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Das Bild zeigt den Bundestag bzw den Reichstag in Berlin. Der Bundestag berät über einen Antrag der Grünen. Sie fordern ein sicheres Aufenthaltsrecht für Syrer sowie Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Aufenthalt, Familiennachzug, Abschiebung: Bundestag berät neuen Antrag zu Syrern – Worum geht es?

Am Freitag (19. Dezember) berät der Bundestag einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur aktuellen Lage in Syrien. Im Mittelpunkt stehen mehrere Fragen zum Aufenthaltsrecht, zum Familiennachzug, zu Abschiebungen und zur rechtlichen Sicherheit von Syrer:innen in Deutschland. Der Antrag enthält insgesamt 30 Forderungen. Wir erklären die sechs wichtigsten Punkte für Syrer:innen in Deutschland.
Verfasst von:
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Fachlich geprüft von:
Expertin für Ausländerrecht

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Wichtig: Beim Antrag der Grünen handelt es sich aktuell lediglich um politische Forderungen. Es sind keine rechtlich bindenden Beschlüsse. Der Antrag wird zunächst im Bundestag beraten, benötigt für eine Umsetzung aber die Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten.

Forderung: Wechsel in sicheren Aufenthaltstitel

Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Forderung, die Aufenthaltssituation vieler Syrer:innen in Deutschland zu überprüfen und zu verbessern. Die Grünen kritisieren, dass zahlreiche Menschen trotz jahrelangen Aufenthalts weiterhin nur befristete oder unsichere Aufenthaltstitel besitzen. In ihrem Antrag fordern sie daher eine dauerhafte und verlässliche Aufenthaltsperspektive.

Nach Angaben des Ausländerzentralregisters lebten Ende September 2025 rund 948.000 syrische Staatsangehörige in Deutschland. Etwa 667.000 Personen verfügten über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Etwa 10.500 Syrer:innen galten als ausreisepflichtig. Von ihnen hatten rund 9.600 eine Duldung.

Häufige Aufenthaltstitel von Syrern in Deutschland:

  • Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG) → Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG
  • Subsidiärer Schutz (§ 4 Abs. 1 AsylG) → Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG
  • Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 3 oder § 23 Abs. 1 AufenthG

Da diese Aufenthaltstitel befristet sind und in der Regel alle zwei bis drei Jahre erneuert werden müssen, fordern die Grünen einen erleichterten sogenannten Spurenwechsel. Das bedeutet: Syrer:innen sollen einfacher von einem Asyl- oder Schutzstatus in andere Aufenthaltstitel wechseln können, zum Beispiel für Arbeit, Ausbildung oder Studium.

Dabei sollen die unterschiedlichen Lebenslagen stärker berücksichtigt werden. Besonders genannt werden Frauen, Kinder, Studierende, Auszubildende, ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen oder schweren Erkrankungen. Für diese Gruppen sollen auch dann Aufenthaltsperspektiven möglich sein, wenn sie nicht alle Voraussetzungen vollständig erfüllen.

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Forderung: Familiennachzug wieder ermöglichen und beschleunigen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Familiennachzug. Die Grünen fordern, die Verfahren schneller zu gestalten und den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wieder regulär zu ermöglichen.

Der Grund: Derzeit ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland für zwei Jahre (bis Juli 2027) vollständig ausgesetzt. Damit gilt auch die frühere Regelung nicht mehr, nach der monatlich bis zu 1.000 Visa für enge Familienangehörige erteilt werden konnten.

Seitdem sind Familienzusammenführungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, zum Beispiel aus dringenden humanitären Gründen nach § 22 AufenthG oder aus besonderem politischen Interesse nach § 23 AufenthG. Schätzungen zufolge sind davon rund 381.000 Menschen in Deutschland betroffen, die meisten von ihnen aus Syrien.

Die Grünen fordern, dass der Familiennachzug wieder der Regelfall wird und nicht die Ausnahme. Sie sehen ihn als wichtige humanitäre Maßnahme und als Voraussetzung für erfolgreiche Integration.

Forderung: Abschiebungen nach Syrien aussetzen

Die Grünen sprechen sich außerdem dafür aus, Abschiebungen nach Syrien auszusetzen. Das soll laut Antrag so lange gelten, bis sich die Sicherheitslage im Land dauerhaft und verlässlich verbessert hat. Grundlage sollen dabei die Einschätzungen des Auswärtigen Amtes und des Außenministers sein.

Konkret fordern sie einen Abschiebungsstopp nach § 60a AufenthG. Dabei handelt es sich um einen Abschiebungsstopp bzw. eine Duldung aus humanitären oder sicherheitspolitischen Gründen.

Für Syrer:innen in Deutschland würde das bedeuten, dass sie auch nach dem Sturz des Assad-Regimes nicht mit Abschiebungen rechnen müssten, solange sich die Sicherheitslage im Land nicht dauerhaft und verlässlich verbessert hat.

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Forderungen: Reisen nach Syrien ohne Verlust des Aufenthaltstitels

Ein besonders sensibles Thema sind Reisen nach Syrien. Viele Syrer:innen möchten Angehörige besuchen, Eigentumsfragen klären oder sich selbst ein Bild von der Lage im Land machen. Gleichzeitig besteht die Sorge, dass eine solche Reise den Schutzstatus gefährden könnte.

Die Grünen fordern daher klare und verlässliche Regeln für Aus- und Wiedereinreisen für syrische Staatsbürger:innen mit Schutzstatus oder anderen Aufenthaltstiteln. Diese Reisen sollen im Sinne sogenannter „go-and-see“-Besuche möglich sein, wie sie auch von der EU-Kommission vorgeschlagen werden. Ein Aufenthalt in Syrien soll demnach nicht automatisch dazu führen, dass der Aufenthaltstitel in Deutschland erlischt oder in Frage gestellt wird.

Die Bundesregierung lehnt solche Reisen bislang ab. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte zuletzt mehrfach, dass Reisen in das Herkunftsland nicht zu einem Schutzstatus passen. Wer in das Land reist, in dem er verfolgt wurde, sendet aus seiner Sicht das Signal, dass dort keine Gefahr mehr besteht – und damit auch kein Grund für Schutz in Deutschland.

Informationen zur aktuellen Lage in Syrien kann man, so Dobrindt, auch über Familie oder online erhalten. Wer dennoch reist, muss damit rechnen, seinen Schutz zu verlieren.

Forderung: Schutz für besonders gefährdete Gruppen im Asylverfahren

Angesichts der weiterhin unsicheren Lage in Syrien fordern die Grünen, Asylverfahren bestimmter Gruppen weiterzuführen und einen Schutzstatus zu erteilen. Dazu zählen syrische Staatsangehörige, die ethnischen oder religiösen Minderheiten angehören, Teil der LGBTQ-Community sind oder aus anderen Gründen als besonders schutzbedürftig gelten.

Zugleich sprechen sich die Grünen dafür aus, Widerrufsverfahren auszusetzen. Das bedeutet: Bereits anerkannte Schutzstatus sollen nicht überprüft oder aufgehoben werden, solange die Lage in Syrien unsicher bleibt.

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Forderung: Schnellere Verfahren durch besser ausgestattete Behörden

Die Grünen weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass lange Bearbeitungszeiten bei Ausländerbehörden und Einbürgerungsstellen für viele Betroffene ein großes Problem darstellen. Monate- oder jahrelange Wartezeiten sorgen für Unsicherheit und erschweren Integration, Arbeit und Familienleben.

Deshalb fordern sie, die Ausländerbehörden stärker zu unterstützen, etwa durch mehr Personal und bessere Strukturen. Ziel ist es, dass Entscheidungen über Aufenthaltstitel, Verlängerungen oder Einbürgerungen künftig weniger Zeit in Anspruch nehmen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Antrag wird am Freitag (19. Dezember) erstmals im Bundestag beraten und danach an den Innenausschuss weitergeleitet. Es gilt derzeit aber als unwahrscheinlich, dass der Antrag der Grünen eine Mehrheit findet.

Das liegt vor allem daran, dass die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD in der Migrationspolitik einen deutlich strengeren Kurs verfolgt. Die Forderungen der Grünen stehen dazu im Gegensatz.

Der Antrag der Grünen ist daher vor allem als politisches Gegenmodell zur aktuellen Migrationspolitik zu verstehen. Eine Umsetzung ist aber wenig wahrscheinlich.

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Was Betroffene jetzt tun können

Auch wenn die politische Debatte aktuell eher dahin geht, das Aufenthaltsrecht zu verschärfen, ändert sich die Rechtslage nicht von heute auf morgen. Dennoch ist es wichtig, vorbereitet zu sein.

Wichtig: Unabhängig davon gilt weiterhin: Jeder Asylantrag sowie jeder Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels muss von der Ausländerbehörde immer im Einzelfall geprüft werden.

Betroffene sollten daher auf folgendes achten:

  • Aufenthaltsstatus prüfen: Betroffene sollten klären, welcher Aufenthaltstitel aktuell besteht, wann er abläuft und ob Fristen laufen. Auch bei einer Duldung gibt es oft Möglichkeiten, den Status zu verbessern, etwa über Ausbildung, Arbeit oder besondere Bleiberechtsregelungen.
  • Frühzeitig Beratung suchen: Eine frühzeitige Beratung durch Fachanwälte für Migrationsrecht oder Beratungsstellen kann helfen, Risiken einzuschätzen und Handlungsmöglichkeiten zu erkennen – besonders bei Ablehnungen, Widerrufsverfahren oder Unsicherheit wegen möglicher Rückführungen.
  • Unterlagen sammeln und aktuell halten: Wichtige Nachweise sind zum Beispiel Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Schul- und Studienbescheinigungen, Mietverträge, ärztliche Atteste sowie Sprach- und Integrationsnachweise. Vollständige Unterlagen verbessern oft die Chancen bei Anträgen.
  • Fristen einhalten: Anträge, Verlängerungen und Rechtsmittel müssen fristgerecht gestellt werden. Aufenthaltstitel sollten möglichst mehrere Monate vor Ablauf verlängert werden.
  • Bei Abschiebungsandrohung sofort handeln: Geht ein entsprechendes Schreiben ein, sollte umgehend rechtliche Hilfe gesucht werden, um mögliche Eilanträge oder Schutzgründe prüfen zu lassen.
  • Gefährdung dokumentieren und informiert bleiben: Wer bei einer Rückkehr nach Syrien Gefahr befürchtet, sollte entsprechende Nachweise sammeln. Zudem ist es sinnvoll, aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen weiter zu verfolgen und Beratungsangebote zu nutzen.
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