Am 8. März 2026 finden in Bayern die nächsten Kommunalwahlen statt. Dann werden in Städten, Gemeinden und Landkreisen viele politische Ämter neu vergeben. Im Vorfeld hat sich die bayerische AfD-Fraktion auf ihre politischen Forderungen verständigt.
Das Positionspapier selbst ist derzeit noch nicht öffentlich zugänglich. Mehrere Medien – darunter Die Zeit, die Süddeutsche Zeitung und euronews – berichten jedoch übereinstimmend, dass es unter anderem die folgenden Vorschläge enthält.
Polizei für Abschiebungen nach US-Vorbild
Eine Forderung der AfD in Bayern ist die Schaffung einer spezialisierten Polizeieinheit. Diese soll ausreisepflichtige Personen – also Menschen ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel – aufsuchen und Abschiebungen koordinieren. Die AfD spricht dabei von einer „Asylfahndungs- und Abschiebegruppe“, die organisatorisch bei der bayerischen Polizei angesiedelt werden soll.
Wie verschiedene Medien berichten, dient die US-Einwanderungsbehörde ICE als Vorbild für das Konzept. Wie eine Sonderpolizei konkret aussehen würde, ist bislang offen. Unklar ist auch, welche Befugnisse die Einheit erhalten würde, wie sie sich von bestehenden Polizeibehörden abgrenzen soll und wie die Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden sowie Bundesstellen aussehen würde.
Die AfD-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner erklärte, diese Fragen würden beantwortet werden, wenn die AfD nach der nächsten Landtagswahl – diese findet 2028 statt – an einer bayerischen Landesregierung beteiligt wäre.
Abschiebungen und Überprüfung aller Aufenthaltstitel
Neben der geforderten Sondereinheit spricht sich die AfD auch für eigene Abschiebeflugzeuge für Bayern aus. Zudem sollen Rückführungen künftig nicht mehr nur von staatlichen Behörden organisiert werden. Stattdessen sollen auch private Unternehmen mit der Durchführung von Abschiebungen beauftragt werden dürfen.
Darüber hinaus verlangt die AfD in Bayern eine Überprüfung aller bestehenden Aufenthaltstitel sowie bereits erfolgter Einbürgerungen. Ziel sei es, nachträglich zu prüfen, ob Aufenthaltsrechte und Staatsangehörigkeiten rechtmäßig erteilt wurden.
Ausgangssperre und weniger Leistungen für Asylbewerber
Weitere Forderungen der AfD betreffen den Alltag von Asylbewerber:innen in Bayern. So soll die sogenannte Residenzpflicht wieder konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet, dass Asylsuchende ihren zugewiesenen Aufenthaltsbereich nur noch eingeschränkt verlassen dürfen.
Zusätzlich fordert die Fraktion eine abendliche Ausgangssperre. Asylbewerber:innen sollen ihre Unterkünfte in den Abend- und Nachtstunden nicht mehr verlassen dürfen. Die Partei begründet diese Maßnahme damit, dass dies zu einer „Steigerung der öffentlichen Sicherheit“ führen würde.
Darüber hinaus plant die AfD in Bayern, Asylbewerber verpflichtend zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Gleichzeitig sollen Geldleistungen stark eingeschränkt oder vollständig abgeschafft werden. Statt finanzieller Unterstützung sollen Asylbewerber nur noch Sachleistungen erhalten, etwa für Unterkunft, Verpflegung und grundlegende Hygiene.
Deutscher Pass nur noch für Gutverdiener
Auch die Voraussetzungen für die Einbürgerung sollen nach den Vorstellungen der AfD in Bayern deutlich strenger werden. Demnach soll es künftig nicht mehr ausreichen, dass eine Person ihren Lebensunterhalt selbst sichern kann. Stattdessen sollen nur noch Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, die einen „sinnvollen Beitrag zur Volkswirtschaft“ leisten.
Dabei soll die Einbürgerung vor allem von hohen Qualifikationen und gut bezahlten Tätigkeiten abhängen. Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten, sollen nicht mehr eingebürgert werden können.
Nach Angaben der AfD hätte eine solche Regelung weitreichende Folgen: Die Zahl der Einbürgerungen in Bayern würde von zuletzt rund 50.000 pro Jahr auf nur noch wenige hundert sinken. Damit wiederholt die AfD-Landtagsfraktion eine Forderung, die sie bereits bei ihrer Klausurtagung im September 2025 erhoben hatte.
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Verpflichtender Sprachtest für Kinder vor der Grundschule
Auch im Bildungsbereich fordert die AfD in Bayern Änderungen. Nach den Plänen der Partei sollen künftig alle Kinder mit Migrationshintergrund verpflichtend an Sprachtests teilnehmen.
Kinder, die diese Sprachtests nicht bestehen, sollen nicht sofort in den regulären Schulunterricht wechseln. Stattdessen sollen sie zunächst spezielle Förder- oder Übergangsklassen besuchen. Dort sollen sie unterrichtet werden, bis sie nach Einschätzung der Behörden genügend Deutschkenntnisse erworben haben.
In diesen Klassen soll zudem der Religionsunterricht entfallen. An seine Stelle sollen Fächer wie „kulturelle Bildung“ und „Werteerziehung“ treten. Die AfD begründet diese Vorschläge mit Schwierigkeiten bei der Integration, unzureichenden Sprachkenntnissen sowie mit Disziplin- und Gewaltproblemen an Schulen.
Fazit: Was bedeutet das für Migrant:innen?
Aktuell handelt es sich bei dem Positionspapier der AfD in Bayern lediglich um politische Forderungen. Sie wurden im Vorfeld der Kommunalwahlen 2026 sowie mit Blick auf die Landtagswahl im Jahr 2028 vorgestellt. Konkrete Gesetzesänderungen oder verbindliche Beschlüsse sind damit bislang nicht verbunden.
Ob und in welcher Form die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden könnten, ist derzeit offen. Viele der Vorschläge würden tiefgreifende Änderungen im Verfassungsrecht, im Aufenthaltsrecht und im Sozialrecht erfordern – und müssten einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.
Für Migrant:innen in Deutschland bedeutet das: Die Forderungen der AfD-Landtagsfraktion in Bayern haben derzeit keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Es handelt sich um politische Forderungen und Ankündigungen, nicht um geltendes Recht.
Größere Änderungen wären nur dann denkbar, wenn die AfD-Fraktion ab 2028 an einer bayerischen Landesregierung beteiligt wäre und entsprechende parlamentarische Mehrheiten zustande kämen.