Was fordert der Bundesrat genau?
Hintergrund: Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan in Deutschland, in dem alle 16 Bundesländer vertreten sind. Er kann eigene Vorschläge und Anträge in den Bundestag einbringen und wirkt an der Gesetzgebung mit.
Der aktuelle Beschluss zum Aufenthaltsrecht geht auf eine Initiative aus Schleswig-Holstein zurück. Die Integrationsministerin des Landes, Aminata Touré (Bündnis 90/Die Grünen), hat vorgeschlagen, gut integrierten Geflüchteten mit Arbeit oder in Ausbildung ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt diesen Vorschlag mit großer Mehrheit.
Nach Ansicht der Länder soll die Bundesregierung jetzt möglichst schnell ein neues Gesetz vorlegen. Die geplante Regelung soll nicht nur den Betroffenen helfen. Sie würde auch Unternehmen mehr Planungssicherheit geben – denn viele Betriebe beschäftigen oder bilden Geduldete aus und wissen oft nicht, ob diese langfristig bleiben können.
Wer könnte ein Bleiberecht bekommen?
Der Bundesrat schlägt konkrete Voraussetzungen vor. Davon könnten vor allem Personen profitieren, die derzeit eine Duldung haben.
Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sollen Geduldete erhalten, die
- seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben,
- seit mindestens einem Jahr sozialversicherungspflichtig arbeiten oder eine Ausbildung machen,
- eine geklärte Identität haben
- und keine Straftaten begangen haben.
Die Bundesregierung hat eine ähnliche Regelung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Der Vorschlag des Bundesrates geht aber in einigen Punkten darüber hinaus.
Zum Beispiel haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren vorgesehen. Der Bundesrat schlägt dagegen vor, diese Frist auf drei Jahre zu verkürzen.
Außerdem fordert der Bundesrat, dass die Regelung bis Ende 2029 gelten soll. Im Koalitionsvertrag ist bisher nur eine Befristung bis Ende 2027 vorgesehen. Eine längere Frist soll sicherstellen, dass auch neu ankommende Geflüchtete die Mindestaufenthaltsdauer erreichen und von der Regelung profitieren können.
Warum braucht es eine neue Regelung?
Im Aufenthaltsrecht gibt es bereits Vorschriften für Geduldete, die arbeiten oder eine Ausbildung beginnen: die sogenannte Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung. Diese ermöglichen es Geduldeten, während ihrer Ausbildung oder Beschäftigung vorübergehend in Deutschland zu bleiben.
In der Praxis werden diese Möglichkeiten aber kaum genutzt: Laut Bundesrat profitieren derzeit nur rund 2,3 Prozent der Geduldeten davon.
Das zeigt aus Sicht der Länder, dass die bestehenden Regeln nicht ausreichen. Deshalb fordert der Bundesrat neue, einfachere und praxisnahe Lösungen, damit Geflüchtete mit Arbeit oder Ausbildung leichter ein langfristiges Aufenthaltsrecht erhalten können.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Beschluss des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré sprach von einer „klaren Aufforderung“ an den Bund, Geflüchteten in Arbeit oder Ausbildung möglichst schnell ein Bleiberecht zu ermöglichen.
Wichtig ist jedoch: Der Beschluss des Bundesrates ist rechtlich nicht bindend. Das bedeutet, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet ist, die Forderung umzusetzen oder schnell ein Gesetz vorzulegen.
Solche Beschlüsse erhöhen aber den politischen Druck auf die Bundesregierung, sich mit dem Thema zu befassen. Hinzu kommt, dass eine ähnliche Regelung bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt wurde.
Auch innerhalb der Regierungsparteien gibt es Unterstützung für ein Bleiberecht für arbeitende Geflüchtete. Mehrere SPD-Politiker:innen – darunter auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas – haben sich öffentlich für eine solche Regelung ausgesprochen.
Ob und wann die Bundesregierung die Forderung des Bundesrates aufgreift und das Aufenthaltsrecht ändert, ist offen. Für ein neues Bleiberecht ist ein Gesetz notwendig, welches vom Bundestag beschlossen werden muss. Dieser Prozess kann erfahrungsgemäß einige Zeit dauern.