Betroffene stellen einen Eilantrag,
  • kein Anspruch mehr auf einen Pflichtanwalt in Abschiebehaft.

Fazit: Wie geht es weiter?

Mit dem neuen Gesetz hat der Bundestag einen weiteren Schritt hin zu einer strengeren Migrations- und Asylpolitik gemacht. Zwar ist das Gesetz bereits beschlossen, es tritt jedoch erst in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde – ein Vorgang, der erfahrungsgemäß noch einige Wochen dauern kann.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die neuen Befugnisse bald zu nutzen und zusätzliche Staaten als sichere Herkunftsländer einzustufen – darunter Indien, Algerien und Tunesien. Wann genau die erste Rechtsverordnung vorgelegt wird, ist jedoch noch offen.

Fest steht: Mit dem neuen Verfahren könnten schon bald deutlich mehr Staaten als sicher eingestuft werden – und damit auch mehr Asylverfahren beschleunigt oder schneller abgelehnt werden.

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