Syrische Regierung warnt vor verfrühter Rückkehr
Das syrische Außenministerium spricht sich gegen eine schnelle Rückkehr größerer Gruppen von Geflüchteten aus Deutschland aus. Der Direktor für konsularische Angelegenheiten, Mohammed Yaqub al-Omar, erklärte, Syrien brauche mehr Zeit für den Wiederaufbau des Landes. Eine schnelle Rückkehr tausender Menschen könne die angespannte humanitäre Lage weiter verschärfen.
Nach Angaben der syrischen Regierung sind in vielen Regionen Wohnungen, Schulen und Straßen noch immer zerstört. Auch die Stromversorgung funktioniere nur eingeschränkt.
Besonders schwierig sei die Lage im Norden Syriens: Dort leben derzeit rund 1,5 Millionen Menschen als Binnenflüchtlinge in Zeltlagern. Unter diesen Bedingungen sei es für Rückkehrer:innen oft nicht möglich, in ihre früheren Heimatorte zurückzukehren oder dort dauerhaft zu leben.
Für in Deutschland geborene Kinder syrischer Eltern ist die Vorlage eines syrischen Nationalpasses nicht erforderlich. Es genügt der Auszug aus dem Familienstandsregister, um die Identität und Staatsangehörigkeit des Kindes nachzuweisen....
Wiederaufbau als Voraussetzung für Rückführungen
Die syrische Übergangsregierung arbeitet nach eigenen Angaben daran, die Infrastruktur im Land wiederherzustellen. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen seien, könne eine größere Rückkehr der eigenen Bevölkerung organisiert werden.
Bereits vor über einem Jahr hatte der syrische Außenminister Asaad Hassan al-Schaibani erklärt, dass eine schnelle Rückkehr syrischer Geflüchteter aus Europa aus seiner Sicht nicht sinnvoll sei. Ohne sichere und stabile Lebensbedingungen bestehe die Gefahr, dass Rückkehrer erneut in Not geraten.
Deutschland schiebt seit Ende 2025 wieder nach Syrien ab
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, Abschiebungen nach Syrien grundsätzlich wieder zu ermöglichen und regelmäßig durchführen zu wollen. Den Anfang sollten Straftäter und Gefährder machen.
Im Dezember 2025 wurden erstmals straffällig gewordene, syrischer Staatsangehöriger unter Begleitung der Bundespolizei per Linienflug nach Damaskus zurückgeführt. Seitdem kam es zu weiteren Abschiebungen, bislang aber nur in sehr kleinem Umfang. Abschiebungen syrischer Staatsangehöriger, die nicht straffällig geworden sind, hat es nach offiziellen Angaben bisher nicht gegeben.
Bei einem Besuch in Syrien im Oktober erklärte Außenminister Johann Wadephul zudem, dass eine Rückkehr für die meisten Menschen derzeit nicht realistisch sei. Viele Regionen seien weiterhin zerstört und sichere Lebensbedingungen fehlten.
Bundesinnenminister Dobrindt plant ein Abkommen mit Syrien. Damit könnten erstmals seit Jahren wieder Abschiebungen möglich werden – zunächst für Straftäter, später auch für Personen ohne Aufenthaltserlaubnis....
Deutschland unterstützt bei freiwilliger Rückkehr
Während Abschiebungen nach Syrien bislang nur in wenigen Fällen umgesetzt wurden, setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Rückkehrprogramme. Seit Januar 2025 können Syrerinnen und Syrer in Deutschland staatliche Unterstützung beantragen, um dauerhaft in ihre Heimat zurückzukehren.
Ein wichtiges Instrument ist dabei das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) koordinierte Rückkehrprogramm REAG/GARP. Über dieses Programm werden unter anderem die Reisekosten für eine freiwillige Rückkehr übernommen. In bestimmten Fällen erhalten Rückkehrerinnen und Rückkehrer zusätzlich eine finanzielle Starthilfe. In der Regel kann das BAMF mit bis zu 1.700 Euro pro Person oder bis zu 4.000 Euro pro Familie unterstützen.
Wichtig: Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Starthilfe gibt es aber nicht. Ob finanzielle Unterstützung gewährt wird und wie hoch sie ausfällt, prüft die Behörde immer im Einzelfall.
Nach Angaben des BAMF nutzten im vergangenen Jahr fast 6.000 Menschen diese Möglichkeit. Rund 3.700 Personen reisten bereits freiwillig aus. Zusätzlich organisieren auch die Bundesländer freiwillige Ausreisen, die vom BAMF finanziell unterstützt werden. Zwischen Dezember 2024 und Ende Januar 2026 wurde auf diesem Weg die Ausreise von 426 syrischen Staatsangehörigen gefördert.
Nach neuen Kämpfen in Syrien fordert Die Linke einen bundesweiten Abschiebestopp. Doch die Bundesregierung verfolgt derzeit einen strengeren Kurs. Wie realistisch ist ein Abschiebestopp – und was gilt aktuell für syrische Geflüchtete?...
Politische Debatte in Deutschland hält an
Innerhalb der deutschen Politik gibt es weiterhin unterschiedliche Einschätzungen zur Lage in Syrien – und wie mit syrischen Geflüchteten umgegangen werden sollte.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte mehrfach, dass der Bürgerkrieg in Syrien offiziell beendet sei. Aus seiner Sicht habe sich damit die Grundlage für Schutz in Deutschland verändert. Er sagte, dass es inzwischen keine Gründe mehr für Asyl aus Syrien gebe und Rückführungen deshalb möglich seien.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte, dass die Bundesregierung an weiteren Rückführungen nach Syrien arbeite. Er sagte, man wolle ein Abkommen mit Syrien schaffen, das regelmäßige Abschiebung von Straftätern ermögliche sowie später auch die Rückkehr anderer Personen ohne Aufenthaltsrecht.
Deutliche Kritik kommt aus der Opposition. Die Vorsitzende der Linken, Ines Schwerdtner, hält die Debatte über Abschiebungen und freiwillige Rückkehr nach Syrien für verfehlt. Ihrer Einschätzung nach herrschen in Syrien weiterhin bürgerkriegsähnliche Zustände. Deshalb solle Deutschland derzeit niemanden abschieben oder zur freiwilligen Ausreise bewegen.
Die Grünen äußerten sich ähnlich. Parteichefin Franziska Brantner erklärte, ihre Partei unterstütze grundsätzlich freiwillige Rückkehrprogramme. Zugleich verwies sie darauf, dass viele Syrerinnen und Syrer in Deutschland in wichtigen und systemrelevanten Berufen arbeiten. Deutschland habe daher auch ein Interesse daran, dass viele von ihnen weiterhin hier leben können.
Brantner sprach sich zudem erneut für Erkundungsreisen aus. Dabei könnten Schutzberechtigte prüfen, ob eine Rückkehr für sie infrage kommt, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die Bundesregierung lehnt solche Reisen jedoch bislang ab. Nach aktueller Rechtslage verlieren Syrerinnen und Syrer ihren Schutzstatus, wenn sie ohne triftigen Grund in ihr Herkunftsland reisen.