Warum Behörden künftig KI nutzen sollen
Viele Ausländerbehörden bearbeiten seit Jahren eine große Zahl von Anträgen. Gleichzeitig fehlt es nach Angaben der Bundesregierung häufig an Personal und modernen technischen Möglichkeiten. Das führt teilweise zu langen Bearbeitungszeiten. Außerdem werden ähnliche Fälle von verschiedenen Behörden nicht immer gleich bewertet.
Das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG) soll diese Probleme lösen. Künstliche Intelligenz und andere automatisierte Programme sollen die Behörden künftig bei ihrer Arbeit unterstützen. Ziel ist es laut Gesetzentwurf, Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren schneller, einheitlicher und sicherer zu gestalten.
Das Gesetz sieht vor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden sowie die für Visa zuständigen Behörden KI-Systeme einsetzen dürfen. Auch das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten können die neuen Regelungen nutzen.
Wichtig: Der Gesetzentwurf erlaubt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltstitel, Visa und Asyl. Die endgültige Entscheidung über einen Antrag sollen aber weiterhin die Mitarbeiter der zuständigen Behörde treffen. Die KI soll lediglich Informationen liefern und die Sachbearbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen.
Welche Aufgaben soll die KI übernehmen?
Der Gesetzentwurf sieht drei wichtige Neuerungen vor:
- Personenbezogene Daten von Antragstellern dürfen zum Training von KI-Systemen verwendet werden.
- Bereits abgeschlossene Verfahren dürfen mithilfe von KI ausgewertet werden.
- Angaben aus Anträgen dürfen in bestimmten Fällen mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet verglichen werden.
Zur Erklärung:
Damit KI-Systeme Behörden künftig bei der Bearbeitung von Anträgen unterstützen können, müssen sie zunächst entwickelt und trainiert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass für das Training der KI auch personenbezogene Daten von Antragstellern verwendet werden dürfen.
Die KI soll so zum Beispiel lernen, welche Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel, ein Visum oder einen Schutzstatus gelten. Außerdem soll sie erkennen können, welche Nachweise erforderlich sind und ob Angaben oder eingereichte Unterlagen möglicherweise widersprüchlich oder ungewöhnlich sind.
Ein weiterer Punkt des neuen Gesetzes betrifft bereits abgeschlossene Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren. Diese sollen mithilfe von KI ausgewertet werden. Dadurch soll die KI erkennen, wie sich ähnliche Verfahren künftig schneller und einheitlicher bearbeiten lassen.
Bestehen begründete Zweifel an den Angaben eines Antragstellers, dürfen Behörden diese künftig mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet vergleichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Zweifel an der Herkunft, der Staatsangehörigkeit oder an eingereichten Dokumenten bestehen.
Dabei dürfen die Behörden aber nur Informationen nutzen, die jeder im Internet sehen kann. Dazu gehören zum Beispiel frei zugängliche Webseiten, öffentliche Register oder öffentlich sichtbare Beiträge in sozialen Netzwerken.
Wichtig auch: Die KI darf nur auf die öffentlichen Informationen eines Antragstellers zugreifen, wenn es berechtigte Zweifel an den Angaben gibt. Ohne berechtigten Anlass darf die Behörde nicht auf die öffentlichen Daten aus dem Internet zugreifen.
Welche persönlichen Daten dürfen verwendet werden?
Die Behörden sollen personenbezogene Daten nutzen dürfen, die ihnen aus Asyl-, Visum- oder Aufenthaltsverfahren vorliegen. Dazu gehören Angaben aus dem Antrag, eingereichte Dokumente sowie Informationen über den bisherigen Aufenthalt.
Verwendet werden können unter anderem der Name, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, das Herkunftsland, der Familienstand sowie Angaben zur Ausbildung und Beschäftigung. Auch Informationen über einen Arbeitgeber oder eine Bildungseinrichtung können verarbeitet werden.
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Entscheidung über den Antrag trifft weiterhin ein Mensch
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Künstliche Intelligenz nur ein Hilfsmittel für die Behörde sein. Die rechtliche Prüfung und die endgültige Entscheidung über einen Antrag liegen weiterhin bei den Mitarbeitern der zuständigen Behörde.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regeln zum Schutz der Antragsteller. Die Behörden müssen sicherstellen, dass die KI niemanden wegen seiner Herkunft, Religion, seines Geschlechts oder anderer persönlicher Merkmale benachteiligt.
Wie geht es jetzt weiter?
Wichtig: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Mit dem gestrigen Beschluss hat das Gesetzgebungsverfahren erst begonnen.
Als Nächstes wird der Gesetzentwurf an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Dort soll er voraussichtlich im Herbst 2026 beraten werden. Erst wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz beschließen, können die neuen Regelungen in Kraft treten.
Für Menschen, die einen Antrag auf ein Visum, Asyl oder einen Aufenthaltstitel stellen möchten, ändert sich deshalb zunächst nichts. Sollte das Gesetz in Kraft treten, könnten Behörden personenbezogene Daten künftig für die Entwicklung und das Training von KI-Systemen nutzen. Außerdem könnte KI die Behörden bei der Bearbeitung von Asyl-, Visum- und Aufenthaltsverfahren unterstützen.
Die endgültige Entscheidung über einen Antrag soll aber weiterhin der Mitarbeiter der zuständigen Behörde treffen.