US-Gesetz sorgt in Deutschland für Diskussion
In der CDU/CSU-Fraktion gibt es erneut Überlegungen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu begrenzen oder ganz abzuschaffen. Auslöser ist ein aktueller Vorschlag aus den USA. Dort hat der republikanische Senator Bernie Moreno aus Ohio den „Exclusive Citizenship Act of 2025“ eingebracht. Das Ziel: In den USA soll es künftig keine doppelte Staatsbürgerschaft mehr geben.
Menschen mit zwei Pässen müssten sich laut dem vorgeschlagenen Gesetz für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – und die andere freiwillig abgeben. Wer das nicht rechtzeitig tut, würde automatisch die US-Staatsbürgerschaft verlieren.
Moreno, der aus Kolumbien stammt und heute US-Bürger ist, begründet das Gesetz mit der Frage nach der Loyalität in Krisenzeiten. Aus seiner Sicht könne man „nur einem Staat wirklich dienen“.
Deutscher Pass: Was fordert die Union?
Einige Unionspolitiker sehen im amerikanischen Vorstoß ein mögliches Vorbild für Deutschland. CSU-Innenexperte Stephan Mayer sagte Anfang der Woche gegenüber der Bild, der US-Plan gehe „in die richtige Richtung“. In ernsthaften Krisen oder militärischen Konflikten kann es seiner Ansicht nach zu Loyalitätsproblemen kommen, wenn eine Person zwei Staatsangehörigkeiten besitzt.
Mayer hält es daher für „wünschenswert“, dass niemand gleichzeitig deutscher Staatsbürger und Staatsangehöriger eines anderen Landes ist. Vor allem in Krisenfällen müsse klar sein, welchem Land sich eine Person verpflichtet fühlt. “Ich kann daher nur wiederholen: Wir brauchen eine grundlegende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts”, so Mayer.
Auch die Abgeordnete Cornell Babendererde (CDU), zuständig für das Thema Staatsangehörigkeitsrecht, unterstützt die Idee. Die Staatsbürgerschaft sei mehr als nur ein Ausweis – sie stehe für Zugehörigkeit, Verantwortung und Loyalität gegenüber einem Land. In Zeiten zunehmender internationaler Konflikte gewinne diese Frage an Bedeutung.
SPD widerspricht: Keine Änderungen bei der doppelter Staatsbürgerschaft
Die SPD, die gemeinsam mit der CDU/CSU die Bundesregierung bildet, lehnt die Forderung jedoch klar ab. Innenexperte Sebastian Fiedler verweist gegenüber der Nachrichtenagentur AFP auf den Koalitionsvertrag. Darin haben beide Parteien festgelegt, welche Vorhaben sie in dieser Legislatur umsetzen wollen – darunter die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung und das Aussetzen des Familiennachzugs.
An den Regeln zur doppelten Staatsbürgerschaft soll sich laut Koalitionsvertrag hingegen nichts ändern. Auch bei der Abstimmung im Bundestag Anfang Oktober – bei der die Turbo-Einbürgerung abgeschafft wurde – wurde diese Position der SPD noch einmal bestätigt.
Hintergrund: Doppelte Staatsbürgerschaft seit 2024 in Deutschland möglich
Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Wer sich einbürgern lassen möchte, muss seinen alten Pass nicht mehr abgeben.
Das hat zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungen geführt: 2024 wurden rund 292.000 Menschen eingebürgert – so viele wie noch nie. Fast 80 Prozent von ihnen durften ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten.
Doch auch vor der Reform 2024 war eine doppelte Staatsbürgerschaft in vielen Fällen schon möglich. Zum Beispiel:
- wenn der Herkunftsstaat eine Entlassung nicht erlaubte oder nur unter sehr schwierigen bzw. unzumutbaren Bedingungen,
- bei Kindern, wenn ein Elternteil deutscher Staatsbürger war und der andere eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß,
- sowie bei in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten.
Die Reform 2024 hat diese bestehenden Regeln nicht abgeschafft, sondern die Möglichkeiten für die doppelte Staatsbürgerschaft erweitert und vereinheitlicht.
Einordnung: Lassen sich die US-Pläne in Deutschland umsetzen?
Auch wenn Unionspolitiker auf das US-Modell verweisen, wäre ein solches Gesetz in Deutschland rechtlich kaum umsetzbar. Der Grund dafür liegt im Grundgesetz, das die deutsche Staatsangehörigkeit besonders schützt. Ein automatischer Verlust des Passes – wie im US-Entwurf vorgesehen – wäre hier verfassungswidrig.
Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nur in wenigen, eng begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden, zum Beispiel
- bei einer erschlichenen Einbürgerung
- bei der Beteiligung an terroristischen Kampfhandlungen,
- beim freiwilligen Eintritt in eine ausländische Armee (ohne die Erlaubnis des deutschen Verteidigungsministeriums)
Zudem kann eine Person freiwillig auf den deutschen Pass verzichten. Das geht jedoch nur, wenn sie dadurch nicht staatenlos wird.
Wichtig: In der vergangenen Woche beschloss der Bundestag ein neues Gesetz, das besagt, dass eine Person, die bei der Einbürgerung betrogen oder falsche Angaben gemacht hat, künftig für zehn Jahre vom deutschen Pass ausgeschlossen werden kann.
Damit ist klar: Selbst wenn die politische Diskussion weitergeht, sind Maßnahmen nach US-Vorbild in Deutschland kaum umsetzbar.
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Fazit: Doppelte Staatsbürgerschaft bleibt bestehen
Wichtig: Derzeit gibt es keine politischen Pläne, die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland wieder abzuschaffen. Die Debatte einiger CDU/CSU-Politiker hat keine Auswirkungen auf die derzeitige Gesetzeslage.
Hinzu kommt: Die Union würde mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative direkt gegen ihren Koalitionspartner SPD arbeiten. Die SPD hat sich in der Vergangenheit mehrfach klar für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft ausgesprochen.
Auch eine Übernahme des US-Gesetzes wäre in Deutschland nicht möglich. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist durch das Grundgesetz besonders geschützt und kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen entzogen werden. Ein automatischer Verlust der Staatsangehörigkeit, wie ihn der US-Entwurf vorsieht, wäre verfassungswidrig.
