Antrag aus Schleswig-Holstein: Sicheres Bleiberecht nach drei Jahren?
Viele Menschen mit einer Duldung leben seit Jahren in Deutschland. Einige von ihnen arbeiten oder befinden sich in einer Ausbildung. Andere scheitern an der unsicheren Rechtslage. Der Grund: Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel und bietet keine feste Bleibeperspektive. Das führt nicht nur für die Geduldeten zu Unsicherheit, sondern auch für Arbeitgeber, die nicht wissen, ob eine beschäftigte Person langfristig bleiben darf.
Genau an diesem Punkt setzt der Antrag an, den Schleswig-Holstein morgen in den Bundesrat einbringt. Darin verlangt die Landesregierung, dass das im Koalitionsvertrag angekündigte Aufenthaltsrecht für gut integrierte Geduldete schneller umgesetzt und gleichzeitig angepasst wird.
Ein wichtiger Punkt des Antrags betrifft die Aufenthaltsdauer. Künftig sollen drei Jahre Aufenthalt in Deutschland ausreichen, um bei einer Duldung ein sicheres Bleiberecht zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person seit mindestens einem Jahr sozialversicherungspflichtig arbeitet.
Darüber hinaus sollen weitere Bedingungen erfüllt sein. Dazu zählen eine geklärte Identität, keine schweren Straftaten sowie nachweisbare Integrationsleistungen, etwa durch Sprachkenntnisse oder gesellschaftliches Engagement. Ziel ist es, Menschen, die sich bereits eine Existenz aufgebaut haben und arbeiten, früher eine rechtssichere Perspektive zu geben.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Dauer der geplanten Regelung. Statt (wie von der Bundesregierung vorgeschlagen) bereits Ende 2027 auszulaufen, soll sie bis zum 31. Dezember 2029 gelten. Schleswig-Holstein begründet dies mit den bisherigen Verzögerungen bei der Umsetzung und der daraus resultierenden Unsicherheit für Betroffene und Betriebe.
Hintergrund: Bundesregierung plant Aufenthaltstitel für Geduldete mit Arbeit
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung bereits auf ein ähnliches Vorhaben geeinigt, bisher aber noch nicht umgesetzt. Dort ist ein befristeter Aufenthaltstitel für geduldete Ausländer:innen vorgesehen, wenn:
- sie gut integriert sind und ausreichende Deutschkenntnisse haben,
- sie seit zwölf Monaten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern,
- ihre Identität geklärt ist,
- sie nicht straffällig geworden sind
- sie sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben,
- und die Voraussetzungen der § 25a AufenthG und § 25b AufenthG (Aufenthalt bei guter Integration) noch nicht erfüllen.
Kurz gesagt: Schleswig-Holstein unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, will aber die Hürden senken (3 statt 4 Jahre Aufenthalt) und die Laufzeit verlängern (bis Ende 2029 statt Ende 2027).
Warum die aktuellen Regelungen für Geduldete kaum wirken
In der Begründung des Antrags erklärt Schleswig-Holstein, dass die aktuellen Regeln für Geduldete in der Praxis kaum wirken. Nach aktuellen Zahlen lebten im September 2025 bundesweit 187.542 Menschen mit einer Duldung in Deutschland.
Von ihnen hatten jedoch nur 2.904 Personen eine Ausbildungsduldung und 1.376 eine Beschäftigungsduldung. Insgesamt nutzten damit weniger als 2,3 Prozent der Geduldeten diese Möglichkeiten.
Nach Ansicht der Landesregierung liegt das vor allem an den hohen und komplizierten Voraussetzungen. Hinzu kommt eine fehlende Rechtssicherheit für Arbeitgeber.
Unternehmen können oft nicht sicher einschätzen, ob eine beschäftigte oder auszubildende Person bleiben darf oder kurzfristig abgeschoben wird. Diese Unsicherheit hält viele Betriebe davon ab, Geduldete einzustellen oder auszubilden.
Schleswig-Holstein fordert deshalb, die Regelungen zur Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und zur Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) grundlegend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Künftig soll bei der Entscheidung über ein Bleiberecht stärker berücksichtigt werden, ob eine Person arbeitet oder eine Ausbildung absolviert.
Geduldete sollen bei Fachkräftemangel helfen
Ein zentrales Motiv des Antrags aus Schleswig-Holstein ist der anhaltende Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland. Besonders betroffen sind das Handwerk, die Pflege, die Logistik sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. In diesen Bereichen bleiben viele Stellen unbesetzt.
Schleswig-Holstein argumentiert, dass geduldete Geflüchtete, die arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, Teil der Lösung sein können. Abschiebungen trotz Arbeit oder Ausbildung führen dagegen zu persönlichen Härten. Sie verschärfen zudem den Arbeitskräftemangel und verursachen zusätzliche Kosten für Unternehmen und Behörden.
Gewerkschaften und Betriebe teilen die Forderung nach mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig betonen sie, dass ein verbessertes Bleiberecht mit fairen Arbeitsbedingungen einhergehen müsse.
Geflüchtete dürfen nicht als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, sondern sollten die gleichen Rechte und Schutzstandards haben wie andere Beschäftigte. Ein verlässliches Bleiberecht könne Integration stärken, Ausbeutung verhindern und dem Fachkräftemangel langfristig entgegenwirken.
SPD fordert sicheres Bleiberecht für Geduldete mit Arbeit
Ähnliche Forderungen werden seit mehreren Wochen auch auf Bundesebene diskutiert. Die SPD-Bundestagsfraktion sprach sich Anfang Januar 2026 dafür aus, gut integrierten Geflüchteten mit Arbeit oder Ausbildung ein Bleiberecht zu ermöglichen.
Fraktionschef Matthias Miersch verwies in diesem Zusammenhang ebenfalls auf den Fachkräftemangel. Er bezeichnete es als „absurd“, Menschen abzuschieben, die in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung machen.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) forderte vor Kurzem bessere Bleibechancen für junge Geflüchtete nach einer Ausbildung. Unternehmen investierten viel Geld und Zeit in die Ausbildung, bräuchten aber mehr Planungssicherheit, so Bas. Ohne Bleibeperspektive hätten viele Geflüchtete kaum Chancen, überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen.
Bas betont, dass „nicht die Falschen abgeschoben werden dürfen“. Wer integriert sei und einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz habe, müsse auch bleiben können. Nach Angaben von Bas laufen innerhalb der Bundesregierung bereits Gespräche, um das Bleiberecht zu verbessern.
Was bedeutet die Debatte für Menschen mit Duldung?
Wichtig: Die morgige Beratung im Bundesrat führt noch nicht zu einer Gesetzesänderung. Stimmt der Bundesrat dem Antrag aus Schleswig-Holstein zu, wird dieser zunächst als Initiative an die Bundesregierung weitergeleitet.
In einem nächsten Schritt muss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten. Ein solcher Entwurf wird zunächst innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und anschließend in den Bundestag eingebracht. Dort beginnt das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Beratungen.
Nach den Beratungen entscheidet der Bundestag über den Gesetzentwurf. Findet sich eine Mehrheit, wird das Gesetz beschlossen. Danach muss sich erneut der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird, treten neue Regelungen in Kraft.
Für Personen mit einer Duldung bedeutet das: Auch bei einer Zustimmung im Bundesrat ist nicht mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen. Ob und wann es zu einer gesetzlichen Änderung kommt, hängt vom weiteren politischen Willen und vom Verlauf der Beratungen im Bundestag ab.
Für geduldete Geflüchtete mit Arbeit oder Ausbildung ist die Debatte dennoch ein wichtiges Signal. Künftig könnten Arbeit, Ausbildung und Integration stärker über die Bleibeperspektive entscheiden als bisher.
