Strenge Migrations- und Asylregeln: Was fordert die Regierung?
Bereits kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD Anfang Mai 2025 wurden erste Schritte unternommen, um die Asyl-Ziele des Koalitionsvertrags umzusetzen. Dazu gehörten strengere Grenzkontrollen und verstärkte Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen.
Mehrere Gesetzesvorschläge wurden in den Bundestag eingebracht, darunter:
- das Ende der Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren für gut integrierte Migranten,
- das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre,
- schnellere Einstufung sicherer Herkunftsstaaten und
- die Aufnahme des Ziels „Begrenzung von Migration“ ins Aufenthaltsgesetz.
Am Freitag wurde erstmals im Bundestag über das Gesetz zum Familiennachzug beraten.
Wie positionieren sich die Parteien zur Abschaffung des Familiennachzugs?
Die Meinungen der Parteien zu diesem Gesetz gingen dabei deutlich auseinander.
CDU/CSU:
Die CDU/CSU sprach sich geschlossen für den Gesetzesentwurf aus. Innenminister Dobrindt (CSU) argumentierte, dass der Kampf gegen illegale Migration viele Maßnahmen erfordere – dazu gehöre auch, den Familiennachzug vorübergehend auszusetzen.
Deutschland sei zwar ein weltoffenes Land, aber die Belastungsgrenze bei der Integration sei in vielen Städten erreicht. Dagegen müsse man etwas unternehmen. Auch sprach sich Dobrindt noch einmal dafür aus, die sogenannten Pull-Faktoren (also Anreize für Migration nach Deutschland) weiter reduzieren zu wollen. Die strengen Grenzkontrollen nannte er einen Erfolg.
Die Linke und die Grünen:
Beide Parteien lehnen das Gesetz entschieden ab. Sie sehen darin einen Angriff auf grundlegende Menschenrechte. Während der Debatte betonten sie, dass die Aussetzung des Familiennachzugs Familien auseinanderreißt, Integration behindert und menschliches Leid verursacht. Besonders betroffen seien Menschen aus Syrien.
Für die Grünen wie auch für die Linke ist das Recht auf Familienleben ein zentraler Wert, der im Deutschen Grundgesetz und im EU-Recht verankert ist. Sie kritisierten, dass durch das Gesetz legale Wege versperrt werden und Menschen so eher gefährliche, illegale Wege wählen müssen. Statt Einschränkungen fordern sie mehr Menschlichkeit, klare Regeln und einen vereinfachten Familiennachzug.
AfD:
Die AfD hat sich klar gegen den Familiennachzug — und für das Gesetz — positioniert. Das neue Gesetz geht der Partei aber nicht weit genug. Sie fordern, dass alle Asylbewerber ohne Asylgrund an der Grenze abgewiesen werden und der Familiennachzug für alle Migranten komplett gestrichen wird.
Vor allem für syrische Geflüchtete besteht laut AfD kein Schutzgrund mehr, da sich die Situation in ihrem Heimatland nach dem Sturz Assads stabilisiert habe. Sie fordern, dass auch bereits hier lebende Angehörige zurückgeschickt werden sollten. Aus Sicht der AfD sind die Gesetzesvorschläge der Regierung “keine tatsächliche Migrationswende“, sondern eine reine “Mogelpackung”.
SPD:
Die SPD sprach sich nur sehr vorsichtig für das Gesetz aus. Einerseits stimmten sie der CDU/CSU zu, dass es in Deutschland mehr feste Regelungen in der Migrations- und Asylpolitik brauche. Andererseits dürfe man die Menschlichkeit nicht vergessen, so die Abgeordneten der SPD.
Die Partei mahnte an, dass viele Menschen vor Krieg und Gewalt geflohen seien und teils seit Jahren von ihren Familien getrennt leben. Allerdings erfordere politische Zusammenarbeit den Willen zu Kompromissen. Wichtig ist der SPD , dass Härtefälle gut geregelt werden und besonders schutzbedürftige Menschen nicht abgewiesen werden. Die SPD betont: Es geht um echte Menschen – nicht nur um Zahlen oder Politik.
Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?
Wann und in welcher Form das Gesetz zum Familiennachzug in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar.
Im Deutschen Bundestag wird ein eingebrachtes Gesetz in der Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen. Das bedeutet: Es braucht mehr Ja- als Nein-Stimmen der anwesenden Abgeordneten um ein Gesetz zu beschließen.
Konkret heißt das:
- Es müssen mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein (sog. Beschlussfähigkeit).
- Von diesen anwesenden Abgeordneten müssen mehr für den Gesetzentwurf stimmen als dagegen.
Unser Fazit
Im Bundestag herrscht Uneinigkeit. Während der Debatte am Freitag (06.06.2025) kündigten sowohl Die Linke als auch die Grünen an, dem Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs nicht zustimmen zu wollen.
Die Linke hat aktuell 64 Sitze im Bundestag, die Grünen 85 Sitze.
Davon auszugehen ist, dass sowohl die CDU/CSU (208 Sitze) als auch die AfD (151 Sitze) dem Antrag zustimmen werden.
Spannend bleibt es bei der SPD (120 Sitze). Zwar befindet sich die Partei gemeinsam mit der CDU/CSU in der Regierung. Dennoch sprachen sich Vertreter der SPD bei der Debatte nur sehr zögerlich für das Gesetz aus.
