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Das Bild zeigt einen Flüchtling bzw. eine schutzsuchende Person in einem Flüchtlingslager. Das Bild steht symbolhaft für einen Antrag der AfD, in welchem sie fordern, die Genfer Flüchtlingskonvention zu ändern. Demnach sollen Flüchtlinge vorrangig Schutz in Nachbarländern ihres Herkunftslandes erhalten.

AfD fordert Änderung der Genfer Flüchtlingskonvention – Was steckt dahinter?

Die AfD hat am vergangenen Freitag (20. März 2026) einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Darin fordern sie eine Änderung der internationalen Regeln für Geflüchtete. Demnach sollen Geflüchtete künftig vorrangig in Regionen nahe ihres Herkunftslandes Schutz erhalten. Der Antrag sorgt für Kritik bei allen anderen Fraktionen. Doch kann Deutschland die Genfer Flüchtlingskonvention überhaupt ändern?
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin
Fachlich geprüft von:
Christin Schneider
Expertin für Ausländerrecht

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Worum geht es im Antrag der AfD?

Im Mittelpunkt des Antrags steht die Forderung, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 um eine „geografische Priorisierung“ zu ergänzen. Das bedeutet: Schutzsuchende sollen künftig möglichst in Nachbarstaaten ihrer Herkunftsländer aufgenommen werden. Die AfD begründet den Antrag mit drei Argumenten.

Erstens sollen gefährliche Fluchtrouten über das Meer oder durch Wüsten vermieden werden, da diese immer wieder zu vielen Todesfällen führen.

Zweitens sei Hilfe in der Nähe der Herkunftsländer effizienter und günstiger. Investitionen in Nachbarregionen könnten laut AfD die Versorgung von Flüchtlingen verbessern und gleichzeitig Kosten senken.

Drittens argumentiert die AfD, dass eine Aufnahme in Nachbarländern die spätere Rückkehr erleichtert. Wenn Schutzsuchende kulturell und geografisch näher an ihrer Heimat bleiben, können sie nach dem Ende eines Konflikts einfacher zurückkehren, so der Antrag.

Konkret schlägt die AfD vor, Artikel 1A Abs. 2 der Konvention zu ergänzen. Dort könne laut der Partei festgeschrieben werden, dass Schutz „zunächst und möglichst dauerhaft“ in benachbarten Regionen erfolgen soll.

Mit dem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung dazu auf, sich auf internationaler Ebene – insbesondere bei den Vereinten Nationen (UNO) und dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR – für eine entsprechende Reform einzusetzen.

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Was regelt die Genfer Flüchtlingskonvention?

Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen. Sie wurde nach dem Zweiten Weltkrieg beschlossen und legt fest, wer als Flüchtling gilt und welche Rechte diese Personen haben.

Als Flüchtling gilt nach der Konvention eine Person, die sich außerhalb ihres Herkunftslandes befindet und wegen drohender Verfolgung nicht zurückkehren kann oder will. Diese Verfolgung muss sich auf bestimmte Gründe beziehen, etwa Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.

Ein wichtiger Grundsatz der Konvention ist das „Non-Refoulement“-Prinzip. Es besagt, dass niemand in ein Land abgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung oder ernsthafte Gefahr droht.

Wichtig ist: Die Konvention enthält bisher keine Vorgaben dazu, in welchem Land ein Flüchtling Schutz erhalten muss. Genau diesen Punkt will die AfD ändern.

Welche Änderungen die AfD konkret fordert

Die AfD möchte die bestehenden Regeln ergänzen. Der Schutz vor Verfolgung soll bestehen bleiben. Gleichzeitig soll aber eine neue Priorität eingeführt werden: Geflüchtete sollen vorrangig in geografisch und kulturell nahegelegenen Regionen aufgenommen werden – sofern dort ausreichender Schutz gewährleistet ist.

Darüber hinaus fordert die AfD

  • mehr finanzielle Unterstützung für Erstaufnahmeländer, etwa für Bildung, Gesundheit und Arbeitsmarktintegration
  • den Ausbau von Aufnahmekapazitäten in Nachbarstaaten von Krisenregionen
  • stärkere internationale Zusammenarbeit, insbesondere auf EU- und UN-Ebene

Nach Ansicht der AfD würde ein solches System Migration besser steuern und europäische Staaten entlasten.

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Kritik von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken

Der Antrag stößt bei den anderen Parteien im Bundestag auf breite Ablehnung. Bei der Beratung am vergangenen Freitag äußerten Vertreterinnen und Vertreter aller anderen Fraktionen deutliche Kritik.

Aus Sicht der Union steht die Genfer Flüchtlingskonvention für internationale Solidarität. Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) betonte, sie stehe für „Mitmenschlichkeit und Solidarität über Grenzen hinweg“. Aus ihrer Sicht geht es der AfD nur darum, Verantwortung an andere Länder abzugeben.

Auch die Grünen lehnen den Vorschlag klar ab. Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg sprach von einem Angriff auf ein wichtiges Prinzip des internationalen Flüchtlingsschutzes. Der AfD-Vorschlag bedeute, dass Schutzsuchende möglichst ferngehalten werden sollen: „Menschen auf der Flucht sollen dort bleiben, wo es für uns bequem ist – also überall, nur nicht hier.“

Die SPD warnte ebenfalls vor den Folgen einer Reform. Gabriela Heinrich bezeichnete die Genfer Flüchtlingskonvention als wichtigen Fortschritt der Nachkriegszeit und erklärte: „Wer sie schwächen oder abschaffen will, der reißt eine gefährliche Lücke für Menschen auf der Flucht.“

Auch die Linksfraktion sieht den Antrag kritisch. Clara Bünger betonte, dass grundlegende Rechte von Flüchtlingen nicht eingeschränkt werden dürfen. „Flüchtende müssen eben nicht auf die Großzügigkeit eines Aufnahmestaates hoffen, sondern haben einen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung.”

Kann Deutschland die Genfer Flüchtlingskonvention ändern?

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist Teil des Völkerrechts. Sie gilt nicht nur für Deutschland, sondern für alle 149 Staaten weltweit, die sie unterschrieben haben.

Deutschland ist also nur einer von vielen Vertragspartnern. Das bedeutet, dass Deutschland:

  • die Konventionen nicht einseitig ändern darf
  • keine neuen Regeln allein festlegen darf
  • andere Staaten nicht verpflichten kann, Änderungen zu übernehmen

Damit die Genfer Flüchtlingskonvention geändert oder angepasst wird, müsste ein internationales Verfahren stattfinden.

Dafür müsste:

  1. Ein Staat (z. B. Deutschland) offiziell eine Änderung vorschlagen
  2. Die Vereinten Nationen (UNO) eine Konferenz dazu einberufen
  3. Die beteiligten Staaten über die Änderung verhandeln
  4. Die Staaten der Änderung zustimmen (in der Regel durch Unterzeichnung und spätere Ratifizierung im eigenen Land)

Eine Änderung würde nur für die Staaten gelten, die ihr zustimmen. Es gibt also keine automatische Verpflichtung für alle.

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Wie es jetzt weitergeht

Der Antrag der AfD wurde zunächst im Bundestag beraten. In den kommenden Wochen wird er in den zuständigen Ausschüssen weiter behandelt, bevor das Parlament abschließend darüber abstimmt.

Da sich die anderen Fraktionen bereits klar gegen den Vorschlag ausgesprochen haben, gilt es als eher unwahrscheinlich, dass der Antrag eine Mehrheit erhält.

Sollte der Antrag dennoch eine Mehrheit erhalten, wäre die Bundesregierung dazu aufgerufen, sich international für eine Reform der Genfer Flüchtlingskonvention einzusetzen. Eine tatsächliche Änderung wäre jedoch nur mit Zustimmung vieler weiterer Staaten und mit großem zeitlichen Aufwand möglich.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...