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Das Bild zeigt eine Frau. Sie sitzt an ihrem Laptop und hält eine Bezahlkarte in der Hand. Kommt die Bezahlkarte für Asylsuchende und Geflüchtete jetzt bundesweit? Bundeskanzler Friedrich Merz fordert eine einheitliche Lösung.

Bundesweite Bezahlkarte für Geflüchtete? Was Merz jetzt fordert – und was das für Betroffene bedeutet

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) drängt auf eine bundesweit einheitliche Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete. Bei einem Treffen mit dem bayerischen Kabinett am 15. Juli auf der Zugspitze kündigte er an, das Thema in der Koalition erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Verfasst von:
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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“Die Einführung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte ist eigentlich überfällig”, so Merz. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach sich erneut für eine deutschlandweite Lösung aus.

Seit wann gibt es die Bezahlkarte – und wo gilt sie?

Die Bezahlkarte wurde im Mai 2024 als Möglichkeit eingeführt, Leistungen für Geflüchtete und Asylbewerber nicht mehr bar oder per Überweisung, sondern bargeldlos über eine Debitkarte zu gewähren. Die Einführung ist aktuell freiwillig – jedes Bundesland entscheidet selbst.

Einige Bundesländer wie Bayern oder Hamburg haben die Karte bereits vollständig eingeführt. In anderen läuft sie in Pilotprojekten nur regional oder befindet sich noch in Planung.

Berlin hat die Einführung zwar beschlossen, aber bisher nicht umgesetzt. In mehreren Kommunen wie Potsdam oder Münster wurde die Bezahlkarte abgelehnt.

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Wer bekommt die Bezahlkarte – und wer nicht?

Die Bezahlkarte ist für Personen vorgesehen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Dazu gehören Menschen im laufenden Asylverfahren, Geduldete sowie ausreisepflichtige Personen, die keinen Aufenthaltstitel besitzen.

Anerkannte Schutzberechtigte sowie Geflüchtete aus der Ukraine sind von der Regelung ausgenommen, da sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten – also Bürgergeld.

Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel keine eigene Karte – ihre Leistungen werden auf die Karte der Eltern gebucht. Ausgenommen sind zudem Personen mit eigenem Einkommen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die die Nutzung der Karte nicht möglich machen.

Wie funktioniert die Bezahlkarte – und was darf man damit?

Die Bezahlkarte verfügt über ein festes monatliches Guthaben und ist nicht mit einem Bankkonto verknüpft. Sie ermöglicht bargeldloses Bezahlen in Geschäften und begrenzt Bargeldabhebungen.

Die genaue Ausgestaltung – etwa, ob Online-Einkäufe möglich sind – variiert je nach Bundesland. So verbietet Bayern Online-Zahlungen grundsätzlich, während andere Länder diese zulassen.

Auch die Höhe des Bargelds, das pro Monat abgehoben werden darf, ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern liegt das Limit bei 50 Euro pro Person und Monat.

Höhere Limits gelten unter anderem in Thüringen (bis 120 Euro) oder Rheinland-Pfalz (Empfehlung: 130 Euro). Für Kinder gelten teilweise noch niedrigere Limits – etwa 10 Euro in Hamburg und 25 Euro in Brandenburg.

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Warum wird die Bezahlkarte kritisiert?

Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL kritisieren die Bezahlkarte jedoch scharf. Sie sehen in ihr ein Instrument der Abschreckung und Diskriminierung.

„Die Bezahlkarte ist kein integrationsförderndes Instrument, sondern eine gezielte Maßnahme, um das Leben von Geflüchteten in Deutschland schwer zu machen“, sagt Andrea Kothen von PRO ASYL.

Besonders problematisch seien das Verbot von Überweisungen sowie regionale Nutzungsbeschränkungen – etwa, wenn mit der Karte in anderen Städten nicht bezahlt werden kann.

Auch das Bargeld-Limit ist rechtlich umstritten. Gerichte in Hamburg und Nürnberg haben die Begrenzungen in bestimmten Fällen als rechtswidrig verurteilt.

PRO ASYL verweist zudem auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012, das besagt: Die Menschenwürde darf nicht aus migrationspolitischen Gründen eingeschränkt werden.

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Fazit: Wird die Bezahlkarte jetzt bundesweit eingeführt?

Noch ist unklar, ob die Bezahlkarte tatsächlich bundesweit verpflichtend kommt. Zumindest zum jetzigen Zeitpunkt scheint das Vorhaben noch in weiter Ferne.

Aktuell ist der Vorstoß von Bundeskanzler Merz lediglich ein Vorschlag, der innerhalb der Regierungskoalition diskutiert werden soll. Eine bundesweit einheitliche Einführung kann nur per Gesetz erfolgen.

Dazu müsste die Bundesregierung zunächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der im Bundestag und Bundesrat beraten wird. Am Ende bedarf es einer einfachen Mehrheit im Bundestag, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Bis dahin bleibt es den Bundesländern und Kommunen überlassen, ob und wie sie die Bezahlkarte umsetzen. Ob aus dem Vorschlag eine einheitliche Lösung wird, ist also noch völlig offen.

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