Auf diesem Foto sind Menschen. Sie schwenken die türkische Flagge., Die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei soll mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz einfach werden

Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei 2023 – So geht deine Einbürgerung mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz!

Aktuelles Update zum neuen Ein­bürgerungs­gesetz 2024 vom 26.03.2024

Das neue Einbürgerungsgesetz 2024 wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht! Das heißt, es wird am 26.06.2024 in Kraft treten!

Die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei soll mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz einfacher möglich sein als bisher. Erfahren Sie alles über die aktuelle Gesetzeslage und wie sich die Situation für türkische Staatsbürger mit dem neuen Gesetz ändert. Entscheidende Dinge, die aktuell für Türken zu Problemen führen. fallen mit der geplanten neuen Einbürgerungsgesetz weg. Dieser Artikel verdeutlicht auch, welche Wege türkische Staatsbürger bei der Einbürgerung in Deutschland machen müssen und auf welche wichtigen Dinge man als Antragsteller auf die Einbürgerung achten muss!
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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei 2023 – So geht deine Einbürgerung mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz!

Bedeutung und Hintergrund der Einbürgerung von türkischen Staatsbürgern

Die Historie der Integration von türkischen Staatsbürgern in Deutschland geht schon mehrere Jahrzehnte zurück. Durch diese gemeinsame Geschichte gibt es eine Verbindung, die entstanden ist. Es ist wichtig, diese gemeinsame Geschichte zu kennen und die wichtige Bedeutung, die türkische Staatsbürger in Deutschland einnehmen. So versteht man warum die Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei so eine wichtige Rolle für viele türkischstämmige in Deutschland spielt.

Historie von Gastarbeiterfamilien

Der Ursprung der Einwanderung türkischer Staatsbürger in Deutschland geht auf das letzte Jahrhundert zurück. In den 1960-er Jahren kamen viele Gastarbeiter aus der Türkei nach Deutschland und viele von ihnen blieben im Land und bauten sich mit ihren Familien ein Leben in Deutschland auf. 

Der Start war ein Abkommen, das die Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei über die Anwerbung von Gastarbeitern 1961 abschloss.  Anschließend kam es dazu, dass der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge in den 12 Jahren nach 1961 900.000 Menschen aus der Türkei nach Deutschland eingewandert sind. 

Das war der Beginn der Geschichte, wie die türkische Community in Deutschland zur größten ausländischen Gruppe in Deutschland wurde.

Integration von türkischen Staatsbürgern in Deutschland

Viele türkische Staatsbürger, die in Deutschland leben, sind seit sehr langer Zeit in Deutschland und Teil der deutschen Gesellschaft. 

Manche von Ihnen sind in Deutschland geboren und haben Eltern oder Großeltern, die in der Türkei geboren sind und nach Deutschland kamen. Durch diese lange Historie ist die Integration türkischer Staatsbürger in Deutschland eine funktionierende und enge Geschichte für sich.

In unterschiedlichsten Berufen arbeiten türkische Staatsbürger über Jahre in Deutschland als Arbeitgeber und damit ist die türkische Community wirtschaftlich und durch die große Anzahl auch kulturell und gesellschaftlich wichtig und bedeutend für Deutschland. 

Eine der Motivationen der aktuellen Bundesregierung zur Planung der Erneuerung des Einbürgerungsgesetzes ist, dass man diesen Menschen, die seit Jahrzehnten Deutschland prägen, etwas zurückgeben will und ihre Einbürgerung erleichtern möchte.

Auf diesem Foto sehen Sie eine Begrüßung beim Geschäftsessen zwischen zwei Menschen. Die Frau hat ein weißes Hemd an und der Mann einen schwarzen Pullover

Aktueller Einbürgerungsablauf für türkische Staatsbürger

Der aktuelle Einbürgerungsablauf für türkische Staatsbürger ist vergleichbar mit dem Ablauf für viele andere ausländische Staatsbürger. Es gibt klare Voraussetzungen, damit ein türkischer Staatsbürger den Antrag auf die Einbürgerung stellen und Deutscher werden kann. Die Zahlen zeigen, dass die Anzahl von Menschen mit türkischem Hintergrund, die eingebürgert wurden in den letzten Jahren, hoch ist.

Die aktuellen Bedingungen als Türke deutscher Staatsbürger zu werden

Nach dem aktuellen Einbürgerungsgesetz hat ein türkischer Staatsbürger verschiedene Bedingungen, die er erfüllen muss. Einmal muss er sich mindestens 8 Jahre in Deutschland rechtmäßig aufhalten und einen Aufenthaltstitel besitzen, mit dem er die Einbürgerung beantragen kann.

Weiterhin müssen Sie als türkischer Staatsbürger nachweisen, dass Sie den Lebensunterhalt von sich und Ihrer Familie sichern können und eine Loyalitätserklärung unterschreiben.

Zusätzlich müssen Sie einen Einbürgerungstest erfolgreich abschließen (es sei denn, Sie haben einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Universitätsabschluss, oder einen Ausbildungsabschluss im Verwaltungsbereich oder rechtswissenschaftlichen Bereich). Ein Sprachzertifikat B1 müssen Sie als Sprachvoraussetzung mindestens vorweisen können.

Die Klärung der Identität ist auch nachzuweisen. Das aktuelle Gesetz ist an § 10 Abs. 4 StAG gebunden. Es bedeutet die Aufgabe der Staatsbürgerschaft Ihres Heimatlandes. Die Türkei untersagt nicht die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft.

Wenn Sie also in der Türkei geboren sind und die Einbürgerung beantragen, dann müssen Sie als türkischer Staatsbürger nach aktuellem deutschen Einbürgerungsgesetz die türkische Staatsbürgerschaft abgeben. Dieser Knackpunkt ist für einige türkische Staatsbürger ein Grund sich gegen die Einbürgerung zu entscheiden, da sie nicht die Staatsbürgerschaft ihres Heimatlandes verlieren wollen.

Doppelte Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder

Seit Dezember 2014 ist es so, dass es durch eine Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht für die nach dem 1. Januar 1990 in Deutschland geborenen Kinder türkischer Staatsangehöriger nicht mehr notwendig ist, ab dem 23. Lebensjahr zwischen der deutschen und der türkischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Für die türkischen Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 1990 geboren sind, gilt jedoch weiter die alte Regelung. Sie mussten sich entscheiden. Eine doppelte Staatsbürgerschaft war für diese Menschen nicht möglich. 

Die Optionspflicht gilt für die türkischen Staatsbürger, die nicht in Deutschland geboren sind, weiter. Sie müssen sich bei der Einbürgerung zwischen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden und können keine doppelten Staatsbürger werden. Für die Menschen die vor dem 1. Januar 1990 geboren wurden galt die Optionspflicht ohnehin. 

Zahlen zur Einbürgerung von Türken in der Vergangenheit

Von 2009 bis 2020 gehörte die Türkei immer zu den Staaten, aus denen die meisten Menschen, die in Deutschland eingebürgert wurden, stammen. Besonders viele Einbürgerung von türkischen Staatsbürgern gab es 2012 (33.000). Dies zeigt eine Statistik des Bundesamtes für Statistik über die Jahre 2005-2020. In den Jahren 2013-2020 ging die Zahl dann von 28.000 Einbürgerungen auf 12.000 Einbürgerungen zurück.

Eine andere Statistik des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass die Einbürgerungen türkischer Staatsbürger in Deutschland 2022 bei 14.230 lag. Damit nahm die Türkei 2022 den zweiten Platz ein. An der Spitze saß Syrien mit 48.320 Einbürgerungen und Rumänien kommt in dieser Statistik auf Platz 3 mit 6965 Einbürgerungen. Auf Platz 4 war der Irak mit 6810 und auf Platz 5 die Ukraine mit 5560 Einbürgerungen.

Die gleiche Statistik zeigt auch, wie lange sich die jeweiligen Menschen schon in Deutschland aufgehalten haben. Die Türkei kommt mit 9945 Eingebürgerten auf den höchsten Wert bei Aufenthaltsdauern von über 20 Jahren. 

Auf Platz 2 landet in diesem Bereich Italien mit 3060 Eingebürgerten und auf Platz 3 Griechenland mit 1658 Eingebürgerten. Auf Platz 4 landet der Kosovo mit 1495 Eingebürgerten und auf Platz 5 Polen mit 1050 Eingebürgerten, die eine Aufenthaltsdauer von 20 Jahren hatten.

Auf diesem Bild sehen Sie ein Gesetzbuch mit einem schwarzen Umschlag. Es liegt auf einem dunklen Holztisch

Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei: Die Einbürgerung mit dem geplanten neuen Gesetz

Das von der Bundesregierung geplante Einbürgerungsgesetz würde für Türken, aber auch für andere Ausländergruppen, die in Deutschland leben und sich einbürgern lassen wollen, mehrere große Veränderungen bringen. Ganz speziell sind dabei die doppelte Staatsbürgerschaft und die Aufenthaltsdauer betroffen.

Diese Änderungen sind geplant

Die wichtigste Änderung mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz würde die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei betreffen. Die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei 2023 soll in Zukunft keine Abgabe der Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung notwendig machen.

Sie müssen also als türkischer Staatsbürger nicht mehr die türkische Staatsbürgerschaft abgeben, damit Sie Deutscher werden. Bis jetzt ist es immer noch so, dass Sie als türkischer Staatsbürger bei der Einbürgerung in Deutschland auf die doppelte Staatsbürgerschaft verzichten müssen.

Eine andere Änderung betrifft die Aufenthaltsdauer. Sie können statt wie aktuell mit 8 Jahren auch nach 5 Jahren eingebürgert werden und mit besonderen Integrationsleistungen schon nach 3 Jahren. Die Aufenthaltsdauer soll also mit dem geplanten neuen Gesetz gesenkt werden.

Warum die Bundesregierung das Gesetz einführen will

Der Hintergrund, warum die Bundesregierung das neue Gesetz einführen will, ist unterschiedlich. Man möchte den Menschen, die seit Jahren als ausländische Staatsbürger in Deutschland leben und Deutschland prägen, die Einbürgerung erleichtern. Aus diesem Grund auch die Änderung bezüglich der doppelten Staatsbürgerschaft.

Ein anderer Punkt ist, dass man Deutschland als Einwanderungsland attraktiver machen will und vor allem Fachkräften, die nach Deutschland kommen eine langfristige Perspektive bieten. Daher auch die Möglichkeit nach 5 Jahren und bei besonderer Integrationsleistung nach 3 Jahren eingebürgert zu werden.

Diese Auswirkung hätte das neue Gesetz auf türkische Staatsbürger

Mit dem geplanten neuen Gesetz der Bundesregierung würde für Sie als türkischer Staatsbürger die Aufgabe der türkischen Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung wegfallen. Die doppelte Staatsbürgerschaft soll mit dem geplanten neuen Gesetz möglich sein und Sie könnten deutscher Staatsbürger werden und gleichzeitig die türkische Staatsbürgerschaft behalten.

Weiterhin können Sie mit dem geplanten neuen Gesetz statt wie aktuell nach 8 Jahren schon nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Wenn Sie Sprachkenntnisse auf C1-C2 Niveau und besondere Integrationsleistungen wie ehrenamtliches Engagement oder besondere Leistungen auf der Arbeit, nachweisen, dann geht eine Einbürgerung auch nach 3 Jahren.

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Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei: Das sind die Bedingungen

Die doppelte Staatsbürgerschaft mit dem geplanten neuen Gesetz hat bestimmte Bedingungen. In manchen aktuellen Vorgaben ändern sich die Voraussetzungen und in einer bestimmten Sache fallen sie ganz weg. Wenn Sie eine Einbürgerung zum Zeitpunkt des geplanten neuen Gesetzes planen, sollten Sie wissen, was Sie dafür vorlegen müssen.

Einbürgerung ohne Abgabe der türkischen Staatsbürgerschaft

Die Abgabe der türkischen Staatsbürgerschaft ist mit den aktuellen Vorgaben nach § 10 Abs. 4 StAG notwendig, um eingebürgert zu werden. Da in seltenen Fällen § 12 StAG als Ausnahmeregelung funktioniert, müssen Sie als türkischer Staatsbürger sich noch zwischen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.

Mit dem geplanten neuen Gesetz fällt die Optionspflicht weg und zwar für alle türkischen Staatsbürger. Sie können dann also unabhängig davon, ob Sie in der Türkei oder in Deutschland geboren sind oder nicht, beide Staatsangehörigkeiten haben und müssen die türkische Staatsangehörigkeit nicht abgeben.

Sprach- und Integrationsnachweise mit geplanten neuen Gesetz

Auch mit dem geplanten neuen Gesetz müssen Sprachnachweise auf B1 Niveau nachgewiesen werden. Alternativ müssen Sie nachweisen, dass Sie das Sprachniveau B1 besitzen. Nur mit diesem Sprachniveau können Sie in Deutschland eingebürgert werden.

Als Integrationsnachweis ist einmal die Loyalitätserklärung wichtig. Die Loyalitätserklärung muss von Ihnen unterschrieben sein. Mit der Loyalitätserklärung bekennen Sie sich zum deutschen Staat.

Auch der Einbürgerungstest ist als Integrationsnachweis mit dem neuen Gesetz notwendig. Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei mit dem neuen Gesetz erlangen wollen, dann müssen Sie diesen Test vorweisen.

Ausgenommen sind Sie nur, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss, einen deutschen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss oder einen Ausbildungsabschluss im Verwaltungsbereich oder rechtswissenschaftlichen Bereich vorweisen können.

Rechtmäßige Aufenthaltsdauer für Türken

Aktuell ist es so, dass Sie als türkischer Staatsbürger 8 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland vorweisen müssen. Das geplante neue Gesetz um die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei würde dies nicht mehr nötig machen.

Mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz geht die Einbürgerung schon nach 5 Jahren und mit besonderen Integrationsleistungen bereits nach 3 Jahren. Wichtig ist, dass Ihr Aufenthaltstitel Sie zur Einbürgerung berechtigt. Mit einem Aufenthaltstitel, der nicht zur Einbürgerung berechtigt, klappt die Einbürgerung natürlich nicht.

Lebensunterhalt nachweisen mit dem geplanten neuen Gesetz

Die Nachweise des Lebensunterhalts gehören auch mit dem geplanten neuen Gesetz zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung. Sie müssen für die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei nachweisen, dass Sie in der Lage sind, für sich und Ihre Familie aufzukommen und den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie sichern können.

Die Einbürgerungsbehörde erhält Ihre Nachweise und entscheidet dann, ob die Prognose für die Sicherung des Lebensunterhalts bei Ihnen positiv oder negativ ist. Nachweise sind Mietverträge, Wohnungskosten, Lohnnachweise, weitere Kosten. Je mehr Nachweise die Behörden haben, desto einfacher ist die Berechnung Ihrer Prognose.

Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei: So geht der Einbürgerungsablauf

Die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei hat mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz einen bestimmten Ablauf. Es ist gut die Reihenfolge des Einbürgerungsprozesses zu kennen. So fällt die Organisation der Antragstellung einfacher und man hat immer einen genauen Plan zur Übersicht.

Sammlung der erforderlichen Dokumente

Zum Start des Einbürgerungsvorgangs müssen die erforderlichen Dokumente für die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei gesammelt werden.

Sie müssen also Ihren B1 Sprachnachweis, die unterschriebene Loyalitätserklärung, einen Nachweis Ihrer Identität (türkischer Pass), den Nachweis über den bestandenen Einbürgerungstest, Belege zur Sicherung des Lebensunterhalts und einen Nachweis über Ihre rechtmäßige Aufenthaltsdauer haben.

Ausfüllen und Abgabe des Einbürgerungsantrags

Nun müssen Sie den organisierten Einbürgerungsantrag vollständig ausfüllen. Das von Ihnen ausgefüllte Formular heften Sie zu den ganzen anderen Nachweisen und sortieren die Dokumente zum Einbürgerungsantrag und kontrollieren, ob der Antrag vollständig ist. Den vollständigen Antrag geben Sie dann bei der Einbürgerungsbehörde, die für Sie zuständig ist ab

Kontrolle und Überprüfung des Antrags

Jetzt heißt es erst einmal warten. Die Einbürgerungsbehörden haben 12 Wochen Zeit, um Ihren Antrag auf die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei zu bearbeiten. Aktuell können wir aus Erfahrung und langjähriger Arbeit mit den Behörden sagen, dass es immer mehr Anträge gibt, die die Mitarbeiter bearbeiten und daher gehören lange Wartezeiten zur Normalität.

Untätigkeitsklage mit geplantem Einbürgerungsgesetz

Wenn die Einbürgerungsbehörde nach 12 Wochen nicht auf Ihren Antrag reagiert hat und ihn nicht bearbeitet hat, dann haben Sie das Recht, eine Untätigkeitsklage zu stellen. Die Untätigkeitsklage dient dazu, die Einbürgerungsbehörden daran zu erinnern, Ihren Einbürgerungsantrag zu bearbeiten.

Die Behörden haben hierzu die Verpflichtung. Das Verwaltungsgericht setzt dann der Einbürgerungsbehörde eine Frist und die Behörde bearbeitet Ihren Antrag. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis Ihres Antrages.

Die Einbürgerungserteilung

Ihr Einbürgerungsantrag ist erfolgreich und die Einbürgerungsbehörde vereinbart nun einen Termin mit Ihnen. Bei diesem Termin erhalten Sie Ihre Einbürgerungsurkunde und sind damit offiziell deutscher Staatsbürger. Sie erhalten auch einen deutschen Pass und einen deutschen Personalausweis. Nun haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Deutsche.

Auf diesem Bild sehen Sie die deutsche, die türkische und die EU-Flagge gemeinsam. Im Hintergrund befinden sich mehrere Bäume

Standpunkt der Türkei zur doppelten Staatsbürgerschaft

Ein wichtiger Grund, warum es für viele türkische Staatsbürger so schwierig ist, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist wie die Türkei mit dem § 10 Abs. 4 StAG vorgeht, der den Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft vorsieht, um deutscher Staatsbürger zu werden. Es ist auch wichtig zu wissen, wie das türkische Staatsbürgerschaftsrecht zur doppelten Staatsbürgerschaft steht.

Doppelte Staatsbürgerschaft nach türkischem Staatsbürgerschaftsrecht

Das Problem in den vergangenen Jahren lag an der in § 10 Abs. 4 StAG vorgesehenen Regelung im deutschen Staatsbürgerrecht. 

Das türkische Staatsangehörigkeitsgesetz hat grundsätzlich kein Problem mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Unter Art. 44 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Madde 44) steht, dass jeder Bürger, der aus irgendeinem Grund eine ausländische Staatsbürgerschaft erworben hat, die Dokumente über den Status vorlegen muss.

Diese Dokumente werden von den türkischen Behörden überprüft und anschließend eine Erklärung abgegeben, dass man mehrere Staatsbürgerschaften besitzt. Die Feststellung der Mehrstaatigkeit wird dann im Zivilfamilienregister festgehalten.

Abgabe der türkischen Staatsbürgerschaft

Die Abgabe der türkischen Staatsangehörigkeit ist durch das Staatsbürgerschaftsrecht der Türkei nicht verboten. Festgehalten ist dieses Recht unter Art. 20 – 26 (Madde) des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes festgehalten. Die Entlassung muss beim Ministerrat beantragt werden. 

Der Antragsteller bekommt zur Entlassung vom Ministerium des Innern ein Genehmigungsdokument zur Entlassung. Bei der Vorlage der Einbürgerungsurkunde des Staates (in dem Fall deutsche Einbürgerungsurkunde), bekommt der Antragsteller die Entlassungsurkunde ausgehändigt.

Bevor die Änderung im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz Ende 2014 vorgenommen wurde, galt für Kinder die in Deutschland geboren sind und türkische Eltern die Optionspflicht bis zum 23. Lebensjahr. 

Diese ist unter Art. 27 (Madde) des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes festgeschrieben. Hier steht auch der einzige Grund, warum ein Austritt nicht genehmigt wird: Wenn der türkische Staatsangehörige bei Austritt staatenlos wäre.

Während für die Menschen, die am 1. Januar 1990 geboren wurden, das neue Gesetz mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Ende 2014 galt, war es für davor geborene türkische Staatsbürger, die in Deutschland geboren wurden, nicht der Fall. 

Sie mussten sich mit dem 23. Lebensjahr entscheiden zwischen beiden Staatsbürgerschaften. Die geplante Änderung des Einbürgerungsgesetzes und die damit verbundene doppelte Staatsbürgerschaft Türkei würde es möglich machen, dass diese Menschen auch doppelte Staatsbürger werden können.

Auf diesem Bild sehen Sie eine türkische Flagge vor einer Moschee. Im Hintergrund ist ein Sonnenuntergang zu sehen

Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei: So sieht die Zukunft aus

Das geplante neue Einbürgerungsgesetz und die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei würden für Teile des türkischen Community in Deutschland Veränderungen mitbringen. Auch wenn es sich auf den ersten Blick nach einem schnellen Verfahren anhört, kann der Prozess, bis man am Ende die doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, lange dauern.

Die Veränderungen durch die vereinfachte Einbürgerung für Türken

Die vereinfachte Einbürgerung betrifft vor allem die türkischen Staatsbürger, die in Deutschland geboren wurden und vor dem 1. Januar 1990 geboren wurden und sie betrifft die Menschen, die in der Türkei geboren wurden und nach Deutschland kamen. Für Sie fällt die Optionspflicht weg und sie können die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen oder es andersherum auch bei der türkischen Staatsbürgerschaft machen.

Da nicht nur türkische Staatsbürger, sondern alle ausländischen Staatsbürger in Deutschland auf diese Möglichkeit zurückgreifen können, sind lange Wartezeiten auf die Einbürgerung vorprogrammiert. 

Hinzu kommen auch noch Ausländer, die 2015 mit der Flüchtlingskrise aus Syrien nach Deutschland kamen und nun die Berechtigung auf den Antrag einer Einbürgerung haben. Alles andere als ein langwieriger Einbürgerungsprozess wäre daher eine Überraschung. Umso wichtiger ist es so schnell wie möglich die Vorbereitungen der Papiere zu organisieren, damit man zum Beginn des geplanten neuen Gesetzes den Antrag stellen kann

Hilfreich ist auch, mit juristischer Hilfe den Antrag zu stellen. Eine Einbürgerung mit Anwalt funktioniert nach unserer Erfahrung schneller als ohne Unterstützung. Daher ist es sinnvoll den Schritt des Einbürgerungsprozesses mit Hilfe eines Anwalts zu gehen.

Die Zukunft im Einbürgerungsprozess für türkische Staatsbürger

Die geplante Änderung des Einbürgerungsgesetzes wäre vor allem für Menschen, die seit vielen Jahren in Deutschland leben und teilweise hier geboren sind, eine große Hilfe und auch eine Geste der Anerkennung. Für die türkischen Staatsbürger, die ab dem 1.Januar 1990 in Deutschland geboren sind, ist es keine Änderung. Sie konnten schon ab Dezember 2014 die doppelte Staatsbürgerschaft behalten und waren nicht mehr von der Optionspflicht betroffen.

Die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei im geplanten neuen Einbürgerungsgesetz würde das Ende der Optionspflicht bedeuten und einen zusätzlichen Identifikationsfaktor für Menschen bringen, die seit Jahren in Deutschland leben und bereits viel zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands beitragen.

Noch gilt das geplante neue Gesetz nicht

Die Bundesregierung hat das neue Gesetz geplant und es durch die Koalition gebracht und sich dort geeinigt. Es ist aber deswegen noch nicht in Kraft getreten und entsprechend noch nicht gültig! Das Gesetz muss im Bundestag besprochen werden und es sind Änderungen in allen verschiedenen Richtungen möglich. Geplant ist eine Umsetzung des Gesetzes für Sommer 2024.

Zusammenfassung

Wie Sie erkennen können, ist das Thema rund um die doppelte Staatsbürgerschaft Türkei sehr komplex. Wir haben hier nochmals für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Mit dem geplanten neuen Gesetz soll die doppelte Staatsbürgerschaft für alle ausländischen Staatsbürger, die einen Antrag auf Einbürgerung stellen und eingebürgert werden können, möglich sein.
  2. Die Optionspflicht würde für türkische Staatsbürger mit dem neuen Gesetz wegfallen. Dies gilt auch für Menschen, die vor dem 1.Januar 1990 in Deutschland geboren wurden und sich damals für die Türkei entschieden haben. Gleiches gilt auch für Menschen, die in der Türkei geboren wurden und für die aktuell noch die Optionspflicht gilt.
  3. Die Einbürgerung kann mit dem geplanten neuen Gesetz statt nach 8 Jahren auch nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden.
  4. Durch besondere Integrationsleistungen kann die Einbürgerung auch schon nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden.
  5. Für die Einbürgerung werden neben der Identitätsklärung (Nachweis gültiger Pass), die unterschriebene Loyalitätserklärung, das B1 Zertifikat, der Einbürgerungstest, Nachweis über die Aufenthaltsdauer und den Aufenthaltstitel, das unterschriebene Einbürgerungsformular und die Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts benötigt.
  6. Mit der Einbürgerung hätten die türkischen Staatsbürger als doppelte Staatsbürger die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere deutsche Staatsbürger.
Haben Sie noch Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft Türkei mit geplantem neuen Gesetz?
Haben Sie noch Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft als Türke mit dem geplanten neuen Gesetz? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten beantworten gerne jede Frage!

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur doppelten Staatsbürgerschaft für türkische Staatsbürger

Ja. Das gilt für einige türkische Staatsbürger und mit geplantem neuem Gesetz für alle türkischen Staatsbürger.
Wenn man als türkischer Staatsbürger nach dem 1. Januar 1990 in Deutschland geboren ist, dann ist eine doppelte Staatsbürgerschaft kein Problem. Anders sieht es aktuell für die Menschen aus, die vor 1990 geboren wurden und die Menschen, die in der Türkei geboren sind. Für die Menschen, die vor Januar 1990 geboren wurden, galt noch die Optionspflicht. Für sie galt nicht die Regelung, die seit Dezember 2014 gilt. In der Türkei geborene Staatsangehörige sind ohnehin von der Optionspflicht betroffen. Mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz würde die Optionspflicht wegfallen und eine doppelte Staatsbürgerschaft wäre grundsätzlich möglich.

Mit dem aktuellen Staatsangehörigkeitsgesetz geht die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Türken, die nach dem 1. Januar 1990 in Deutschland geboren wurden türkische Staatsbürger, die vor dem 1. Januar 1990 geboren wurden, könnten mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz doppelte Staatsbürger werden. Dann soll die doppelte Staatsbürgerschaft für alle ausländischen Staatsbürger mit Einbürgerungsberechtigung gehen und die Optionspflicht fällt weg.

Türken, die in der Türkei geboren sind, müssen bei der Einbürgerung aktuell durch § 10 Abs. 4 StAG die türkische Staatsbürgerschaft abgeben, um deutsche Staatsbürger zu werden. Da die Türkei einen Austritt aus der Staatsbürgerschaft erlaubt, gilt für diese Menschen die Optionspflicht. Mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz würde die Optionspflicht endgültig wegfallen und alle ausländischen Antragsteller auf Einbürgerung könnten doppelte Staatsbürger werden.

Sie müssen die Voraussetzungen für die Einbürgerung mit dem geplanten neuen Einbürgerungsgesetz mitbringen. Diese lauten: Keine Vorstrafen die die Einbürgerung unmöglich machen, eine unterschriebene Loyalitätserklärung, der erfolgreiche Einbürgerungstest, das B1 Sprachzertifikat, der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts, der Nachweis des Aufenthaltstitels und des rechtmäßigen Aufenthalts von 5 Jahren in Deutschland. Weiterhin muss die Identitätsklärung vorhanden sein (gültiger türkischer Pass) und das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt worden sein.

Ja, das türkische Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt nach Artikel 20-26 den Austritt aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Die Entlassung muss beim Ministerrat der Türkei beantragt werden und wenn bei Vorlage der Einbürgerungsurkunde aus Deutschland bekommt man die Urkunde über die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft ausgehändigt.

Die doppelte Staatsbürgerschaft wird im türkischen Staatsbürgerschaftsrecht anerkannt. Unter Artikel 44 des Staatsbürgerschaftsgesetzes steht, dass der Bürger die Behörden über den Status informieren muss. Dies wird anschließend mit den Dokumenten von den türkischen Behörden überprüft und man muss erklären, dass man doppelter Staatsbürger ist. Die Änderung wird dann ins Zivilfamilienregister eingetragen.

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