Deutscher Pass für ein Jahr bei der Bundeswehr?
Der Vorschlag des CDU-Politikers knüpft an die Debatte um die Reform des Wehrdienstes an. Aktuell ist der Wehrdienst in Deutschland freiwillig. Ab 2027 sollen jedoch alle jungen Männer mit deutschem Pass automatisch einer verpflichtenden Musterung unterzogen werden.
Ziel der Reform ist es, einen Überblick über verfügbares Personal zu gewinnen und die Wehrpflicht bei Bedarf flexibel zu aktivieren.
Kiesewetter geht mit seinem Vorschlag noch einen Schritt weiter: Auch Migranten sollen ein Gesellschaftsjahr bei der Bundeswehr absolvieren können – als Anreiz könnte der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dienen.
Wer darf in der Bundeswehr dienen?
So einfach ist die Umsetzung der Idee aktuell aber nicht. Mehrere Gesetze müssten geändert werden, bevor die deutsche Staatsbürgerschaft im Austausch mit dem Wehrdienst verliehen werden könnte.
Das Soldatengesetz verbietet aktuell, dass Personen ohne deutschen Pass in der Bundeswehr dienen. § 37 Soldatengesetz (SG) legt fest: Eine Person kann nur Soldat werden, wenn sie „Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes“ ist.
Ausnahmen sind nur in absoluten Einzelfällen möglich. Zum Beispiel, wenn das Verteidigungsministerium ein „dienstliches Bedürfnis“ feststellt (§ 37 Abs. 2) . Was genau darunter fällt, ist gesetzlich nicht klar definiert.
Soldatengesetz: Welche Ausnahmen gelten?
In der Vergangenheit wurden Ausnahmen nur in Einzelfällen gemacht, zum Beispiel bei einem Fachkräftemangel – etwa bei IT-Spezialisten, Ärzten oder Ingenieuren. Ebenso könnte eine Ausnahme greifen, wenn eine Stelle nicht durch einen deutsche Bewerber besetzt werden kann. Oder wenn die betreffende Person besondere, herausragende Fähigkeiten oder Sprachkenntnisse mitbringt, die für die Bundeswehr nützlich sind.
Aber auch dann gelten klare Einschränkungen: Der Dienst ist nur im Status eines Soldaten auf Zeit (SaZ) möglich, nicht als Berufssoldat.
Soldatengesetz: Welche Regelung gilt für Migranten in Deutschland?
Angehörige eines Drittstaates mit Aufenthaltserlaubnis oder Duldung in Deutschland werden vom Soldatengesetz aktuell komplett ausgeschlossen. Ohne deutschen Pass dürfen sie nicht in der Bundeswehr dienen.
Damit der Vorschlag des CDU-Politikers Realität werden könnte – die deutsche Staatsbürgerschaft nach einem Jahr Wehrdienst zu vergeben – müsste der Bundestag das Soldatengesetz ändern und den Zugang für Personen ohne deutschen Pass ermöglichen.
Staatsangehörigkeitsgesetz: Einbürgerung nur nach festen Regeln
Auch im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es derzeit keine Regel, die den deutschen Pass als Belohnung für den Wehrdienst vorsieht. Die Einbürgerung richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG), insbesondere § 10 StAG.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung im Überblick:
- Aufenthaltsdauer: In der Regel fünf Jahre, in Ausnahmefällen drei Jahre.
- Aufenthaltsstatus: Voraussetzung ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) oder eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Einbürgerung berechtigt.
- Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit: Hierzu sind Nachweise wie ein gültiger Nationalpass, eine Geburtsurkunde oder ggf. eine Heiratsurkunde vorzulegen.
- Sprachkenntnisse: Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1 nachweisen.
- Einbürgerungstest: Zusätzlich ist der Test „Leben in Deutschland“ erforderlich, der Kenntnisse über Rechtsordnung, Gesellschaft und Lebensverhältnisse abfragt.
- Lebensunterhalt: Der eigene Lebensunterhalt sowie der von unterhaltsberechtigten Angehörigen muss gesichert sein – ohne Unterstützung durch Bürgergeld oder Sozialhilfe.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands, Schutz jüdischen Lebens sowie das Eintreten für ein friedliches Zusammenleben der Völker.
- Straftaten: Schwere Verurteilungen schließen eine Einbürgerung in Deutschland aus. Ausnahmen gelten nur bei kleineren Vergehen von bis zu 90 Tagessätzen.
Eine automatische „Staatsbürgerschaft durch Wehrdienst“ sieht das Gesetz nicht vor. Auch hier wäre eine gezielte Gesetzesänderung notwendig, um den Militärdienst als (mögliche) Voraussetzung für die Einbürgerung einzuführen.
Gesetze in Herkunftsländern steht gegen Dienst in der Bundeswehr
Hinzu kommen mögliche Konflikte mit dem Heimatland. Viele Länder verbieten ihren Bürgern den Dienst in einer fremden Armee.
Auch Deutschland erlaubt seinen Staatsbürgern den Dienst in der Armee eines anderen Landes nur in absoluten Ausnahmefällen – und auch nur mit vorheriger Erlaubnis durch das Verteidigungsministeriums.
In der Türkei etwa gilt eine allgemeine Wehrpflicht. Wer stattdessen im Ausland dient, muss mit erheblichen Nachteilen rechnen, etwa bei der Wehrersatzabgabe oder sogar beim Staatsbürgerstatus. In Russland kann der Dienst in einer fremden Armee als Straftat oder gar als Hochverrat eingestuft werden.
Auch andere Länder sehen Sanktionen oder den Verlust der Staatsangehörigkeit vor, wenn ihre Bürger ohne Genehmigung in fremde Streitkräfte eintreten. Für Migrantinnen und Migranten könnte der Dienst in der deutschen Bundeswehr also nicht nur rechtliche, sondern auch persönliche Risiken im Herkunftsland mit sich bringen.
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Fazit: Deutscher Pass nach Wehrdienst – rechtlich kaum möglich
Unterm Strich bleibt festzuhalten: Der Vorschlag des CDU-Politikers Roderich Kiesewetter sorgt für Aufmerksamkeit, rechtlich ist er aber derzeit nicht umsetzbar.
Damit es Realität werden könnte, wären Änderungen sowohl im Soldatengesetz (§ 37 SG) als auch im Staatsangehörigkeitsgesetz (§ 10 StAG) erforderlich. Und selbst wenn der Bundestag die gesetzlichen Voraussetzungen ändert, könnte ein Wehrdienst in Deutschland im Konflikt mit den Gesetzen des Herkunftslandes stehen.
Für Migranten in Deutschland gilt jedenfalls: Nach aktueller Rechtslage gibt es keine Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit allein durch ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr bei der Bundeswehr zu erwerben.