Auf diesem Foto sehen Sie Fabrikarbeiter die in der Fabrik Ergebnisse der Produktion analysieren. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das ändert sich mit dem neuen Gesetz!

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll im November schrittweise eingeführt werden. Worum geht es genau in diesem Gesetz und warum ist das Gesetz sowohl für Ausländer als auch für Deutschland eine große Chance? Erfahren Sie in diesem Blogartikel alle Fakten über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, warum es für die Zukunft in Deutschland so wichtig ist, welche Rolle ausländische Fachkräfte in Deutschland spielen und wie Vorteile und Nachteile beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz aussehen.
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Fabian Graske

Inhaltsverzeichnis
Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das ändert sich mit dem neuen Gesetz!

Begriff Fachkräfte und Geschichte

Die Gründe für das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind eng mit der Bedeutung des Wortes Fachkräfte und mit der Geschichte ausländischer Fachkräfte in Deutschland verbunden. Gleichzeitig kann man daraus auch die Notwendigkeit und Wichtigkeit für die Zukunft in Deutschland durch ausländische Fachkräfte herleiten. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dabei als Schlüssel funktionieren.

Definition des Begriffs Fachkräfte

Als Fachkraft wird dem Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache zufolge ein Mensch bezeichnet, der durch eine Berufs, Zusatz, oder akademische Ausbildung eine spezielle Fähigkeit erwirbt. Es handelt sich bei Fachkräften also um Menschen, die durch ein Studium oder eine Ausbildung oder eine Weiterbildung Experten auf einem bestimmten Gebiet sind und ein bestimmtes Expertenwissen mitbringen.

Als Fachkraft hat man innerhalb des Unternehmens eine hoch angesehene Position. Man ist selbst Experte und Ansprechpartner für einen bestimmten Bereich und übernimmt damit auch eine große Verantwortung das eigene Expertenwissen als Fachkraft anzuwenden und rüberzubringen.

Bisherige Einwanderung von Fachkräften in Deutschland

Die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften in Deutschland ist keine Neuheit. Bereits 1955 wurde von der damaligen Bundesregierung ein Abkommen mit Italien zur Einwanderung von Arbeitskräften getroffen. 

In den darauffolgenden Jahren wurden mit der Türkei, Spanien, Griechenland, Portugal, Tunesien, Marokko, Südkorea und Jugoslawien ähnliche Abkommen getroffen. Diese Arbeiter arbeiteten Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts in der Industrie und siedelten sich in Deutschland an. Es entwickelte sich der Begriff Gastarbeiter.

Um den fortschreitenden demographischen Wandel und den Fachkräftemangel zu bekämpfen, wurde in den letzten 20 Jahren in Deutschland immer wieder versucht, Abkommen mit Staaten zu treffen, um Fachkräfte die Einwanderung zu erleichtern. 

Einen speziellen Wandel leitete im Jahr 2000 die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts an, die es Kindern von Ausländern in Deutschland einfacher machen sollte und die Pläne der damaligen Bundesregierung für ein Sofortprogamm zur Unterstützung des Fachkräftebedarfs in der IT-Branche.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll ein weiterer Schritt in diese Richtung sein und nach der Vorstellung der Bundesregierung für die Weiterentwicklung in den besonders unter Fachkräftemangel leidenden Branchen eine wichtige Rolle spielen.

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Hintergründe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Die Gründe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sind von verschiedener Natur und haben unterschiedliche Ursachen. An diese Ursache sind auch die Ideen und Vorstellungen des neuen Gesetzes gebunden. Gleiches gilt auch für die Ziele, die die Bundesregierung mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz erreichen will.

Demographisches Problem in Deutschland

Die deutsche Bevölkerung wird statistisch gesehen immer älter und in den nächsten Jahren gehen die Babyboomer-Jahre in Rente. Dieser Trend ist schon seit 10 Jahren zu beobachten. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit dem Demographieproblem den dadurch auftretenden Fachkräftemangel zu bekämpfen. 

Seit längerer Zeit feilen die jeweiligen Bundesregierungen an unterschiedlichen Ideen, um diese Problematik zu lösen und diesen negativen Trend Deutschlands, der auch die deutsche Wirtschaft beeinflusst, aufzuhalten.

Ziel des Gesetzes

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll nach Vorstellung der Bundesregierung dabei helfen, das Problem des Fachkräftemangels zu lösen. Man will durch Weiterbildungen und Ausbildungen inländischer Fachkräfte und durch die Einwanderung von ausländischen Fachkräften diesen Mangel beheben. 

Ziel ist es, einem Artikel auf der Webseite der Bundesregierung zufolge mit einer Kombination aus beiden Ideen das Schwinden von qualifizierten Fachkräften aufzuhalten und Deutschland als Wirtschaftsstandort für ausländische Fachkräfte attraktiv zu machen.

Grundlagen vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Ziel des Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es die Hürden für Fachkräfte bei der Einwanderung in Deutschland zu senken. Für die Erleichterung der Einwanderung gibt es unterschiedliche geplante Änderungen. Diese Neuheiten sollen mit dem neuen Gesetz angewendet werden und es auf diese Weise Fachkräften einfacher machen, nach Deutschland einzuwandern, um hier zu arbeiten.

Fachkräfteeinwanderung über drei Schritte

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite erklärt, soll die Fachkräfteeinwanderung mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz über 3 Wege möglich sein: Qualifikation, Erfahrung und Potential.

Der Weg über die Qualifikation funktioniert über einen Hochschulabschluss. Wer über einen in Deutschland anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügt, kann jeder qualifizierten Beschäftigung nachgehen.

Der zweite Weg geht über den Punkt Erfahrung. Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Ausland vorweisen kann und einen Berufsabschluss im Ausland belegen kann, der hat die Möglichkeit mit dem neuen Gesetz als Fachkraft nach Deutschland zu kommen.

Menschen, die noch kein Arbeitsplatzangebot besitzen, können über die Chancenkarte nach Deutschland kommen. Hier müssen bestimmte Punkte in einem Wertungssystem erreicht werden. Erreicht man diese Punkte, dann erhält man eine Chancenkarte.

Änderungen bei der blauen Karte EU

Ganz starke Veränderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es bei der blauen Karte EU. Angelehnt an die von der EU beschlossene Richtlinie EU 2021/1883 setzt das neue Gesetz Erleichterungen für Fachkräfte um. Eine Neuheit ist, dass die Verdienstgrenze für die blaue Karte gesenkt wurde. Damit ist die finanzielle Hürde niedriger, um eine blaue Karte zu erhalten, als es aktuell noch der Fall ist.

Eine weitere Veränderung ist, dass mehr Personen auf unterschiedliche Weise als Fachkräfte eine blaue Karte beantragen können und die Voraussetzungen für die blaue Karte gelockert werden. Dies gilt im Speziellen für IT-Spezialisten, bei denen auch anstatt Studium drei Jahre vergleichbare Berufserfahrung als IT-Fachkraft ausreichen. Außerdem gibt es eine Lockerung durch mehr Berufe, die als Mangelberufe angesehen werden und dadurch für eine blaue Karte in Frage kommen.

Auch der Familiennachzug soll bei Inhabern mit blauer Karte einfacher funktionieren. Entscheidend ist, dass sie zuvor mit den jeweiligen Familienmitgliedern in einem EU-Mitgliedstaat gelebt haben.

Einführung der Chancenkarte mit Punktesystem

Teil des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es auch, dass ab Juni 2024 eine Chancenkarte mit Punktesystem eingeführt werden soll. Diese Chancenkarte wird zur Arbeitsplatzsuche bei einem Aufenthalt gelten. Entweder man gilt als Fachkraft nach § 18 Abs.3 AufenthG oder man muss einen ausländischen Hochschulabschluss, einen zweijährigen Berufsabschluss oder einen von der deutschen Auslandshandelskammer erteilten Berufsabschluss vorzeigen können.

Wenn man eine dieser Voraussetzungen hat, werden bestimmte Punkte, die man erreichen kann (Punkte für Deutschlandbezug, Studium, Berufsabschlüsse, Deutschkenntnisse, Anerkennung der Berufsqualifikationen) verteilt. Man muss 6 Punkte erreichen, damit man eine Chancenkarte erhält. Die Chancenkarte gilt für ein Jahr.

Neuheiten beim § 18 AufenthG

Die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte nach §§ 18a und 18b AufenthG wird mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz einfacher werden. 

Aktuell ist es noch so, dass es die Ermessenssache der Behörden ist, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu genehmigen. Dieses Ermessen der Behörde gibt es mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht mehr. Wer die Voraussetzungen nach §§ 18a und 18b AufenthG erfüllt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Weiterhin ist neu, dass jede qualifizierte Beschäftigung unabhängig von der Ausbildung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt. Damit können auch Fachkräfte eine Aufenthaltserlaubnis erlangen, wenn Sie für die Arbeit beim zukünftigen Arbeitgeber, der sie einstellt, keine vorherige Ausbildung gemacht haben und eine qualifizierte Arbeit ausüben.

Vom Gesetz akzeptierte Fachkräfte

Nicht jede Arbeit wird vom deutschen Gesetz als Arbeit einer Fachkraft angesehen. Es gibt hier unterschiedliche Kriterien und Maßstäbe, die gezogen werden und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Entscheidend sind hier beim neuen Gesetz die Punkte Qualifikation, Erfahrung und Potenzial.

Hochqualifizierte Arbeitskräfte mit Blauer Karte

Wer eine hochqualifizierte Arbeitskraft ist und eine Arbeit nach den Richtlinien mit blauer Karte erfüllt, der wird vom deutschen Gesetz als Fachkraft angesehen. Diese Richtlinien sind auch später wichtig, wenn man die Einbürgerung mit blauer Karte beantragt. Die Bundesregierung hat mit dem neuen Gesetz nochmal die Grenze für den Verdienst niedriger gesetzt und es so einfacher gemacht, eine blaue Karte zu beantragen.

Studierte mit Hochschulabschluss

Studierte mit einem anerkannten ausländischen Hochschulabschluss können mit einem Arbeitsangebot bei dem sie einen Bruttojahreslohn von 39.600 Euro brutto (Bei Engpassberufen) oder 43.800 Euro brutto (bei jedem anderen Beruf) erhalten in Deutschland als Fachkraft arbeiten und werden als Fachkräfte anerkannt.

Menschen mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt, dass in Zukunft jeder Ausländer, der einen staatlich anerkannten Berufsabschluss hat und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen kann, die Möglichkeit hat, in Deutschland als Fachkraft zu arbeiten. Wichtig ist, dass man beim Arbeitgeber in Deutschland die geforderte Gehaltsschwelle erreicht, die angesetzt wird.

Menschen die mit Chancenkarte einen Arbeitsvertrag erhalten

Mit dem neuen Gesetz haben Menschen die Möglichkeit, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen, die ein starkes Arbeitspotential und Integrationspotential in Deutschland belegen, eine Chancenkarte zu erhalten. Mit dieser Chancenkarte können diese Menschen sich auf Arbeitsstellen bewerben. Wenn Sie für eine Arbeitsstelle eingestellt werden, dann werden diese Menschen auch als Fachkräfte anerkannt.

Berufe mit Fachkräftemangel in Deutschland

Es gibt Berufe, die in Deutschland einen großen Fachkräftemangel haben und von der Bundesregierung als Mangelberufe oder Engpassberufe bezeichnet werden. In diesen Berufen gibt es seit Jahren einen Mangel an Fachkräften und diese Berufe sind noch stärker als andere Berufe auf neue Fachkräfte angewiesen. Durch den Fachkräftemangel kommt es in diesen Berufen zu schwierigen Situationen. Umso größer ist die Chance, mit einer Arbeit in diesen Berufen als Ausländer sich in Deutschland als Fachkraft zu integrieren.

Berufe mit besonders großer Fachkräftelücke in Deutschland

Das Institut der Wirtschaft in Köln hat für das vergangene Jahr 2022 eine Untersuchung zu Berufen mit besonders großer Fachkräftelücke in Deutschland gemacht. An der Spitze dieser Untersuchung stand der Beruf der Experten in Sozialarbeit und Sozialpädagogik mit 20.578 Fachkräftelücken, beziehungsweise Stellen, die nicht besetzt werden konnten. 

Auf Platz zwei landen Spezialisten in Kinderbetreuung und Erziehung mit 20.466 offenen Stellen und auf Platz 3 Altenpflegefachkräfte mit 18.279 offenen Stellen.

Auf Platz 4,5,6 und 7 folgen Bauelektrik-Fachkräfte (16.479 offene Stellen), Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte (16.839 offene Stellen), Sanitär-Heizungs- und Klimatechnik Fachkräfte (14.013 offene Stellen) und Experten in Informatik mit 13.638 offenen Stellen im Jahr 2022.

Die letzten drei Plätze der Top-10 Berufe mit großer Fachkräftelücke belegen Spezialisten für Physiotherapie (12.060 offene Stellen), Fachkräfte in Kraftfahrzeugtechnik (11.771 offene Stellen) und Fachkräfte als Berufskraftfahrer mit 10.562 offenen Stellen.

Diese Berufe sind auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen

Es gibt Berufe, die aus unterschiedlichen Gründen auf ausländische Fachkräfte angewiesen sind. Diese Berufe haben eine besonders hohe Anzahl an ausländischen Arbeitskräften und sind entsprechend von ausländischen Fachkräften abhängig. Gut deutlich zeigt dies eine Grafik des Mediendienstes Integration.

Ganz vorne mit 37,4 Prozent ausländischen Beschäftigten ist die Reinigungsbranche. Auf Platz 2 und 3 folgen die Lebensmittelherstellungsbranche (34,3 Prozent) und die Hoch- und Tiefbau Branche mit 31,2 Prozent. 

Auf den Plätzen 4,5 und 6 landen die Tourismus, Hotel und Gaststättenbranche (28 Prozent), die Verkehr- und Logistikbranche (außer Fahrer) (25,4 Prozent) und die Landwirtschafts, Tierhaltungs- und Forstwirtschaftsbranche mit 24,5 Prozent ausländischen Kräften.

Auf den letzten Plätzen liegt die Branche der LKW-Fahrer (23,4 Prozent), die Branche Ausbau und Innenausbau (dazu gehören Maler) (22,8 Prozent) und die Altenpflegebranche mit einem Anteil an ausländischen Arbeitskräften von 16,8 Prozent. 

Diese 9 Branchen sind von ausländischen Kräften stark abhängig und hätten ein großes Problem, wenn keine ausländischen Arbeitskräfte hinzukommen würden oder in den Branchen arbeiten würden.

Wie es zum Fachkräftemangel gekommen ist

Der Fachkräftemangel in Deutschland ist durch unterschiedliche Gründe entstanden. Einmal ist es so, dass viele junge Menschen sich eher für ein Studium als für eine Ausbildung entscheiden. Dadurch kommt es in vielen typischen Ausbildungsberufen wie im Handwerksbereich oder in der Pflege zu Engpässen und Personalmangel.

Dazu kommt, dass die geburtenstarken Jahrgänge in den letzten Jahren und in den kommenden Jahren in Rente gehen. Hierdurch fallen auch wichtige Fachkräfte weg, die nicht mehr nachkommen. Mit der Mischung aus beiden Fällen, mit der schlechteren Qualifikation einiger junger Menschen in Deutschland, kommt es zum derzeitigen Fachkräftemangel.

Positive und negative Aspekte des neuen Gesetzes

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat positive und negative Seiten. So schön es ist, dass mehr Fachkräfte nach Deutschland kommen können und die Anforderungen gelockert wurden, es gibt auch negative Aspekte für Ausländer, die in Deutschland Fuß fassen wollen.

Positiver Effekt für ausländische Fachkräfte und die deutsche Wirtschaft

Eines der wichtigsten positiven Dinge durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist, dass ein positiver Effekt für Ausländer und für die deutsche Wirtschaft entsteht. 

Durch die Lockerungen können mehr Ausländer als Fachkräfte nach Deutschland kommen und auf diese Weise kann die deutsche Wirtschaft durch neue Fachkräfte profitieren. Gleichzeitig trägt man automatisch als Ausländer zu einem sehr wichtigen Beitrag für die deutsche Wirtschaft und die Zukunft Deutschlands bei, was einem ein positives Gefühl als Start bringt.

Einfachere Integration und langfristige Perspektive

Der Plan der Bundesregierung ist, dass die Integration und die langfristige Perspektive für ausländische Fachkräfte einfacher wird. Der ganze Ablauf soll unbürokratischer laufen als bisher und die Perspektiven für eine langfristige Planung in Deutschland sollen für Sie als Fachkraft einfacher laufen. 

Es ist einfacher als früher die schweren Hürden zur Anerkennung als ausländische Fachkraft zu meistern. Es soll also für ausländische Fachkräfte auf diesem Weg einfacher werden, sich in Deutschland zu integrieren und Bedingungen für den rechtmäßigen Aufenthalt zu erfüllen.

Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Dokumenten

Die Bundesregierung verspricht, dass die Anerkennung von ausländischen Dokumenten einfacher funktioniert. 

Klar ist aber auch, dass die Bearbeitung der Anerkennung und Kontrolle der Dokumente sicher länger dauern wird und aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass es einige Zeit dauert bis die Behörden auf das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingespielt sind, ohne, dass es zu Fehlern kommt. So kann es immer wieder passieren, dass sich auch bei der Anerkennung der Dokumente längere Wartezeiten ergeben.

Bürokratische Schwierigkeiten

Die Bundesregierung verspricht zwar, dass mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz die bürokratischen Hürden einfacher zu bewältigen sein werden. Unsere Erfahrung durch langjährige Expertise im Ausländerrecht ist jedoch, dass es zunächst einmal zu noch längeren Wartezeiten als ohnehin schon kommen wird.

Die Dauer der Bearbeitung von Anträgen wird steigen, weil die Behörden eine viel größere Masse an Anträgen auf Aufenthalt als Fachkraft bewältigen müssen, als dies alleine jetzt schon der Fall ist. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz direkt die Wartezeiten kürzer werden, es ist eher das Gegenteil zu vermuten.

Zusammenfassung

Dieser Blogartikel zeigt, wie umfangreich das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz mit seinem Start im November dieses Jahr sein wird. Hier sind für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Die Fachkräfteeinwanderung soll in Deutschland in Zukunft über drei Wege funktionieren: Qualifikation, Erfahrung und Potential
  2. Es gibt Vereinfachungen bei der blauen Karte (Die Verdienstgrenze wird gesenkt, der Familiennachzug soll einfacher gehen und mehr Menschen können eine blaue Karte beantragen)
  3. Wer einen anerkannten Berufsabschluss aus dem Ausland hat und zwei Jahre Berufserfahrung hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen.
  4. Es wird ab Juni 2024 eine Chancenkarte mit Punktesystem eingeführt. So kann man Bedingungen erfüllen und über das Potential eine Fachkraft zu werden eine Chancenkarte erhalten und sich auf Berufe als Fachkraft in Deutschland bewerben
  5. Diese Chancenkarte gilt für ein Jahr und man hat ein Jahr Zeit um sich auf Berufe zu bewerben
  6. Es ist mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht mehr die Ermessenssache der Behörden Genehmigungen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften nach den §§ 18a und 18b AufenthG aus dem Ausland zu erteilen.
  7. Jede qualifizierte Beschäftigung unabhängig von der Ausbildung ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis berechtigt. Wenn Sie also eingestellt wurden für eine Beschäftigung, spielt es keine Rolle, ob alle Qualifikationen für diese Stelle als Fachkraft erfüllt sind. Entscheidend ist, dass Ihr neuer Arbeitgeber Ihnen diese Arbeit als Fachkraft zutraut und Sie einstellt.
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FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Gesetz zur Vereinfachung der Einwanderung ausländischer Fachkräfte nach Deutschland. Die Einwanderung nach Deutschland soll in Zukunft nach Vorstellung der Bundesregierung über 3 Wege gehen: Qualifikation (über Studium(Hochschulabschluss), Erfahrung (durch anerkannten Berufsabschluss und Berufserfahrung) und Potential (durch eine Chancenkarte mit Punktesystem)

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz startet schrittweise im November 2023. Manche Dinge wie die Änderungen bei der blauen Karte werden im November 2023 eingeführt, andere Punkte wie die Chancenkarte mit Punktesystem im Juni 2024.

Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz gilt für Ausländer die über die Qualifikation mit einem Studienabschluss, über Erfahrung durch eine anerkannte Berufsausbildung und 2 Jahre Berufserfahrung, oder durch das Potential über die Chancenkarte mit Punktesystem zu Fachkräften in Deutschland werden können.

Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es unterschiedliche Änderungen. Einmal ist es in Zukunft einfacher, eine blaue Karte in Deutschland zu erhalten und die Verdienstgrenzen werden gesenkt. Auch der Familiennachzug für Menschen mit blauer Karte soll in Zukunft unter anderem einfacher sein. Weiterhin wird eine Chancenkarte mit Punktesystem eingeführt, für Menschen die potentielle Fachkräfte werden können. Zudem gibt es Vereinfachungen bei den Paragraphen 18 a und b AufenthG und es ist in Zukunft möglich mit anerkanntem ausländischem Berufsabschluss und 2 Jahren Berufserfahrung Fachkraft in Deutschland zu werden.

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird die Einwanderung von Fachkräften vereinfacht. Mehr Menschen können als Fachkräfte nach Deutschland kommen. Das liegt daran, dass mehr Berufe als Mangelberufe anerkannt werden und daran, dass es Erleichterungen beim Beantragen der blauen Karte gibt. Außerdem hat man die Möglichkeit mit anerkanntem ausländischem Berufsabschluss und 2 Jahren Berufserfahrung, oder über die Chancenkarte mit Punktesystem sich auf Stellen als Fachkraft zu bewerben und als Fachkraft nach Deutschland einzuwandern.

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