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Das Bild zeigt einen Visa Antrag für die EU. Die Europäische Union hat ihre Visaregeln verschärft. Künftig kann die EU die Visafreiheit für bestimmte Drittstaaten schneller aussetzen. Personen aus diesen Ländern bräuchten dann ein Visa um in den Schengen-Raum einzureisen.

EU will Visafreiheit schneller aussetzen – Welche Länder könnten betroffen sein?

Das EU-Parlament hat am 7. Oktober 2025 einer Reform des sogenannten Aussetzungsmechanismus in der Visapolitik zugestimmt. Künftig soll die visafreie Einreise für bestimmte Länder schneller und einfacher vorübergehend oder dauerhaft aufgehoben werden können – etwa bei schweren Menschenrechtsverletzungen, Missachtung internationaler Gerichtsurteile oder staatlich gesteuerter Migration. Der Entwurf muss noch vom EU-Rat bestätigt werden. Welche Länder könnten betroffen sein?
Verfasst von:
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Expertin für Ausländerrecht

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Hintergrund: Diese Länder können ohne Visum in die EU reisen

Die Europäische Union hat derzeit mit 61 Drittstaaten visafreie Abkommen geschlossen. Hinzu kommen zwei Sonderverwaltungsregionen (Hongkong und Macao) sowie Taiwan.

Staatsbürger:innen dieser Länder können bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen – für touristische, familiäre oder geschäftliche Zwecke. Arbeiten oder ein dauerhafter Aufenthalt sind weiterhin nicht erlaubt.

Die Einreise in die EU ohne Visum gilt für Staatsangehörige folgender Länder:

Europa: Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Moldau, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich

Afrika: Mauritius, Seychellen

Amerika, Lateinamerika und Karibik: USA, Kanada, Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Dominica, Grenada, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago.

Asien und Naher Osten: Brunei, Hongkong, Israel, Japan, Macao, Malaysia, Singapur, Südkorea, Vereinigte Arabische Emirate, Taiwan, Timor-Leste.

Ozeanien: Australien, Neuseeland, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau, Samoa, Salomonen, Tonga, Tuvalu, Vanuatu.

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Warum die EU die Visa-Regeln nun verschärft?

Schon heute kann die EU die Visafreiheit vorübergehend oder dauerhaft aussetzen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das ist etwa möglich

  • wenn es zu einem plötzlichen Anstieg irregulärer Migration aus einem visafreien Land kommt,
  • wenn die Zahl abgelehnter Asylanträge stark zunimmt
  • oder wenn Sicherheitsrisiken festgestellt werden.
  • Auch mangelnde Zusammenarbeit bei der Rückführung ausreisepflichtiger Personen kann ein Grund sein.

Mit der nun beschlossenen Reform will die EU diesen Mechanismus erweitern und Verfahren beschleunigen. Künftig sollen auch politische, menschenrechtliche und sicherheitspolitische Faktoren berücksichtigt werden – zum Beispiel, wenn ein Land systematisch gegen internationale Normen verstößt oder Migration als Druckmittel gegen die EU einsetzt.

Wann die EU die Visapflicht verhängt

Künftig kann die EU die Visafreiheit aussetzen, wenn:

  • ein Land Migration gezielt als politisches Druckmittel einsetzt – also sogenannte „hybride Bedrohungen“ schafft, etwa durch staatlich gesteuerte Grenzöffnungen oder das bewusste Schleusen von Migrant:innen (wie in der Vergangenheit an der Grenze zwischen Belarus und Polen beobachtet),
  • ein Land Investorenprogramme („goldene Pässe“ oder „goldene Visa“) anbietet, die es Nicht-Staatsangehörigen ermöglichen, gegen Geldzahlungen oder Investitionen eine Staatsbürgerschaft und damit visafreien Zugang in die EU zu erwerben,
  • schwere Menschenrechtsverletzungen oder Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht nachgewiesen werden, etwa durch Kriegsverbrechen oder politische Repression,
  • ein Staat Urteile internationaler Gerichte missachtet, etwa des Internationalen Strafgerichtshofs oder des Internationalen Gerichtshofs,
  • oder wenn gegen die Grundprinzipien der UN-Charta verstoßen wird – zum Beispiel durch Angriffskriege oder Annexionen.

Neu ist zudem, dass die EU künftig nicht mehr automatisch ganze Bevölkerungen von der Visafreiheit ausschließt: Sie kann die Visafreiheit nun gezielt für einzelne Personengruppen aufheben – etwa für Regierungsvertreter oder Geschäftsleute, die direkt mit den Verstößen in Verbindung stehen. So soll verhindert werden, dass Zivilbevölkerungen für politische Entscheidungen ihrer Regierungen bestraft werden.

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Wie das EU-Parlament abgestimmt hat

Über die Reform wurde am 7. Oktober 2025 im EU-Parlament in Straßburg abgestimmt. Das Ergebnis fiel deutlich aus: 518 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen.

Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten laut der Plattform abgeordnetenwatch.de 61 dafür, 25 dagegen, eine Person enthielt sich, und neun waren nicht anwesend.

Welche Länder könnten betroffen sein?

Offiziell nennt die EU keine konkreten Staaten, gegen die sich die neuen Regeln richten könnten. Dennoch wird in Brüssel und in europäischen Medien bereits über mögliche erste Anwendungsfälle gesprochen.

Die Plattform euronews berichtete bereits im Juni darüber, dass Israel eines der ersten Länder sein könnte, das von der Neuregelung betroffen ist. Hintergrund sind anhaltende Vorwürfe über Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Krieg, die von UN-Gremien und internationalen Menschenrechtsorganisationen erhoben wurden.

Darüber hinaus könnten nach Einschätzung von EU-Beobachtern auch Staaten mit sogenannten „goldenen Pass“-Programmen stärker unter Druck geraten. Die EU-Kommission hatte bereits in der Vergangenheit Malta und Zypern wegen solcher Programme kritisiert und Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Auch in Montenegro und Serbien gibt es vergleichbare Modelle, deren Risiken Brüssel seit Jahren beobachtet. Laut der Plattform European Western Balkans wurde die Abschaffung solcher Programme mehrfach als Bedingung für EU-Beitrittsgespräche genannt.

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Was bedeutet das für Reisende und Migrant:innen?

Für die meisten Menschen aus visafreien Staaten ändert sich zunächst nichts. Die neuen Regeln greifen erst, wenn die EU-Kommission oder ein Mitgliedstaat ein Verfahren zur Aussetzung der Visafreiheit einleitet und der EU-Rat zustimmt.

Kommt es jedoch zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Wiedereinführung der Visapflicht, hätte das für die betroffenen Staatsangehörigen spürbare Folgen:

  • Sie müssten künftig ein Schengen-Visum beantragen, bevor sie in die EU einreisen dürfen.
  • Das bedeutet zusätzliche Kosten (derzeit rund 90 Euro pro Antrag) sowie teils mehrwöchige Wartezeiten für Termine bei Botschaften
  • Außerdem müssen Antragsteller:innen zahlreiche Nachweise erbringen – etwa zu Unterkunft, Rückflug, finanziellen Mitteln oder Reisezweck.

Für Familienbesuche, Studierende oder Fachkräfte könnte das Reisen in die EU dadurch deutlich schwieriger werden – besonders für Menschen, die regelmäßig zwischen ihrem Heimatland und Europa pendeln.

Wie geht es weiter?

Bevor die Neuregelung in Kraft treten kann, muss sie noch formell vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt sie 20 Tage später in Kraft.

Die EU-Kommission betonte in einer Mitteilung, man wolle damit kein bestimmtes Land ins Visier nehmen, sondern „die Glaubwürdigkeit und Integrität des Schengen-Systems schützen“.

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