Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz: technische, zu Marketing -Zwecken und solche zu Analyse-Zwecken; Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit durch Klicken auf den erscheinenden Fingerabdruck (unten links) einsehen und ändern. Ihnen steht jederzeit ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen finden Sie über unsere Datenschutzerklärung unter Cookies. Durch klicken auf "Alle Akzeptieren" erklären Sie sich einverstanden, dass wir die vorgenannten Cookies zu Marketing- und zu Analyse-Zwecken setzen.

🇵🇰 Sie haben einen blauen oder grauen Reiseausweis? Dann kann die pakistanische Botschaft keinen Nationalpass ausstellen. Das klingt wie eine Sackgasse. Ist es aber nicht.

Kein Nationalpass aus Pakistan?

Einbürgerung & Niederlassungserlaubnis trotzdem möglich.

Die Botschaft gibt keinen Nationalpass aus, wenn Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben. Aber es gibt einen Weg, Ihre Identität trotzdem zu klären – und Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis möglich zu machen.

★★★★★ 4,8 auf Google
408K Follower auf TikTok
Über 1.000.000 Tests gemacht

Trifft das auf Sie zu?

3 Situationen — finden Sie sich wieder.
✓ Sie sind richtig

Blauer Reiseausweis

für Flüchtlinge
§ 25 Abs. 1 oder § 25 Abs. 2 1. Alt AufenthG
auch „blauer Pass" oder „blauer Reisepass" genannt

Die pakistanische Botschaft stellt keinen Nationalpass aus.

Zur Lösung ↓
✓ Sie sind richtig

Grauer Reiseausweis

für Ausländer
§ 25 Abs. 2 2. Alt oder § 25 Abs. 3 AufenthG
auch „grauer Pass" genannt

Die pakistanische Botschaft stellt keinen Nationalpass aus.

Zur Lösung ↓
→ Anderer Fall

Pakistanischer Pass

gültiger Nationalpass
kein Reiseausweis für Ausländer
Pakistan-Pass nie abgegeben

Sie haben einen Pass aus Pakistan. Dann brauchen Sie diese Lösung nicht. Sie können die Einbürgerung normal beantragen.

Zum kostenlosen Test →

Warum Sie keinen pakistanischen Pass bekommen

Für die Einbürgerung müssen Sie Ihre Identität nachweisen — normalerweise über den Nationalpass. Bei Pakistan funktioniert das nicht. Aus zwei Gründen. Viele Betroffene denken deshalb: Ohne Pass geht nichts. Das stimmt nicht.
1 — Die Botschaft stellt keinen Pass aus

Wenn Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben, können Sie laut Webseite der pakistanischen Botschaft keinen Nationalpass (MRP) beantragen.

„Please note that we do not entertain Passport application from Blue/Grey, Refugee/Alien Passport holders. These persons should first get a letter from German authorities, clearly mentioning that Refugee/Alien Passport has been canceled and retained by concerned authority."— pakmissionfrankfurt.de
2 — Schutzstatus aufgeben? Unzumutbar.

Die Botschaft verlangt, dass Sie Ihren Schutzstatus aufgeben, bevor sie einen Pass ausstellt. Das hieße: Aufenthaltsstatus riskieren — ohne Garantie auf einen Pass.

Das Gesetz verlangt das nicht. Die Passbeschaffung ist in Ihrem Fall subjektiv unzumutbar im Sinne des Stufenmodells.

Aber: Sie brauchen keine schriftliche Ablehnung

Die Botschaft stellt keine Negativbescheinigung aus. Aber die Information steht öffentlich auf der Botschafts-Webseite. Zusammen mit dem Botschaftsgang und der ID-Karte reicht das als Nachweis.

Die nationale ID-Karte klärt Ihre Identität

Es gibt einen Weg, den die meisten nicht kennen. Die Botschaft kann zwar keinen Pass ausstellen – aber eine nationale ID-Karte. Und die reicht aus.
DER WEG

Nationalpass geht nicht. Aber die ID-Karte geht – und das reicht.

Die pakistanische Botschaft kann den Nationalpass nicht ausstellen. Aber sie kann eine nationale ID-Karte (NICOP/CNIC) ausstellen. Diese ID-Karte bestätigt Ihre Identität. Zusammen mit dem Gang zur Botschaft ist das der Nachweis, den die Behörde braucht.

1

Zur Botschaft gehen

Sie gehen zur pakistanischen Botschaft und beantragen beides: den Nationalpass und die nationale ID-Karte. Füllen Sie dabei unser kostenloses Begleitprotokoll aus – damit dokumentieren Sie Ihren Botschaftsbesuch als Nachweis für die Behörde.

2
Erwartet

Pass wird nicht ausgestellt

Der Nationalpass wird nicht ausgestellt. Das ist normal und kein Grund zur Sorge.

3
Lösung

ID-Karte wird ausgestellt

Die nationale ID-Karte wird problemlos erteilt. Damit ist Ihre Identität geklärt.

4
Ziel

Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen

Mit der ID-Karte und dem Nachweis des Botschaftsgangs können Sie die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

Wichtig: Rückgabe des Reiseausweises

Dieser Weg gilt besonders, wenn die Botschaft verlangt, den grauen oder blauen Reiseausweis an die Ausländerbehörde zurückzugeben. In diesem Fall ist die Passbeschaffung für Sie nicht zumutbar – und das ist der Schlüssel für das sogenannte Stufenmodell.

Kein Risiko durch den Botschaftsbesuch (§ 72 AsylG)

Der Besuch bei der pakistanischen Botschaft zur Beantragung der ID-Karte gilt nicht als freiwillige Inanspruchnahme des Schutzes Ihres Herkunftsstaates. Das BAMF leitet dadurch kein Widerrufsverfahren ein – solange keine Einreise nach Pakistan erfolgt. Sie riskieren Ihren Schutzstatus nicht.

Was Sie für den NICOP-Antrag brauchen

Die nationale ID-Karte (NICOP/CNIC) wird von NADRA ausgestellt — nicht direkt vom Konsulat. Der Antrag läuft seit Ende 2023 vollständig online; nur die Biometrie wird beim pakistanischen Konsulat in Frankfurt oder Berlin abgenommen.
Pflichtdokumente

Was Sie mitbringen

  • Pakistanische Geburtsurkunde oder Familien-Registrierung (B-Form / FRC)
  • Vorheriger Pass oder Eltern-CNIC/NICOP zur Abstammungsprüfung
  • Adressnachweis Deutschland — Meldebescheinigung oder Aufenthaltsdokument
  • Persönliche Biometrie beim Konsulat Frankfurt/Berlin oder bei einem NADRA-Center in Pakistan
Ablauf

Wie der Antrag läuft

1
Online-Antrag bei NADRA

Vollständig online über id.nadra.gov.pk — Formular, Foto-Upload, Dokumenten-Upload.

2
Biometrie-Termin

Persönlich beim Konsulat Frankfurt oder Berlin: Fingerabdrücke, Foto, Unterschrift.

3
Versand der ID-Karte

Druck erfolgt in Islamabad, anschließend Versand an Ihre deutsche Adresse.

Normal ~ 21 Tage
Urgent 1–2 Wochen

Wenn Sie keinen Reiseausweis, sondern einen Ausweisersatz haben

Manche bekommen weder einen blauen noch einen grauen Pass — sondern nur einen Ausweisersatz. Den stellt die Ausländerbehörde nach § 48 Abs. 2 AufenthG i.V.m. § 55 AufenthV aus, wenn Sie weder Pass noch Passersatz besitzen und beides auch nicht zumutbar erlangen können. Typisch bei subsidiärem Schutz (§ 25 Abs. 2 2. Alt) oder Abschiebeverbot (§ 25 Abs. 3). Der Weg bleibt offen — ist aber etwas länger.
Bundesrepublik
Deutschland
Ausweisersatz
§ 48 Abs. 2 AufenthG
Worum es geht

Ausweisersatz ≠ Reiseausweis

Der Ausweisersatz erfüllt nur die deutsche Ausweispflicht (§ 48 Abs. 2 AufenthG) — er ist kein Reisedokument wie der blaue Reiseausweis (Flüchtlinge) oder der graue Reiseausweis (Ausländer). Er wird ausgestellt, wenn Sie weder einen anerkannten Pass noch einen Passersatz haben und beides auch nicht zumutbar erlangen können.

⚠ Kein Reisedokument ◐ Nur Inland-Ausweispflicht ✓ Pass-Antrag in PK möglich

Drei Stolpersteine, die Sie kennen sollten

Quelle: Consulate General of Pakistan, Frankfurt — Sektionen „Machine Readable Passport" und „NICOP/POC/FRC".

1

ID-Karte vor dem Pass

Ohne NICOP oder CNIC bearbeitet die Botschaft den Nationalpass nicht. Ohne pakistanischen Vorpass läuft der Antrag über das Affidavit-Verfahren: eidesstattliche Erklärung plus zwei pakistanische Zeugen mit gültigem Ausweis.

2

Sicherheitsprüfung möglich

Bei Asyl- oder Schutzhintergrund fordert das Konsulat oft eine Vorabprüfung durch Special Branch und Intelligence Bureau in Pakistan. Verlängert die Bearbeitung — gefährdet aber nicht Ihren Schutzstatus (§ 72 AsylG greift nicht).

ID-Karte ist der Schlüssel

Sobald Ihre NICOP oder CNIC ausgestellt ist, ist Ihre Identität geklärt. Damit greift das Stufenmodell — und Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis sind möglich.

Was das für Sie heißt

Der Weg ist nicht versperrt — nur länger. Der Schlüssel bleibt der gleiche: NICOP/CNIC beim pakistanischen Konsulat beantragen, anschließend die Identitätsklärung über das Stufenmodell in Deutschland.

Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist

Wenn Sie nachweisen, dass die Passbeschaffung für Sie nicht zumutbar ist, greift ein besonderer rechtlicher Mechanismus.
Was ist das Stufenmodell?

Bei der Einbürgerung muss die Identität geklärt sein. Normalerweise geschieht das über den Nationalpass. Wenn die Passbeschaffung nicht zumutbar ist – weil die Botschaft die Aufgabe des Schutzstatus verlangt – greift ein abgestuftes Verfahren. Andere Dokumente können den Pass ersetzen, wenn Sie nachweisen, dass Sie alles Zumutbare versucht haben.

→ Mehr zum Stufenmodell zur Identitätsklärung

So weisen Sie es nach

Der Gang zur Botschaft wird nachgewiesen durch:
1. Die Ausstellung der ID-Karte (beweist, dass Sie dort waren)
2. Den Antrag auf den Nationalpass (beweist, dass Sie es versucht haben)
Die Kombination zeigt: Sie haben alles getan, was möglich war.

Syrer Abschiebung 2027: Migrando-Rechtsanwalt erklärt die drei Wege, in Deutschland zu bleiben

Unser Anwalt erklärt das Stufenmodell im Video

Einbürgerung ohne Pass: 4 Stufen zur Identitätsklärung in Deutschland

Gilt für jeden Schutzstatus

Dieser Weg funktioniert unabhängig davon, welchen Schutzstatus Sie haben – ob Asylberechtigung (§ 25 Abs. 1), Flüchtlingseigenschaft (§ 25 Abs. 2 1. Alt), subsidiärer Schutz (§ 25 Abs. 2 2. Alt) oder Abschiebeverbot (§ 25 Abs. 3). Entscheidend ist, dass Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben und die Botschaft Ihnen deshalb keinen Nationalpass ausstellt.

Von der ID-Karte zum deutschen Pass oder zur Niederlassungserlaubnis

Sie müssen nicht warten, bis sich etwas ändert. Sie können jetzt handeln.
Heute

Blauer oder grauer Reiseausweis – kein Nationalpass möglich

Die Botschaft stellt keinen Pass aus. Ihre Identität ist nicht offiziell geklärt. Das blockiert Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis.

Schritt 1 – Botschaftsgang

Pass und ID-Karte bei der Botschaft beantragen

Sie gehen zur Botschaft und beantragen beides. Der Pass wird abgelehnt. Die ID-Karte wird ausgestellt. Damit ist Ihre Identität geklärt.

Schritt 2 – Antrag stellen

Mit ID-Karte die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis beantragen

Die ID-Karte + der Botschaftsgang sind Ihr Nachweis. Damit können Sie den Antrag stellen.

Ziel

Deutscher Pass – vollständiger Schutz

Mit dem deutschen Pass sind Sie gleichberechtigte Bürgerin oder Bürger. Niemand kann Ihnen diesen Status nehmen.

Wir kennen den Weg – weil wir ihn schon oft gegangen sind

Die Passbeschaffung für pakistanische Staatsangehörige ist kompliziert. Wir wissen genau, was zu tun ist.
🎯

Wir kennen das Problem

Wir haben viele pakistanische Mandanten durch diesen Prozess begleitet. Wir wissen, was funktioniert.

📋

Klarer Plan

Wir sagen Ihnen genau, was Sie bei der Botschaft beantragen müssen – und was danach passiert.

🛡️

Rechtlich abgesichert

Wir sind Rechtsanwälte. Wir vertreten Sie gegenüber der Behörde – nicht nur beraten.

💬

Einfach erklärt

Kein Juristendeutsch. Wir erklären alles so, dass Sie es wirklich verstehen.

Das fragen sich viele pakistanische Mandanten

Brauche ich eine schriftliche Ablehnung von der Botschaft?
Nein. Die pakistanische Botschaft stellt keine Negativbescheinigung aus. Aber die Information steht auf der offiziellen Botschafts-Webseite. Zusammen mit der ausgestellten ID-Karte und dem Antrag auf den Nationalpass ist der Nachweis erbracht.
Was ist der Unterschied zwischen ID-Karte und Nationalpass?
Der Nationalpass (MRP) ist das Reisedokument – den können Sie nicht bekommen. Die nationale ID-Karte (NICOP/CNIC) ist ein Identitätsdokument – das stellt die Botschaft problemlos aus. Die ID-Karte beweist, wer Sie sind.
Ist der „blaue Pass" dasselbe wie der pakistanische Nationalpass?
Nein. Der „blaue Pass" ist umgangssprachlich der Reiseausweis für Flüchtlinge (nach Genfer Flüchtlingskonvention) – ausgestellt von Deutschland, nicht von Pakistan. Der „graue Pass" ist der Reiseausweis für Ausländer. Beides sind keine pakistanischen Pässe. Der pakistanische Nationalpass (MRP) wird ausschließlich von der Botschaft ausgestellt. Wer einen blauen oder grauen Pass hat, bekommt von der pakistanischen Botschaft keinen Nationalpass – und genau dafür gibt es das Stufenmodell zur Identitätsklärung.
Muss ich meinen blauen oder grauen Pass abgeben, wenn die Botschaft das verlangt?
In einigen Fällen verlangt die pakistanische Botschaft, dass Sie Ihren blauen oder grauen Reiseausweis – den blauen oder grauen Pass – zuerst an die deutsche Ausländerbehörde zurückgeben, bevor sie den Antrag auf den Nationalpass überhaupt annimmt. Das klingt erstmal ungünstig, ist für Ihren Fall aber hilfreich: Wenn der Reiseausweis weg ist und die Botschaft trotzdem keinen Nationalpass ausstellt, ist die Passbeschaffung nachweislich nicht zumutbar – und genau das öffnet den Weg über das Stufenmodell zur Identitätsklärung. Wichtig: Geben Sie Ihren Reiseausweis nie ohne Rücksprache mit der Ausländerbehörde ab und dokumentieren Sie jeden Schritt – etwa mit unserem Begleitprotokoll.
Gilt das nur für Flüchtlinge oder auch für subsidiären Schutz / Abschiebeverbot?
Für alle. Egal ob Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder Abschiebeverbot – entscheidend ist, dass Sie einen blauen oder grauen Reiseausweis haben. Die Botschaft unterscheidet nicht nach Schutzart, sondern verweigert allen Inhabern dieser Dokumente den Nationalpass.
Muss ich meinen Schutzstatus aufgeben, um einen Pass zu bekommen?
Nein. Die Botschaft verlangt das zwar, aber es besteht keine rechtliche Pflicht. Die Aufgabe Ihres Schutzstatus wäre unzumutbar und wird vom Gesetz nicht verlangt. Stattdessen können Sie die ID-Karte beantragen, um Ihre Identität zu klären.
Riskiere ich meinen Schutzstatus, wenn ich zur Botschaft gehe?
Nein. Der Besuch bei der pakistanischen Botschaft zur Beantragung der ID-Karte gilt nicht als freiwillige Inanspruchnahme des Schutzes Ihres Herkunftsstaates (§ 72 AsylG). Das BAMF leitet dadurch kein Widerrufsverfahren ein – solange keine Einreise nach Pakistan erfolgt.
Geht das auch für die Niederlassungserlaubnis, nicht nur Einbürgerung?
Ja. Auch für die Niederlassungserlaubnis müssen Sie Ihre Identität klären. Der Weg über die ID-Karte und das Stufenmodell gilt für beide Verfahren. Unser kostenloser Test zeigt Ihnen, welcher Weg für Sie der richtige ist.
KOSTENLOS & UNVERBINDLICH

Finden Sie heraus, was für Sie möglich ist.

Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis – auch ohne Nationalpass. Unser kostenloser Test zeigt Ihnen in 2 Minuten, welche Voraussetzungen Sie schon erfüllen.

Jetzt kostenlos testen
Keine Anmeldung nötig
Ergebnis in 2 Minuten
100% kostenlos

🇵🇰 Kennen Sie jemanden aus Pakistan, der das wissen sollte?

Per WhatsApp teilen
Kostenloser Test

Kostenloser Test

Prüfe deine Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung online.

Online testen
Deutscher Reisepass Symbolbild für Einbürgerungstest
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...
anna-profilbild
Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...