Vorübergehender Schutz bis März 2028 verlängert
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf verständigt, den vorübergehenden Schutz für Menschen aus der Ukraine bis zum 4. März 2028 zu verlängern. Der Schutzstatus war kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs im März 2022 eingeführt worden und wurde seitdem mehrfach verlängert.
Nach Angaben des Rates der Europäischen Union profitieren derzeit rund 4,4 Millionen Menschen von dieser Regelung. Sie ermöglicht es Geflüchteten aus der Ukraine, ohne ein reguläres Asylverfahren in einem EU-Mitgliedstaat zu leben.
Mit dem Schutzstatus sind unter anderem das Aufenthaltsrecht, der Zugang zum Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung, Sozialleistungen sowie der Schulbesuch für Kinder verbunden. In Deutschland hängt der vorübergehende Schutz mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG zusammen.
Nach der politischen Einigung muss der Beschluss in den kommenden Wochen noch förmlich vom Rat angenommen und anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Danach tritt die Verlängerung offiziell in Kraft.
Neue Voraussetzungen für wehrpflichtige ukrainische Männer
Neben der Verlängerung haben die EU-Staaten auch eine Änderung der bisherigen Regeln beschlossen. Künftig soll der vorübergehende Schutz für neu ankommende ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter nur noch gewährt werden, wenn sie nachweisen können, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen in der Ukraine nachkommen oder davon befreit sind.
Als Nachweis kommen beispielsweise ein Reisepass mit einem offiziellen Ausreisestempel der ukrainischen Behörden oder ein amtliches Dokument infrage, das eine Befreiung vom Wehrdienst oder die Erfüllung der Wehrpflicht bestätigt.
Hintergrund ist eine Bitte der ukrainischen Regierung. Nach Angaben der EU soll die neue Regel dazu beitragen, dass die Ukraine ihre Verteidigungsfähigkeit aufrechterhalten kann.
Bereits geschützte Personen sind nicht betroffen
Wichtig ist: Die neue Regel gilt ausschließlich für Personen, die künftig erstmals einen Antrag auf vorübergehenden Schutz stellen. Wer bereits einen Schutzstatus in einem EU-Staat besitzt, behält diesen unverändert und muss keine zusätzlichen Nachweise erbringen.
Auch an den Rechten der bereits geschützten Personen ändert sich nichts. Sie können weiterhin in der EU wohnen, arbeiten und die Leistungen des vorübergehenden Schutzes in Anspruch nehmen.
Was bedeutet die Änderung für neu einreisende Ukrainer?
Nach den derzeitigen ukrainischen Vorschriften betrifft die Änderung vor allem Männer im wehrpflichtigen Alter zwischen 23 und 60 Jahren. In der Ukraine gilt während des Kriegsrechts für viele Männer ein Ausreiseverbot. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen mit einer Befreiung vom Wehrdienst oder in bestimmten familiären oder gesundheitlichen Situationen.
Wer die neuen Voraussetzungen für den vorübergehenden EU-Schutz nicht erfüllt, erhält den Schutzstatus künftig nicht mehr automatisch. Betroffene können aber weiterhin einen regulären Asylantrag stellen. Anders als beim vorübergehenden Schutz wird dabei jeder Einzelfall individuell geprüft.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Die beschlossene Einschränkung stößt bei mehreren Menschenrechtsorganisationen auf Kritik. Sie warnen davor, wehrpflichtige Männer pauschal vom vorübergehenden Schutz auszuschließen. Nach ihrer Auffassung sieht die ursprüngliche EU-Richtlinie einen solchen Ausschlussgrund nicht vor.
Kritiker befürchten außerdem, dass die neue Regel Männer aufgrund ihres Alters und Geschlechts benachteiligen könnte. Zudem weisen sie darauf hin, dass Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine aktuell nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Sie warnen außerdem vor einer zusätzlichen Belastungen für die nationalen Asylbehörden, weil mehr Menschen auf das reguläre Asylverfahren angewiesen wären.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine wird bis zum 4. März 2028 verlängert.
- Neu einreisende ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter (23 bis 60 Jahre) erhalten den EU-Schutz nicht mehr automatisch. Sie müssen einen regulären Asylantrag stellen.
- Eine Ausnahme gilt für Männer, die nachweisen können, dass sie ihren militärischen Verpflichtungen nachgekommen sind oder vom Wehrdienst befreit sind.
- Für Ukrainerinnen und Ukrainer, die bereits vorübergehenden Schutz in einem EU-Mitgliedstaat genießen, ändert sich nichts. Sie behalten ihren Schutzstatus bis März 2028.