Syrien: Befristete Heimatreisen zur Einschätzung der Lage
Politikerinnen und Politiker von SPD, Grünen und Linken wollen syrischen Geflüchteten ermöglichen, für kurze Zeit in ihre Heimat zu reisen. Ziel ist es, dass die Betroffenen selbst prüfen können, wie die aktuelle Situation vor Ort ist und ob eine dauerhafte Rückkehr für sie infrage kommt.
Wie verschiedene Medien berichten, soll es dabei um freiwillige, zeitlich begrenzte Besuche gehen. Diese werden oft als „Go-and-see-Besuche“ bezeichnet. Die Idee dahinter: Wer seit Jahren nicht mehr in Syrien war, kann die Lage vor Ort realistischer beurteilen, wenn er sie selbst erlebt.
Für in Deutschland geborene Kinder syrischer Eltern ist die Vorlage eines syrischen Nationalpasses nicht erforderlich. Es genügt der Auszug aus dem Familienstandsregister, um die Identität und Staatsangehörigkeit des Kindes nachzuweisen....
Vorschlag erhält Unterstützung aus mehreren Parteien
Der Vorschlag wird von drei der fünf großen Parteien im Bundestag unterstützt. So erklärte Sebastian Fiedler (SPD) gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: “So können sich die Menschen vor Ort selbst ein Bild davon machen, ob sich für sie eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit eröffnet.” Und weiter: “Das würde sicherlich auch bei allen Fragen rund um das Engagement der Menschen beim Wiederaufbau Syriens helfen.”
Auch Bündnis90/Die Grünen und die Linke unterstützen den Vorschlag. Die Grünen-Politikerin Filiz Polat sagte: „Die Bundesregierung sollte diese Reisen ermöglichen – unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltstitel – und gewährleisten, dass den Betroffenen daraus keine Nachteile entstehen.“
Clara Bünger (Die Linke) erklärte zudem: “Ich habe schon kurz nach dem Sturz von Assad gefordert, dass ‚Go-and-see-Besuche‘ für Syrerinnen und Syrer mit Schutzstatus ermöglicht werden müssen.”
Tatsächlich ist der Vorschlag nicht neu. Bereits im Januar 2025, also nur knapp einen Monat nach dem Fall des Assad-Regimes, erwog die damalige Bundesregierung, Erkundungsreisen zu ermöglichen. Der Vorschlag wurde bis zum Regierungswechsel im Mai 2025 aber nicht mehr umgesetzt.
Politiker aus der CDU/CSU und AfD lehnen Erkundungsreisen ab
Kritik an dem Vorschlag kommt aus den Reihen der CDU/CSU und der AfD. Sie lehnen Erkundungsreisen nach Syrien grundsätzlich ab.
Ihr Argument: Wer ohne Probleme in sein Heimatland reisen kann, sei möglicherweise nicht mehr auf Schutz in Deutschland angewiesen. In solchen Fällen sei es logisch, den Schutzstatus zu überprüfen oder sogar zu entziehen.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Alexander Throm, sagte dazu: “Wer so weit ist, dass er über die bestehenden Möglichkeiten der modernen Kommunikation hinaus hin- und herreist, der befindet sich offensichtlich nicht in einer Verfolgungssituation. Das Entfallen des Schutzstatus ist dann die logische Konsequenz.”
Viele Prüfverfahren wegen Heimatreisen
Schon jetzt haben Heimatreisen oft rechtliche Folgen für Menschen mit Schutzstatus in Deutschland. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.593 sogenannte Widerrufsprüfverfahren gegen syrische Schutzberechtigte eingeleitet – wegen vorübergehender Riesen nach Syrien.
Im ersten Quartal 2026 kamen weitere 708 Verfahren hinzu. Wie viele Personen ihren Schutzstatus aufgrund einer Heimatreise verloren haben, wird nicht genau erfasst. Die Zahlen zeigen aber: Das Thema betrifft viele Menschen.
Reise ins Heimatland: Was gilt aktuell rechtlich?
Nach der aktuellen Rechtslage ist die Situation klar: Wer mit einem Schutzstatus ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde in sein Heimatland reist, riskiert seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Der Grund: Schutz wird in der Regel gewährt, weil eine Verfolgung oder Gefahr im Herkunftsland besteht. Wenn eine Person freiwillig dorthin zurückkehrt, kann das von den Behörden als Hinweis gewertet werden, dass diese Gefahr nicht mehr besteht – und damit auch der Grund für den Schutz nicht mehr gegeben ist. Im Ergebnis kann das zum Verlust des Schutzstatus führen.
Das betrifft insbesondere folgende Aufenthaltstitel:
- Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1 AufenthG)
- anerkannter Flüchtling oder subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 2 AufenthG)
- nationales Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis nach vorherigem Flüchtlingsstatus (§ 26 Abs. 3 AufenthG)
- Niederlassungserlaubnis bei besonderer Integration (§ 26 Abs. 4 AufenthG)
Wichtig ist: Diese rechtlichen Risiken gelten grundsätzlich für alle Personen mit Schutzstatus – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch kurze oder einmalige Reisen ohne Erlaubnis der Behörde können ein Widerrufsverfahren auslösen.
Trotz Bedenken hält die Bundesregierung an Plänen für Abschiebungen nach Syrien fest. Während Außenminister Wadephul vor den Bedingungen im Land warnt, treibt das Innenministerium Gespräche mit Syrien voran. Was bedeutet das für Betroffene und welche Rechte haben sie jetzt?...
Fazit: Wie geht es jetzt weiter?
Wichtig: Bei der aktuellen Diskussion um Erkundungsreisen nach Syrien handelt es sich lediglich um eine politische Debatte. Konkrete Änderungen an den bestehenden Regeln und Gesetze gibt es bisher nicht.
Damit Heimatreisen für Schutzberechtigte tatsächlich ohne Risiko möglich wären, müsste sich die Rechtslage ändern. Dafür wären ein Gesetzentwurf und ein Beschluss im Bundestag notwendig oder zumindest eine klare, verbindliche Regelung für die zuständigen Behörden.
Deshalb gilt weiterhin: Reisen in das Herkunftsland ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde können den Schutzstatus gefährden. Ob sich daran in Zukunft etwas ändert, hängt von weiteren politischen Entscheidungen ab. Derzeit ist eine baldige Änderung aber eher unwahrscheinlich.