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Das Bild zeigt zwei Personen mit Migrationshintergrund bei der Arbeit im Handwerk. Es steht symbolhaft für die Asylpolitik in Deutschland. Die Regierung plant ein neues Gesetz, das es Asylsuchenden ermöglicht, schneller eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen. Ein Arbeitsverbot soll es ab drei Monaten Aufenthalt nicht mehr geben.

Arbeiten trotz Asylverfahren? Diese neue Regelung plant die Regierung für Asylbewerber

Asylbewerberinnen und Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen – auch wenn ihr Asylverfahren noch läuft. Das plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Wie mehrere Medien berichten, hat das Bundesinnenministerium einen sogenannten „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeitet. Ziel ist es, dass Asylsuchende bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland eine Arbeit aufnehmen können. Eine Arbeitspflicht soll es aber nicht geben. Was genau ist geplant – und was würde sich ändern?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Innenminister will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben

Kern des Vorhabens ist die Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylbewerber. Nach den Plänen des Innenministeriums sollen Asylbewerber grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen – unabhängig davon, ob ihr Asylantrag bereits entschieden wurde.

Neu wäre außerdem: Die Arbeitsaufnahme soll auch dann möglich sein, wenn die betroffene Person noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung lebt. Bislang ist genau das häufig ein Hindernis.

Nach Angaben des Ministeriums soll die Arbeit aber keinen Einfluss auf den Verlauf oder das Ergebnis des Asylverfahrens haben. Das Verfahren läuft unabhängig davon weiter, ob jemand arbeitet oder nicht. Auch ein Aufenthaltsrecht entsteht durch die Arbeitsaufnahme nicht automatisch. Eine Sprecherin erklärte: Wer keinen Schutzstatus erhält, müsse weiterhin ausreisen – selbst wenn er oder sie zwischenzeitlich gearbeitet hat.

Von der geplanten Regelung ausgeschlossen sind:

  • Personen mit einem bereits abgelehnten Asylantrag
  • Menschen, die im Asylverfahren nicht mitwirken, zum Beispiel durch falsche Angaben oder das Verschleiern ihrer Identität

Es soll keine Arbeitspflicht geben. Die Reform würde lediglich eine Möglichkeit für Arbeit schaffen – keine Verpflichtung.

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Arbeiten trotz Asylverfahren? So ist die aktuelle Rechtslage

Derzeit sind die Fristen und Voraussetzungen, wann Asylbewerber eine Beschäftigung aufnehmen dürfen, in § 61 AsylG geregelt.

Aktuell gilt:

  • In den ersten drei Monaten nach dem Asylantrag besteht ein Arbeitsverbot.
  • Solange Asylsuchende verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, darf in der Regel nicht gearbeitet werden.
  • Diese Wohnpflicht kann bis zu sechs Monate dauern, in bestimmten Fällen auch länger.
  • Ist das Asylverfahren nach sechs Monaten noch nicht abgeschlossen, kann eine Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden.

Besonders streng sind die Regeln für Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten. Wer aus einem solchen Staat kommt und seinen Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt hat, darf während des gesamten Asylverfahrens grundsätzlich nicht arbeiten.

Die geplante Reform würde diese Hürden deutlich reduzieren. Künftig soll die Arbeitsaufnahme generell nach drei Monaten möglich sein – auch bei laufendem Verfahren, bei Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung oder wenn der Asylsuchende  aus einem sicheren Herkunftsland stammt.

Ziel der Reform: Schnellere Integration

Innenminister Dobrindt begründet den Plan mit der Integration. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte der CSU-Politiker: “Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell.“ Die beste Integration sei die in die Arbeitswelt. „Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit.“ Wer arbeite, werde schneller selbstständig und könne besser am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Asylsuchende sollen ihren Verdienst grundsätzlich behalten dürfen. Beziehen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, soll das Einkommen aber angerechnet werden, etwa bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Das Ziel der Reform ist laut Innenministerium auch, die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu verringern. Wer eigenes Einkommen erzielt, soll stärker für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen.

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Plan stößt auf Zustimmung und Kritik

Innerhalb der Bundesregierung stößt der Plan auf Zustimmung. Vertreterinnen und Vertreter der SPD begrüßen die Idee, Asylbewerbern schneller Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. SPD-Vize-Fraktionschefin Sonja Eichwede erklärte gegenüber Reuters, dass ihre Partei seit langem fordere, dass Asylsuchende bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen.

Asylexperten halten den Plan jedoch für widersprüchlich. Sie weisen darauf hin, dass Asylsuchende zwar früher arbeiten dürfen, aber trotzdem ausreisen müssen, wenn ihr Antrag abgelehnt wird. Arbeitgeber müssten damit rechnen, dass ein Arbeitsverhältnis endet, falls kein Schutzstatus gewährt wird.

Zudem sehen Kritiker einen Widerspruch zur bisherigen Migrationspolitik des Innenministers. Alexander Dobrindt sprach sich in den vergangenen Monaten für eine strengere Asylpolitik aus. Er warb für die sogenannte Migrationswende, für mehr Abschiebungen und die Reduzierung sogenannter „Pull-Faktoren“ – also Anreize, die Deutschland für Migranten besonders attraktiv machen.

Das Innenministerium betont jedoch, dass es keinen Widerspruch gebe. Denn die Arbeit habe keinen Einfluss auf das Asylverfahren. Wer keinen Schutz erhält, müsse trotzdem ausreisen – auch dann, wenn er oder sie zuvor gearbeitet hat.

Fazit: Wie geht es jetzt weiter?

Damit die neuen Regeln umgesetzt werden können, ist eine Gesetzesänderung nötig. Nach Angaben des Innenministeriums soll die rechtliche Grundlage im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geschaffen werden.

Über diese Reform berät der Bundestag derzeit. Ob und wann die geplanten Änderungen tatsächlich in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

Fest steht: Sollte der „Sofort-in-Arbeit-Plan“ umgesetzt werden, würde sich der Arbeitsmarktzugang für viele Asylsuchende deutlich vereinfachen – jedoch ohne, dass sich etwas an den Voraussetzungen für den Schutzstatus ändert.

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