Teilnehmer von einem Integrationskurs arbeiten gemeinsam in einem Klassenraum. Eine diverse Gruppe von Erwachsenen, darunter eine Frau mit Kopftuch und ein Mann, helfen einem jungen Mann beim Schreiben. Sie diskutieren Inhalte des Kurses, der Sprachkenntnisse und gesellschaftliche Integration vermittelt. Im Hintergrund ist eine Tafel mit Notizen zu sehen.
Veröffentlicht:

4. Oktober 2024

Aktualisiert:

13. August 2026

BAMF Integrationskurs Antrag: Voraussetzungen, Ablauf und Kosten

Ein Integrationskurs hilft Ihnen, Deutsch zu lernen und wichtige Kenntnisse über das Leben in Deutschland zu erwerben. Ob Sie direkt an einem Kurs teilnehmen können oder zunächst einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer einen Anspruch auf einen Integrationskurs hat, wer die Teilnahme beantragen kann, wie und wo Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen können.
Verfasst von:
Anna Faustmann
Redakteurin

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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Sie einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltstitel ab. Manche Personen haben einen gesetzlichen Anspruch, andere können freiwillig zugelassen oder zur Teilnahme verpflichtet werden.
  • Haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch, können Sie beim BAMF eine Zulassung zur freiwilligen Teilnahme beantragen.
  • Für den Antrag benötigen Sie Nachweise zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Wollen Sie zusätzlich eine Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, können weitere Unterlagen erforderlich sein.
  • Eine BAMF-Zulassung zum Integrationskurs ist in der Regel ein Jahr gültig. Einen passenden Kursträger und freie Kurse finden Sie über das BAMF-NAvI.

BAMF Integrationskurs Antrag – Welche Möglichkeiten gibt es?

Ob Sie einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen müssen, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Nicht jeder Zuwanderer muss einen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:

  • Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs.
  • Sie haben keinen Anspruch, können aber einen Antrag auf freiwillige Teilnahme stellen.
  • Sie werden von einer zuständigen Behörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet.
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Zulassung zum Integrationskurs nach § 44 AufenthG – Ihre Rechte und Möglichkeiten

§ 44 AufenthG  legt die Bedingungen fest, unter denen Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs haben. Dieser Kurs dient der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration und kann den Weg für eine erfolgreiche Eingliederung in die deutsch...

Gesetzlicher Anspruch auf einen Integrationskurs

Nach § 44 AufenthG haben bestimmte ausländische Personen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Dieser Anspruch kann bestehen, wenn Sie erstmals einen der folgenden Aufenthaltstitel erhalten:

  • einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (§§ 18a bis 18d, 18g, 19c und 21 AufenthG),
  • einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug (§§ 28, 29, 30, 32, 36 und 36a AufenthG),
  • einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§ 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 oder § 25b AufenthG),
  • eine Aufenthaltserlaubnis als langfristig Aufenthaltsberechtigte aus einem anderen EU-Mitgliedstaat( § 38a AufenthG),
  • einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 oder Absatz 4 AufenthG.

Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs, müssen Sie keinen BAMF Integrationskurs Antrag stellen. Sie erhalten eine Teilnahmeberechtigung von der zuständigen Ausländerbehörde. Damit können Sie sich bei einem zugelassenen Integrationskursträger für einen Kurs anmelden.

Wichtig: Ein Anspruch besteht nicht in jedem Fall. Er kann ausgeschlossen sein, wenn Sie bereits über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen oder einen geringen Integrationsbedarf haben. Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine schulische oder berufliche Ausbildung in Deutschland absolvieren, haben keinen Anspruch auf einen Integrationskurs.

Außerdem ist der gesetzliche Anspruch zeitlich begrenzt: Er erlischt ein Jahr nach Erteilung des Aufenthaltstitels oder wenn der Aufenthaltstitel wegfällt.

Wann ist der Integrationskurs Pflicht?

In bestimmten Fällen ist die Teilnahme an einem Integrationskurs nicht freiwillig, sondern verpflichtend. Wann eine solche Verpflichtung besteht, regelt § 44a AufenthG.

Eine Teilnahme kann zum Beispiel verpflichtend sein, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben, sich aber noch nicht auf einfache Art auf Deutsch verständigen können. Bei bestimmten Aufenthaltstiteln kann die Teilnahme außerdem verpflichtend sein, wenn Sie bei der Erteilung des Titels noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen. Das betrifft die Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 30 und § 36a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 AufenthG.

Die Ausländerbehörde kann Sie außerdem zur Teilnahme verpflichten, wenn Sie in besonderer Weise integrationsbedürftig sind.

Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherung), kann die Behörde Sie ebenfalls zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dasselbe gilt für Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Wichtig: Werden Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, müssen Sie dieser Pflicht nachkommen. Nehmen Sie ohne Grund nicht am Integrationskurs teil, kann sich das negativ auf Ihr Verfahren auswirken.

Hat man keinen Anspruch auf die Teilnahme eines Integrationskurses oder wird man nicht verpflichtet, besteht dennoch die Möglichkeit im Rahmen freier Kursplätze einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen und ggf. auch gleich einen Antrag auf Kostenbefreiung zu stellen.
Christin Schneider
Christin Schneider
Expertin im Ausländerrecht

Wer kann einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen?

Haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs, können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – trotzdem freiwillig teilnehmen. Dafür brauchen Sie eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und müssen einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen.

Nach § 44 Abs. 4 AufenthG kann das BAMF Sie zur Teilnahme zulassen, wenn ausreichend Kursplätze zur Verfügung stehen. Bei der Entscheidung berücksichtigt das BAMF, wie groß Ihr Integrationsbedarf ist.

Seit Ende Juli 2026 gelten dabei neue Prioritäten: Vorrangig werden Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG berücksichtigt. Auch deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger, deren Deutschkenntnisse für die Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung nicht ausreichen, sowie deren Familienangehörige, erhalten eher eine Zulassung.

Asylbewerber:innen im laufenden Verfahren und Personen mit einer Duldung haben aktuell hingegen weniger Chancen auf einen Integrationskurs. Ihre Zulassung hängt von freien Kursplätzen und den verfügbaren Mitteln ab.

Sie können den BAMF Integrationskurs Antrag direkt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder einem zugelassenen Integrationskursträger stellen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie eine Zulassung und damit die Bestätigung, dass Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen. Die Zulassung ist grundsätzlich ein Jahr gültig.

BAMF Integrationskurs Antrag stellen: Schritt für Schritt

Wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs haben, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zur freiwilligen Teilnahme beantragen.

Den BAMF Integrationskurs Antrag können Sie online über das Bundesportal stellen. Auch ein zugelassener Integrationskursträger (also die Sprachschule oder der Anbieter der Integrationskurse) kann den Antrag für Sie einreichen.

Doch wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen wollen?

Schritt 1: Prüfen Sie Ihre Teilnahmeberechtigung

Zunächst sollte Sie klären, auf welcher Grundlage Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können. Dabei gibt es die bereits erwähnten drei Möglichkeiten: gesetzlicher Anspruch, Zulassung oder Verpflichtung.

Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, erhalten Sie Ihre Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde. In diesem Fall müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf Zulassung beim BAMF stellen.

Wenn Sie keinen gesetzlichen Anspruch haben, aber trotzdem an einem freiwilligen Integrationskurs teilnehmen wollen, können Sie einen BAMF Integrationskurs Antrag stellen.

Werden Sie dagegen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, erhalten Sie ebenfalls einen entsprechenden Nachweis von der Behörde. Auch in diesem Fall ist kein zusätzlicher Antrag auf Zulassung beim BAMF erforderlich.

Schritt 2: Antrag online stellen

Den Antrag auf Zulassung können Sie online stellen. Das BAMF stellt dafür das Formular „Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs“ zur Verfügung. Dort können Sie den BAMF Integrationskurs Antrag direkt digital ausfüllen und abschicken. Alternativ ist es auch möglich, den Antrag online auszufüllen, im Anschluss auszudrucken und auf dem Postweg an das BAMF zu schicken.

Für den Online-Antrag brauchen Sie ein Konto bei der BundID.

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Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Welche Unterlagen Sie für den BAMF Integrationskurs Antrag brauchen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. In der Regel müssen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus einreichen. Das kann zum Beispiel eines der folgenden Dokumente sein:

  • Ihr Aufenthaltstitel,
  • Ihre Aufenthaltsgestattung,
  • Ihre Duldung,
  • Ihr Reisepass oder Personalausweis als EU-Bürger oder
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass als deutscher Staatsangehöriger

Wollen Sie zusätzlich einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen, benötigen Sie weitere Nachweise. Je nach Situation können dazu zum Beispiel gehören:

  • ein Nachweis über Leistungen nach SGB II (Grundsicherungsgeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld)
  • ein Nachweis über Leistungen nach SGB XII (Leistungen zum Lebensunterhalt)
  • Gehaltsabrechnungen und/oder Ihr Arbeitsvertrag
  • ggf. ärztliche Atteste oder andere Dokumente, die eine besondere finanzielle Belastung nachweisen

Verwenden Sie immer das aktuelle BAMF-Formular und beachten Sie die dort genannten Hinweise.

Schritt 4: Antrag beim BAMF einreichen

Wenn Sie das Formular ausgefüllt und alle erforderlichen Nachweise zusammengestellt haben, können Sie Ihren BAMF Integrationskurs Antrag online oder per Post beim BAMF einreichen.

Am einfachsten ist die digitale Antragstellung über das Bundesportal. Dort füllen Sie den Antrag online aus, laden die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken alles elektronisch an das BAMF.

Sie müssen den Antrag außerdem nicht zwingend selbst einreichen. Ein zugelassener Integrationskursträger kann die Antragstellung für Sie übernehmen. Das kann hilfreich sein, wenn Sie bereits einen passenden Kursträger gefunden haben und Unterstützung beim Antrag benötigen.

Schritt 5: Entscheidung des BAMF abwarten

Nach Eingang Ihres Antrags prüft das BAMF, ob Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Integrationskurs erfüllen. Wird Ihr BAMF Integrationskurs Antrag bewilligt, erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmeberechtigung.

Mit dieser Bescheinigung können Sie sich bei einem vom BAMF zugelassenen Integrationskursträger anmelden. Einen passenden Kursträger und verfügbare Integrationskurse können Sie über das BAMF-NAvI suchen.

Achten Sie außerdem darauf, wie lange die Zulassung gültig ist. In der Teilnahmebestätigung steht, bis spätestens wann Sie sich für einen Kurs angemeldet haben müssen. Suchen Sie daher möglichst früh nach einem passenden Kurs.

Alles Wichtige rund um den Integrationskurs

Nach der Zulassung zum Integrationskurs sind noch einige praktische Fragen wichtig: Wie lange ist die Zulassung gültig, wie finden Sie einen passenden Kursträger und wie läuft der Kurs ab

Hier erfahren Sie, was Sie vor dem Kursstart und während des Integrationskurses beachten sollten.

Wie lange ist die BAMF-Zulassung gültig?

Eine Zulassung zum Integrationskurs durch das BAMF ist in der Regel ein Jahr gültig (§ 5 Abs. 3 IntV). In Ihrer Bestätigung steht, bis zu welchem Datum Sie zur Teilnahme berechtigt sind.

Innerhalb dieser Frist sollten Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger anmelden. Warten Sie damit möglichst nicht bis kurz vor Ablauf der Zulassung. Je nach Wohnort kann es einige Zeit dauern, bis ein passender Kurs mit freien Plätzen verfügbar ist.

Integrationskursträger finden

Einen passenden Integrationskurs können Sie über das BAMF-NAvI suchen. Dort finden Sie alle vom BAMF zugelassenen Kursträger und Kurse in Ihrer Nähe.

Für die Suche geben Sie einfach Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein. Anschließend können Sie sich alle Integrationskursträger anzeigen lassen und die Suche weiter eingrenzen. Sie finden dort unter anderem auch Informationen zu den angebotenen Kursen, zu freien Plätzen sowie dazu, ob die Kurse in Vollzeit oder Teilzeit stattfinden.

Haben Sie einen passenden Anbieter gefunden, wenden Sie sich direkt an ihn und fragen nach einem freien Kursplatz

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Einstufungstest vor Kursbeginn

Bevor Sie mit dem Integrationskurs beginnen, führt der Kursträger einen Einstufungstest mit Ihnen durch. Dabei wird geprüft, wie gut Ihre Deutschkenntnisse und Ihr Wissen über Deutschland bereits sind.

Wenn Sie bereits erste Kenntnisse besitzen, können Sie je nach Ergebnis in einen höheren Kursabschnitt einsteigen. Der Einstufungstest hilft außerdem dabei festzustellen, ob für Sie ein spezieller Integrationskurs sinnvoll ist.

Wie läuft der Integrationskurs ab?

Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtseinheiten und besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten. Dort lernen Sie Deutsch für typische Situationen im Alltag, zum Beispiel für Arbeit, Wohnen, Einkaufen oder den Kontakt mit Behörden. Ziel ist es, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 zu erreichen.

Anschließend folgt der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Dabei lernen Sie unter anderem die deutsche Rechtsordnung, Geschichte, Kultur sowie wichtige Rechte und Pflichten kennen.

Am Ende des Sprachkurses nehmen Sie am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teil. Wenn Sie den Sprachtest auf dem Niveau B1 und den Test „Leben in Deutschland“ bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen.

Besonders wichtig: Sie können den erfolgreich abgeschlossenen Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) sowie den Test „Leben in Deutschland“ später auch für die Niederlassungserlaubnis und die Einbürgerung nutzen

Was kostet ein BAMF Integrationskurs?

Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist nicht komplett kostenlos. Wenn Sie nicht vom Kostenbeitrag befreit sind, müssen Sie einen Teil der Kurskosten selbst übernehmen.

Der reguläre Kostenbeitrag liegt bei 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Für einen Standardkurs mit 700 Unterrichtseinheiten entstehen damit insgesamt Kosten von 1.603 Euro.

Sie müssen den gesamten Betrag in der Regel nicht auf einmal bezahlen. Die Kosten werden entsprechend der einzelnen Kursabschnitte fällig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Kostenbeitrag befreien lassen. Das ist insbesondere dann möglich, wenn Sie bestimmte staatliche Leistungen (z.B. Grundsicherung oder Sozialleistungen) erhalten oder Ihnen die Zahlung aus anderen Gründen finanziell nicht zugemutet werden kann.

Die Kostenbefreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen dafür einen eigenen Antrag beim BAMF stellen. Diesen können Sie online einreichen – in der Regel zusammen mit Ihrem BAMF Integrationskurs Antrag.

Haben Sie noch Fragen?
Gibt es bei Ihnen Schwierigkeiten beim Einbürgerungsprozess und Sie haben noch Verständnisfragen? Kontaktieren Sie uns und unsere juristischen Experten helfen Ihnen gerne bei jeder Frage weiter!

FAQ – Die häufigsten Fragen zum Integrationskurs

Ein Integrationskurs vermittelt Sprachkenntnisse (bis B1) und Wissen über die deutsche Gesellschaft, Kultur und Rechtsordnung.

An einem Integrationskurs können Personen teilnehmen, die einen gesetzlichen Anspruch haben, vom BAMF zur Teilnahme zugelassen wurden oder von einer Behörde zur Teilnahme verpflichtet sind.

Einen gesetzlichen Anspruch haben zum Beispiel Personen mit Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen.

Wenn Sie eine Zulassung zum Integrationskurs benötigen, stellen Sie den Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Wenn Sie nicht von den Kosten befreit sind, zahlen Sie aktuell 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit. Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten und kostet damit insgesamt 1.603 Euro.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber vom Kostenbeitrag befreit werden.

Einen passenden Kurs bzw. Anbieter in Ihrer Nähe können Sie über das BAMF-NAvI suchen. Dort können Sie nach Ihrem Wohnort suchen und sich alle Informationen zu Kursart, Kursort und verfügbaren Angeboten anzeigen lassen.

Haben Sie einen passenden Kurs gefunden, wenden Sie sich direkt an den Kursträger und fragen nach einem freien Platz und dem nächstmöglichen Kursbeginn.

Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Der Integrationskurs umfasst zusätzlich den Orientierungskurs.

Sie können sich um eine Zulassung beim BAMF bemühen oder private Sprachkurse und Online-Angebote nutzen.

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Anna Faustmann
Redakteurin
Anna Faustmann ist als Redakteurin bei Migrando tätig. Mit ihrer fundierten Ausbildung und langjährigen Erfahrung im Journalismus und digitalen Marketing bringt sie ein tiefes Verständnis für die Konzeption und Erstellung ...