Deutsch-Test für Zuwanderer: Was galt bisher?
Der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ist die Prüfung am Ende eines Integrationskurses. Dabei werden die Deutschkenntnisse in drei Bereichen geprüft:
- Hören und Lesen
- Schreiben
- Sprechen
Um die Prüfung insgesamt mit B1 zu bestehen, mussten Teilnehmer bisher in zwei der drei Bereiche das Niveau B1 erreichen.
Der Prüfungsteil Sprechen musste dabei immer mit B1 bestanden werden. Zusätzlich musste entweder im Bereich Lesen und Hören ODER im Bereich Schreiben das B1-Niveau erreicht werden. Im dritten Bereich gab es keine Mindestanforderung.
Einfach gesagt: Wer den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit B1 abschließen wollte, musste bisher mindestens folgendes Ergebnis erreichen:
- Sprechen: mindestens B1
- Hören/Lesen ODER Schreiben: mindestens B1
Was wird beim Deutsch-Test ab November 2026 schwieriger?
Das Bundesinnenministerium will diese Regel nun verschärfen. Künftig müssen Teilnehmer in allen drei Bereichen ein bestimmtes Mindestergebnis erreichen.
Die neue Regel soll ab dem 1. November 2026 gelten. Wer den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) dann mit dem Sprachniveau B1 bestehen möchte, muss folgende Ergebnisse erreichen:
- Sprechen: mindestens B1
- Hören/Lesen ODER Schreiben: mindestens B1
- Im dritten Prüfungsbereich: mindestens A2
Neu ist also, dass auch im dritten Prüfungsbereich mindestens das Niveau A2 erreicht werden muss. Bisher war das nicht notwendig.
Die folgende Tabelle zeigt noch einmal im Überblick, welche Ergebnisse Sie künftig erreichen müssen, um den Deutsch-Test für Zuwanderer mit B1 abzuschließen:
Sprechen | Hören und Lesen | Schreiben | B1 bestanden |
|---|---|---|---|
B1 | B1 | B1 | Ja |
B1 | B1 | A2 | Ja |
B1 | A2 | B1 | Ja |
B1 | B1 | Unter A2 | Nein |
B1 | Unter A2 | B1 | Nein |
B1 | A2 (oder unter) | A2 (oder unter) | Nein |
Unter B1 | beliebig | beliebig | Nein |
Wichtig: Wer die neuen Anforderungen für B1 nicht erfüllt,erhält je nach Ergebnis entweder ein A2-Zertifikat oder lediglich eine Mitteilung über das Prüfungsergebnis. Für eine spätere Einbürgerung reicht das Sprachniveau A2 aber nicht aus.
Warum werden die Regeln strenger?
Der Grund für die strengeren Regeln sind laut Ministerium Betrugsversuche beim Deutsch-Test für Zuwanderer. Laut dem Ministerium gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, bei denen Teilnehmer sich die richtigen Lösungen illegal im Internet gekauft haben.
Besonders betroffen sei der Prüfungsteil Hören und Lesen. Hier müssen Teilnehmer insgesamt 45 Fragen beantworten. Wer die Lösungen bereits kennt, kann einfach die richtigen Antworten ankreuzen, ohne die Aufgabe richtig lösen zu müssen.
Mit den strengeren Regeln will das Innenministerium diese Betrugsversuche verhindern und die Prüfungen sicherer machen.
Gelten die neuen Regeln auch für andere B1-Sprachprüfungen?
Die geplanten Änderungen betreffen nur den Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Andere anerkannte B1-Sprachprüfungen, zum Beispiel von telc oder dem Goethe-Institut, sind davon nicht betroffen.
Der Unterschied: Der DTZ wird am Ende eines Integrationskurses abgelegt. Andere Sprachprüfungen können am Ende eines Sprachkurses oder unabhängig davon abgelegt werden. Wer bereits ausreichend Deutsch spricht, kann sich auch ohne Sprachkurs zu einer solchen Prüfung anmelden.
Wichtig: Sowohl der Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) als auch ein B1-Sprachzertifikat eines anderen anerkannten Anbieters können als Nachweis für die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis verwendet werden.
Wer also eine B1-Prüfung bei telc, dem Goethe Institut oder einem anderen anerkannten Anbieter absolviert, ist nicht von den neuen Regeln betroffen. Wer den DTZ am Ende des Integrationskurses ablegt, muss ab dem 1. November mit strengeren Regeln rechnen.